III. Das Ermittlungssystem

(1) Ermittlungssystem

Das Ermittlungsverfahren ist eine spezielle Untersuchungs- und Zwangsmaßnahme, die die Volksstaatsanwaltschaft während der Behandlung von Rechtsfällen nach gesetzlichen Bestimmungen ergreift.

Ermittlungssystem ist der Gesamtbegriff über den Charakter, die Aufgaben, das Organisationssystem, die Prinzipien für die Organisation und die Aktivitäten der staatlichen Ermittlungsorgane sowie ihr Arbeitssystem.

1. Die Stellung und der Charakter des Sicherheitsorgans

Das Sicherheitsorgan ist ein wichtiger Bestandteil der Volksregierung. Es ist sowohl ein Regierungsorgan als auch ein Justizorgan. Es nimmt sowohl in der administrativen Verwaltung als auch in der gesetzlichen Ermittlung eine wichtige Stellung ein und spielt im Kampf gegen Verbrecher und in der Wahrung der öffentlichen Sicherheit eine unersetzliche Rolle.

Das Sicherheitsorgan ist ein wichtiger Bestandteil des Staatsapparats und zugleich eine Funktionsabteilung der Regierung. Es übt die ausführende Gewalt des Staates aus, indem es nach dem Gesetz die öffentliche Sicherheit verwaltet. Zugleich übt es die Gerichtsbarkeit des Staates aus, indem es nach dem Gesetz gegen Straffälle ermittelt.

2. System der Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei ist Teil des Sicherheitsorgans und ein wichtiger Bestandteil der Volkspolizei.

(1) Die Qualifikation der Ermittlungsbeamten

Nach den Bestimmungen von Artikel 26 des Gesetzes über die Volkspolizei müssen die Ermittlungsbeamten den folgenden Voraussetzungen entsprechen:

a) Sie müssen Bürger der Volksrepublik China sein, die das 23. Lebensalter vollendet haben.

b) Sie müssen die Verfassung der Volksrepublik China unterstützen.

c) Sie müssen politisch zuverlässig, fachlich qualifiziert und moralisch einwandfrei sein.

d) Sie müssen gesund sein.

e) Sie müssen mindestens eine Oberschulbildung haben.

f) Sie wollen freiwillig als Volkspolizist arbeiten.

Folgende Personen dürfen nicht als Volkspolizist arbeiten.

a) Diejenigen, die wegen Kriminalität vorbestraft sind.

b)Diejenigen, die unehrenhaft aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden sind.

(2) Beförderungssystem für die Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizisten werden Rang um Rang befördert. Für die Volkspolizei gibt es dreizehn Ränge in fünf Klassen:

a) Generalinspektor und stellvertretender Generalinspektor

b) Inspektor (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)

c) Intendant (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)

d) Kommissar (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)

e) Polizist (erster Klasse und zweiter Klasse)

Für die Titelverleihung ist das Ministerium für Öffentliche Sicherheit zuständig. Die Titel werden entsprechend den Ämtern verliehen, und die Polizisten werden nach festgesetzten Fristen und festgelegten Bedingungen Rang um Rang befördert.

3. Arbeitssystem für Ermittlungen

(1) System der Annahme von Fällen und der Aktenführung

Die Sicherheitsorgane sollen, wenn Verdächtige von Bürgern ergriffen und der Polizei übergeben, angeklagt oder angezeigt werden oder ein Verdächtiger sich der Polizei stellt, den jeweiligen Fall sofort übernehmen, sich Klarheit über den Tatbestand verschaffen und dabei Protokoll führen. Sie sollen die von ihnen angenommenen Fälle so schnell wie möglich behandeln. Die Fälle, die den festgelegten Bedingungen entsprechen, sollen sie für weitere Nachforschungen und gerichtliche Verfolgung den Akten anhängen; in schwerwiegenden und komplizierten Fällen sollen sie einen Ermittlungsplan ausarbeiten und notwendige Maßnahmen ergreifen.

(2) System der Ermittlungsverfahren

Die Sicherheitsorgane sollen über jene Straffälle, für die Akten angelegt worden sind, Ermittlungen anstellen, um Beweismaterial über die Schuld oder Unschuld, schwere Schuld oder leichte Schuld der Verdächtigen zu sammeln und zu überprüfen. Dabei können sie nach Bedarf verschiedene Mittel anwenden und verschiedene Maßnahmen ergreifen, müssen aber streng nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren handeln.

(3) System der Untersuchungshaft und Verhaftung

Die Sicherheitsorgane können auf frischer Tat ertappte Straftäter oder Verdächtige in schwerwiegenden Fällen in Untersuchungshaft nehmen. Verdächtigen, deren Verbrechen nachweisbar sind und die mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen haben, können sie erlauben, gegen Bürgschaft in Freiheit auf den Prozeß zu warten oder unter Aufsicht zu leben. Wenn die o. g. Maßnahmen nicht ausreichen, eine Gefahr für Gesellschaft zu verhindern, sollen sie bei der Staatsanwaltschaft die Genehmigung zur Verhaftung beantragen.

(4) System für die Übergabe zur Anklage

Die Sicherheitsorgane sollen die Rechtsfälle, bei denen sie die Ermittlung abgeschlossen haben, bei denen der Straftatbestand klar und nachweisbar ist, die Straftat richtig definiert werden kann, alle notwendigen gesetzlichen Formalitäten erledigt worden sind und ein Prozeß angestrengt werden soll, der Volksstaatsanwaltschaft der gleichen Ebene zur Entscheidung über eine Anklage übergeben.

(5) System für die Sammlung von Beweismaterial

Die Ermittlungsbeamten müssen streng nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren so gut wie möglich Beweise, die die Schuld oder Unschuld, schwere Schuld oder leichte Schuld der Verdächtigen nachweisen können, sammeln. Es ist ihnen streng verboten, durch Folter Geständnisse zu erpressen oder durch Drohung, Verführung, Betrug oder andere illegale Methoden Beweismaterial zu sammeln.

 

 
 
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