(1) Ermittlungssystem
Das Ermittlungsverfahren ist eine spezielle Untersuchungs- und
Zwangsmaßnahme, die die Volksstaatsanwaltschaft während der
Behandlung von Rechtsfällen nach gesetzlichen Bestimmungen
ergreift.
Ermittlungssystem ist der Gesamtbegriff über den Charakter, die
Aufgaben, das Organisationssystem, die Prinzipien für die
Organisation und die Aktivitäten der staatlichen Ermittlungsorgane
sowie ihr Arbeitssystem.
1.
Die Stellung und der Charakter des Sicherheitsorgans
Das Sicherheitsorgan ist ein wichtiger Bestandteil der
Volksregierung. Es ist sowohl ein Regierungsorgan als auch ein
Justizorgan. Es nimmt sowohl in der administrativen Verwaltung als
auch in der gesetzlichen Ermittlung eine wichtige Stellung ein und
spielt im Kampf gegen Verbrecher und in der Wahrung der
öffentlichen Sicherheit eine unersetzliche Rolle.
Das Sicherheitsorgan ist ein wichtiger Bestandteil des
Staatsapparats und zugleich eine Funktionsabteilung der Regierung.
Es übt die ausführende Gewalt des Staates aus, indem es nach dem
Gesetz die öffentliche Sicherheit verwaltet. Zugleich übt es die
Gerichtsbarkeit des Staates aus, indem es nach dem Gesetz gegen
Straffälle ermittelt.
2.
System der Kriminalpolizei
Die Kriminalpolizei ist Teil des Sicherheitsorgans und ein
wichtiger Bestandteil der Volkspolizei.
(1) Die Qualifikation der Ermittlungsbeamten
Nach den Bestimmungen von Artikel 26 des Gesetzes über die
Volkspolizei müssen die Ermittlungsbeamten den folgenden
Voraussetzungen entsprechen:
a)
Sie müssen Bürger der Volksrepublik China sein, die das 23.
Lebensalter vollendet haben.
b)
Sie müssen die Verfassung der Volksrepublik China unterstützen.
c)
Sie müssen politisch zuverlässig, fachlich qualifiziert und
moralisch einwandfrei sein.
d)
Sie müssen gesund sein.
e)
Sie müssen mindestens eine Oberschulbildung haben.
f)
Sie wollen freiwillig als Volkspolizist arbeiten.
Folgende Personen dürfen nicht als Volkspolizist arbeiten.
a)
Diejenigen, die wegen Kriminalität vorbestraft sind.
b)Diejenigen, die unehrenhaft aus dem öffentlichen Dienst entlassen
worden sind.
(2) Beförderungssystem für die Kriminalpolizei
Die Kriminalpolizisten werden Rang um Rang befördert. Für die
Volkspolizei gibt es dreizehn Ränge in fünf Klassen:
a)
Generalinspektor und stellvertretender Generalinspektor
b)
Inspektor (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)
c)
Intendant (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)
d)
Kommissar (erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse)
e)
Polizist (erster Klasse und zweiter Klasse)
Für die Titelverleihung ist das Ministerium für Öffentliche
Sicherheit zuständig. Die Titel werden entsprechend den Ämtern
verliehen, und die Polizisten werden nach festgesetzten Fristen und
festgelegten Bedingungen Rang um Rang befördert.
3.
Arbeitssystem für Ermittlungen
(1) System der Annahme von Fällen und der Aktenführung
Die Sicherheitsorgane sollen, wenn Verdächtige von Bürgern
ergriffen und der Polizei übergeben, angeklagt oder angezeigt
werden oder ein Verdächtiger sich der Polizei stellt, den
jeweiligen Fall sofort übernehmen, sich Klarheit über den
Tatbestand verschaffen und dabei Protokoll führen. Sie sollen die
von ihnen angenommenen Fälle so schnell wie möglich behandeln. Die
Fälle, die den festgelegten Bedingungen entsprechen, sollen sie für
weitere Nachforschungen und gerichtliche Verfolgung den Akten
anhängen; in schwerwiegenden und komplizierten Fällen sollen sie
einen Ermittlungsplan ausarbeiten und notwendige Maßnahmen
ergreifen.
(2) System der Ermittlungsverfahren
Die Sicherheitsorgane sollen über jene Straffälle, für die Akten
angelegt worden sind, Ermittlungen anstellen, um Beweismaterial
über die Schuld oder Unschuld, schwere Schuld oder leichte Schuld
der Verdächtigen zu sammeln und zu überprüfen. Dabei können sie
nach Bedarf verschiedene Mittel anwenden und verschiedene Maßnahmen
ergreifen, müssen aber streng nach dem gesetzlich festgelegten
Verfahren handeln.
(3) System der Untersuchungshaft und Verhaftung
Die Sicherheitsorgane können auf frischer Tat ertappte Straftäter
oder Verdächtige in schwerwiegenden Fällen in Untersuchungshaft
nehmen. Verdächtigen, deren Verbrechen nachweisbar sind und die mit
einer Freiheitsstrafe zu rechnen haben, können sie erlauben, gegen
Bürgschaft in Freiheit auf den Prozeß zu warten oder unter Aufsicht
zu leben. Wenn die o. g. Maßnahmen nicht ausreichen, eine Gefahr
für Gesellschaft zu verhindern, sollen sie bei der
Staatsanwaltschaft die Genehmigung zur Verhaftung beantragen.
(4) System für die Übergabe zur Anklage
Die Sicherheitsorgane sollen die Rechtsfälle, bei denen sie die
Ermittlung abgeschlossen haben, bei denen der Straftatbestand klar
und nachweisbar ist, die Straftat richtig definiert werden kann,
alle notwendigen gesetzlichen Formalitäten erledigt worden sind und
ein Prozeß angestrengt werden soll, der Volksstaatsanwaltschaft der
gleichen Ebene zur Entscheidung über eine Anklage übergeben.
(5) System für die Sammlung von Beweismaterial
Die Ermittlungsbeamten müssen streng nach dem gesetzlich
festgelegten Verfahren so gut wie möglich Beweise, die die Schuld
oder Unschuld, schwere Schuld oder leichte Schuld der Verdächtigen
nachweisen können, sammeln. Es ist ihnen streng verboten, durch
Folter Geständnisse zu erpressen oder durch Drohung, Verführung,
Betrug oder andere illegale Methoden Beweismaterial zu sammeln.