Staatsanwaltschaftssystem ist der Gesamtbegriff für den Charakter,
die Aufgaben, das Organisationssystem und die Prinzipien für die
Organisation, die Tätigkeiten und die Arbeitsverfahren der
staatsanwaltschaftlichen Organe des Staates.
Nach der Verfassung und dem Organisationsgesetz für
Volksstaatsanwaltschaften sind die Volksstaatsanwaltschaften
gesetzliche Überwachungsorgane des Staates, die
staatsanwaltschaftliche Vollmachten ausüben. Die
Volksstaatsanwaltschaft wird vom Volkskongreß der gleichen Ebene
gewählt und ist ihm verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
(1) Besonderheiten der Organisation der Volksstaatsanwaltschaft
In
Artikel 2 des Organisationsgesetzes für Volksstaatsanwaltschaften
heißt es: „Die Volksrepublik China richtet die Oberste
Volksstaatsanwaltschaft, lokale Volksstaatsanwaltschaften
verschiedener Ebenen, Militärstaatsanwaltschaften und andere
Sondervolksstaatsanwaltschaften ein.“ Diese Reihefolge von oben
nach unten spiegelt die Besonderheiten der Beziehungen zwischen den
übergeordneten und den untergeordneten staatsanwaltschaftlichen
Organen wider und zeigt, daß die ersteren die letzteren führen.
Dies unterscheidet sich von den Beziehungen zwischen den
übergeordneten und den untergeordneten Volksgerichten, von denen
die ersteren die letzteren kontrollieren. Um die Einheitlichkeit
der Rechtsordnung des Staates aufrechtzuerhalten, müssen die
staatsanwaltschaftlichen Organe integriert und in höchstem Grad
einheitlich sein.
Die Oberste Staatsanwaltschaft ist das höchste
staatsanwaltschaftliche Organ des Staates. Sie leitet die Arbeit
der lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und der
Sonderstaatsanwaltschaften. Zu den lokalen Staatsanwaltschaften
gehören die Volksstaatsanwaltschaften der Provinzen, der autonomen
Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte und ihre
Zweigstellen, die Volksstaatsanwaltschaften der autonomen Bezirke
und der Städte, die unmittelbar der Verwaltung der Provinzregierung
unterstehen, und die Volksstaatsanwaltschaften der Kreise, der
Städte, der autonomen Kreise und der Stadtbezirke. Die
Sondervolksstaatsanwaltschaften umfassen hauptsächlich die
Militärstaatsanwaltschaften und die Eisenbahnstaatsanwaltschaften.
Die Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen werden als Gegenstücke
zu den Volksgerichten der entsprechenden Ebene eingerichtet und
arbeiten nach dem von der Strafprozeßordnung festgelegten
Verfahren.
(2) Die Kompetenzen der Volksstaatsanwaltschaften
Nach den Bestimmungen des Organisationsgesetzes für
Volksstaatsanwaltschaften und anderen diesbezüglichen gesetzlichen
Bestimmungen üben die Volksstaatsanwaltschaften die folgenden
Befugnisse aus:
1.
Sie üben staatsanwaltschaftliche Vollmachten aus gegen
Landesverrat, Versuche der Spaltung des Staates und schwerwiegende
Verbrechen, die die einheitliche Durchführung der Politik, der
Gesetze, der Verordnungen und der Erlasse des Staates ernsthaft
beeinträchtigen.
2.
Sie stellen Ermittlungen an über die Straffälle, die sie annehmen
und behandeln.
3.
Sie überprüfen Rechtsfälle, gegen die die Sicherheitsorgane und die
Organe für die Staatssicherheit ermitteln, und entscheiden, ob die
Verdächtigen verhaftet und angeklagt werden sollen, und sie
kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen.
4.
Sie erheben öffentliche Aklage in Straffällen bzw. unterstützen die
öffentliche Anklage, und sie kontrollieren die Rechtmäßigkeit der
Verhandlungen der Volksgerichte.
5.
Sie kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Durchführung der Urteile,
die Entscheidungen über Straffälle und die Führung der Gefängnisse,
der Untersuchungsgefängnisse und der Besserungsanstalten.
6.
Sie beaufsichtigen die Verhandlungen der Volksgerichte über
Zivilrechtsfälle und administrative Fälle.
(3) Die Zusammensetzung der Volksstaatsanwaltschaften
Eine Volksstaatsanwaltschaft setzt sich aus einem
staatsanwaltschaftlichen Ausschuß und anderen konkreten
Arbeitsorganen zusammen.
1.
Staatsanwaltschaftlicher Ausschuß
Der Präsident der Volksstaatsanwaltschaft leitet die Arbeit der
Staatsanwaltschaft. In Paragraph 2, Artikel 3 des
Organisationsgesetzes für Volksstaatsanwaltschaften heißt es: „Die
Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen richten einen
staatsanwaltschaftlichen Ausschuß ein, der nach dem demokratischen
Zentralismus unter dem Vorsitz des Präsidenten der
Volksstaatsanwaltschaft über schwerwiegende Rechtsfälle und andere
wichtige Fragen diskutiert und entscheidet. Wenn der Präsident der
Volksstaatsanwaltschaft in wichtigen Fragen nicht mit der
Entscheidung der Mehrheit einverstanden ist, kann er sie dem
Ständigen Ausschuß des Volkskongresses der gleichen Ebene zur
Entscheidung vorlegen.“
2.
Arbeitsorgane der Volksstaatsanwaltschaften
Die Arbeitsorgane einer Volksstaatsanwaltschaft werden nach der
Arbeitsteilung entsprechend den Forderungen bezüglich der
gesetzlichen Überwachung eingerichtet. Sie umfassen Organe für
Straffälle, Organe für Wirtschaftsfälle, Organe für Rechts- und
Disziplinverletzungen, Organe für Gefängnisse und
Besserungsanstalten, Organe für Zivilrechtsfälle und Organe für
administrative Fälle. Außerdem ist ein Anti-Korruptionsbüro
eingerichtet, das ein Anzeigezentrum gegründet hat, um gestützt auf
die Bevölkerung gegen Unterschlagung, Bestechung, Amtsdelikte,
Verletzung der Rechte anderer und andere Verbrechen zu kämpfen.
(4) System der Staatsanwälte
Es
handelt sich um ein System, nach dem der Staat spezielle Gesetze
ausarbeitet, um die Staatsanwälte, die in den
staatsanwaltschaftlichen Organen die staatsanwaltschaftlichen
Vollmachten ausüben, effektiv zu verwalten. Es umfaßt eine Reihe
von Bestimmungen über die Pflichten und Rechte, die Qualifikation,
die Berufung und Abberufung, die Prüfung, die Ausbildung, die
Auszeichnung und Bestrafung, die Gehälter und andere
Vergünstigungen sowie die Demission und die Pensionierung der
Staatsanwälte. Auf der 12. Tagung des Ständigen Ausschusses des 8.
Nationalen Volkskongresses am 28. Februar 1995 wurde das Gesetz für
Staatsanwälte angenommen, das am 1. Juli 1995 in Kraft trat.
1.
Die Qualifikation der Staatsanwälte
Mit den Staatsanwälten sind die Präsidenten der
Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und ihre Stellvertreter, die
Mitglieder der Staatsanwaltschaftlichen Ausschüsse, die
Staatsanwälte und die assistierende Staatsanwälte gemeint.
Die Staatsanwälte müssen den folgenden Voraussetzungen
entsprechen:
a)
Sie müssen die Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China
besitzen.
b)
Sie müssen das 23. Lebensalter vollendet haben.
c)
Sie müssen die Verfassung der Volksrepublik China unterstützen.
d)
Sie müssen politisch zuverlässig, fachlich qualifiziert und
moralisch einwandfrei sein.
e)
Sie müssen gesund sein.
f)
Sie müssen Absolventen einer Fakultät für Jura oder einer anderen
Fakultät sein und nach der Absolvierung zwei Jahre gearbeitet
haben; oder sie müssen Bachelors einer Fakultät für Jura sein und
nach der Absolvierung ein Jahr gearbeitet haben. Wenn sie Magister
oder Doktoren einer Fakultät für Jura sind, unterliegen sie nicht
der Beschränkung durch die o. g. Arbeitsdauer.
Folgende Personen dürfen nicht als Staatsanwälte arbeiten:
a)
Diejenigen, die wegen einer kriminellen Handlung vorbestraft
sind.
b)
Diejenigen, die unehrenhaft aus dem öffentlichen Dienst entlassen
worden sind.
Die Qualifikation der Staatsanwälte kann auf folgende Weise
festgestellt werden:
a)
Durch eine Eignungsprüfung. Öffentliche Prüfungen für Staatsanwälte
und assistierende Staatsanwälte werden von der Obersten
Staatsanwaltschaft organisiert und finden regelmäßig statt. Alle
chinesischen Bürger, die eine dreijährige oder noch längere
Hochschulbildung haben, können sich zur Prüfung melden. Diejenigen,
die die Prüfung bestanden haben, müssen sich noch einer Prüfung
ihres politischen Verhaltens, ihres ideologischen Bewußtseins und
ihrer moralischen Anlagen unterziehen. Den besten von ihnen wird
die Urkunde für die Qualifikation als Staatsanwalt ausgestellt.
b)
Durch Ausbildung und Prüfung
Den Staatsanwälten oder den Mitarbeitern einer
Volksstaatsanwaltschaft, die die Qualifikation eines Staatsanwalts
besitzen, wird in einem der folgenden Fälle die Eigenschaft als
Staatsanwalt aberkannt:
a)
Sie beantragen die Demission, und ihr Antrag wird genehmigt.
b)
Ihnen wird von staatsanwaltschaftlichen Organen gekündigt.
c)
Sie werden entlassen.
d)
Sie werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
e)
Sie werden ihres Amtes enthoben und sind nicht mehr geeignet,
weiter als Staatsanwälte zu arbeiten.
f)
Sie werden zu Freiheitsstrafen verurteilt.
g)
Sie sind aus verschiedenen Gründen nicht geeignet, weiter als
Staatsanwälte zu arbeiten.
2.
Berufungs- und Abberufungssystem für Staatsanwälte
Die Präsidenten der Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen werden
von den Volkskongressen der jeweiligen Ebene gewählt bzw.
abgesetzt. Berufungen bzw. Abberufungen der Präsidenten lokaler
Volksstaatsanwaltschaften müssen jedoch von den Präsidenten der
Volksstaatsanwaltschaften der höheren Ebene dem Ständigen Ausschuß
des Volkskongresses der gleichen Ebene zur Genehmigung vorgelegt
werden.
Die Berufung bzw. Abberufung der stellvertretenden Präsidenten der
Volksstaatsanwaltschaften, der Mitglieder der
Staatsanwaltschaftlichen Ausschüsse und der Staatsanwälte werden
vom Präsidenten der zuständigen Volksstaatsanwaltschaft dem
Ständigen Ausschuß des Volkskongresses der gleichen Ebene
vorgeschlagen. Die assistierenden Staatsanwälte werden vom
Präsidenten der zuständigen Volksstaatsanwaltschaft berufen bzw.
abberufen.
3.
Beförderungs-, Auszeichnungs- und Bestrafungssystem für
Staatsanwälte
Das Beförderungssystem für Staatsanwälte ist ein System, nach dem
die Staatsanwälte nach den entsprechenden Bestimmungen Rang um Rang
befördert werden. Es gibt regelmäßige Beförderung und Beförderung
der Besten.
Für die Staatsanwälte gibt es zwölf Ränge. Der Präsident der
Obersten Volksstaatsanwaltschaft ist der Generalstaatsanwalt. Die
Staatsanwälte vom 2. bis 12. Rang sind Große Staatsanwälte, höhere
Staatsanwälte und einfache Staatsanwälte. Der Rang eines
Staatsanwaltes wird nach seinem Amt, seinem politischen Verhalten,
seiner fachlichen Fähigkeit, seiner Arbeitsleistung und seinem
Dienstalter bestimmt.
Für die Auszeichnung der Staatsanwälte gilt das Prinzip der
Verbindung des geistigen Anreizes mit dem materiellen Anreiz. Die
Auszeichnung gliedert sich in Belobigung, Auszeichnung mit einem
„Verdienst erster Klasse“, Auszeichnung mit einem „Verdienst
zweiter Klasse“, Auszeichnung mit einem „Verdienst dritter Klasse“
und Verleihung eines Ehrentitels.
Die Bestrafung der Staatsanwälte gliedert sich in Verwarnung,
Verweis, strengen Verweis, Degradierung, Amtsenthebung und
Entlassung. Wer seines Amtes enthoben wird, dessen Lohnstufe und
Rang werden gleichzeitig herabgesetzt. Wer ein Verbrechen begangen
hat, der wird strafrechtlich verfolgt.
3.
Absicherungssystem für Staatsanwälte
Die Staatsanwälte, die ihren Amtspflichten nachkommen, werden
gesetzlich geschützt. Sie genießen die folgenden Absicherungen:
a)
Berufsabsicherung: Die Staatsanwälte kommen nach dem Gesetz ihren
Amtspflichten nach, frei von Einmischung durch Verwaltungsorgane,
gesellschaftliche Organisationen oder Individuen. Sie werden ohne
gesetzliche Gründe und ohne die Einleitung eines gesetzlichen
Verfahrens nicht abgesetzt, degradiert, entlassen oder
bestraft.
b)
Absicherung der persönlichen Sicherheit: Die persönliche Sicherheit
der Staatsanwälte und die Sicherheit ihres Eigentums und ihrer
Wohnung werden gesetzlich geschützt.
c)
Gehaltsabsicherung: Die Staatsanwälte beziehen nach Bestimmungen
ihre Gehälter, werden versichert und genießen andere
Vergünstigungen.
d)
Andere Absicherungen: Den Staatsanwälten, die ihren Amtspflichen
nachkommen, sollen entsprechende Befugnisse und Arbeitsbedingungen
gewährt werden. Sie haben das Recht auf Demission, Beschwerde und
Anklage.
(4) Arbeitssystem der Volksstaatsanwaltschaften
Das Arbeitssystem einer Volksstaatsanwaltschaft bezieht sich auf
die Regeln und Vorschriften, die nach den Aufgaben und dem
Tätigkeitsbereich der Volksstaatsanwaltschaften ausgearbeitet
worden sind. Sie sind hauptsächlich folgende:
1.
System der Überwachung der Ermittlungen
Es
handelt sich um ein System, nach dem die Volksstaatsanwaltschaft
die Ermittlungen der Straffälle durch die Organe für öffentliche
Sicherheit, einschließlich der Organe für Staatssicherheit,
überwacht.
a)
Überprüfung und Genehmigung der Entscheidung über Verhaftungen
Nach der Verfassung darf kein Bürger ohne Genehmigung oder
Entscheidung einer Volksstaatsanwaltschaft oder ohne Entscheidung
eines Volksgerichts verhaftet werden, und Verhaftungen müssen durch
ein Organ für öffentliche Sicherheit vorgenommen werden.
b)
Überprüfung der Anklage
Die Volksstaatsanwaltschaft überprüft die Strafsachen, die ein
Organ für öffentliche Sicherheit ermittelt und zur Anklage
übergeben hat, und entscheidet, ob Anklage erhoben werden soll.
c)
Überwachung der Ermittlungen
Die Volksstaatsanwaltschaft kontrolliert die Rechtmäßigkeit der
Ermittlungen der Organe für öffentliche Sicherheit. Sie
kontrolliert u. a., ob sie direkt oder in versteckter Form durch
Folter Geständnisse erpreßt oder durch Verführung oder Täuschung
Geständnisse erwirkt haben.
2.
Ermittlungssystem
Es
handelt sich um ein System, nach dem die Volksstaatsanwaltschaft
direkt Rechtsfälle annimmt und zum Zweck ihrer Untersuchung und
Verfolgung eine Akte anlegt. Nach den „Bestimmungen über den Umfang
der Rechtsfälle, die die Volksstaatsanwaltschaft direkt annehmen
und ermitteln soll“, die die Oberste Volksstaatsanwaltschaft Anfang
1998 ausarbeitete, gibt es insgesamt 53 Arten von Rechtsfällen in
vier Kategorien, in denen die Volksstaatsanwaltschaft direkt
ermitteln soll:
a)
in Kapitel 8 der detaillierten Bestimmungen zum Strafgesetz
festgelegte Delikte der Geldunterschlagung, der passiven Bestechung
und der Zweckentfremdung öffentlicher Gelder und in anderen
Kapiteln festgelegte Straffälle;
b)
in Kapitel 9 der detaillierten Bestimmungen zum Strafgesetz
festgelegte Straffälle einschließlich des Mißbrauchs von
Amtsbefugnissen, der Pflichtvergessenheit, des Rechtsbruchs und
anderer Amtsdelikte;
c)
Fälle in Bezug auf die Verletzung der persönlichen und
demokratischen Rechte von Bürgern durch Regierungsmitarbeiter unter
Mißbrauch ihrer Amtsbefugnisse einschließlich der illegalen
Inhaftierung, der illegalen Hausdurchsuchung und der Abnötigung von
Geständnissen durch Folter;
d)
schwere Delikte, die Regierungsmitarbeiter unter Mißbrauch ihrer
Amtsbefugnisse begangen haben. Wenn solche Delikte direkt von einer
Volksstaatsanwaltschaft behandelt werden sollen, kann diese
Volksstaatsanwaltschaft mit der Genehmigung einer
Volksstaatsanwaltschaft ab Provinzebene Ermittlungen anstellen.
3.
System der öffentlichen Anklage
Nach dem Strafgesetz und der Strafprozeßordnung soll gegen
Verbrechen, mit Ausnahme von Privatklagen, öffentliche Anklage
erhoben werden. Gegen Delikte, die öffentlich angeklagt werden,
soll die Volksstaatsanwaltschaft bei dem dafür zuständigen
Volksgericht öffentliche Anklage erheben. Was die Rechtsfälle
betrifft, die vom Sicherheitsorgan zur Anklage übergeben werden, so
werden diese ausnahmslos von der Volksstaatsanwaltschaft überprüft,
und diese soll innerhalb eines Monats entscheiden, ob Anklage
erhoben werden soll. Bei schwerwiegenden und komplizierten
Rechtsfällen soll die Volksstaatsanwaltschaft innerhalb von
anderthalb Monaten die Entscheidung treffen. Wenn die
Volksstaatsanwaltschaft nach der Überprüfung meint, daß der
Tatbestand bereits ermittelt worden ist, die Beweise unbestreitbar
und ausreichend sind und die mutmaßlichen Täter strafrechtlich
verfolgt werden müssen, soll sie bei dem dafür zuständigen
Volksgericht öffentliche Anklage erheben.
4.
System der Überprüfung von Gerichtsverhandlungen
Hierbei handelt es sich um ein System, nach dem die
Volksstaatsanwaltschaft Verhandlungen des Volksgerichts über
Zivilrechtsfälle, Straffälle und administrative Fälle überwacht.
Wenn Staatsanwälte bei einem Prozeß vor Gericht erscheinen, so
vertreten sie nicht nur die öffentliche Anklage, sondern überwachen
auch als staatliche gesetzliche Kontrolleure die
Gerichtsverhandlung. Außerdem hat die Volksstaatsanwaltschaft das
Recht, Einspruch gegen falsche Urteile und Entscheidungen des
Volksgerichts zu erheben.
5.
System der Aufsicht über die Urteilsvollstreckung und die Führung
der Gefängnisse
Es
handelt sich hauptsächlich um die Aufsicht
a)
über die Vollstreckung der Todesurteile
Bei der Vollstreckung der Todesurteile muß ein Vertreter der
Volksstaatsanwaltschaft anwesend sein, um die Identität des
Verurteilten zu prüfen und dadurch eine falsche Tötung zu
verhindern.
b)
über den Strafvollzug in den Gefängnissen einschließlich der
Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Strafermäßigung, der
bedingten Haftentlassung, der Entlassung für medizinische
Behandlung gegen Bürgschaft und der Strafaussetzung.
c)
über die Gesetzmäßigkeit der Aktivitäten in den
Untersuchungsgefängnissen und Umerziehungsanstalten.