Chinesische Firmengruppe fordert Gesetzeserneuerung
Am 3. März eröffnete das 9. Landeskomitee der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV) seine 5. Tagung, auf der die Vereinigung für Industrie und Handel Chinas und die Vereinigung chinesischer Privatfirmen einen Antrag vorlegten, in dem sie die Abschaffung der Zwischenregelung bezüglich Privatunternehmen forderten. Bao Yujun, stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung für Industrie und Handel Chinas und Mitglied der PKKCV, betonte, dass Privatunternehmen auf Basis bestimmter Gesetze die gleichen Wettbewerbschancen erhalten sollten.

Die derzeit gültige Bestimmung war 1988 in Kraft getreten. Sie hat bei der Förderung der Entwicklung der Privatwirtschaft und der Reglementierung der Verwaltung und Überwachung der Regierung eine aktive Rolle gespielt. Aber im Zuge der großen Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Lage Chinas und der Welt sowie neu aufkommender Fragestellungen hinsichtlich der Entwicklung von Privatunternehmen, verhindert die Bestimmung die weitere Entwicklung des Privatsektors, so Bao.

Die Vereinigung verwies in ihrem Antrag darauf, dass einige Punkte der Bestimmung, die ein Produkt der Planwirtschaft ist, von der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und dem Geist der Entwicklung einer Marktwirtschaft abweichen.

Folgendes Beispiel: Artikel 1 des Kapitels I regelt, dass die Bestimmung mit dem Ziel verabschiedet worden war, eine sozialistische, geplante Warenwirtschaft zu errichten, die der Politik der Errichtung einer sozialistischen Marktwirtschaft zuwiderläuft. In Artikel 3 wird der Privatsektor als "Ergänzung des sozialistischen öffentlichen Eigentums" bezeichnet, der von dem Jahre später eingeführten Prinzip abweicht, das die Rolle des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors als Bestandteil der sozialistischen Marktwirtschaft betont. Der Staat unterstützt einige Bevölkerungskreise und Gebiete dabei, zuerst durch eine kombinierte Verteilung auf Basis von Arbeit und Verteilung nach den Produktionserfordernissen reich zu werden, mit dem Ziel, den gemeinsamen Reichtum allmählich zu fördern. Aber Artikel 36 des Kapitels VI der Bestimmung erlegt eine Beschränkung auf. Das Gehalt der Geschäftsführer von Privatunternehmen soll das Gehalt der Angestellten maximal um das Zehnfache übersteigen. Solch eine Beschränkung behindert das Engagement der privaten Geschäftsleute, Firmen aufzubauen.

Viele Punkte der Bestimmung verstoßen gegen andere derzeit gültige und relevante Gesetze.

Laut dem Gesellschaftsrecht sollen 2 bis 50 Anteilseigner an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt sein. Aber besagte Bestimmung sagt, dass die Zahl der Anteilseigner einer besagten Firma bei 2 bis 30 Anteilseignern liegen sollte. Gibt es über 30 Anteilseigner, so muss die für Industrie und Handel zuständige Behörde eine Genehmigung erteilen.

Artikel 2, der besagt, dass der Unterschied zwischen einem Einzelindustrieunternehmen und einem Privatunternehmen darin besteht, ob die Mitarbeiterzahl bei über acht Mitarbeitern liegt oder nicht, hat keine wissenschaftliche Grundlage und verstößt somit gegen die dementsprechenden Paragraphen des Gesellschaftsrechts. Er verstößt außerdem gegen das Prinzip des gleichen Wettbewerbs. Es ist deshalb notwendig, diskriminierende Bezeichnungen, wie "Privatunternehmen" und "Einzelindustrie- oder Handelsunternehmen" abzuschaffen und festzusetzen, in wie weit sich die verschiedenen Firmen den Gesetzen des NVK und seines Ständigen Ausschusses fügen müssen.

Bao führte weiter aus, dass obwohl sich Privatunternehmen genauso wie ausländische Firmen prinzipiell in jedem Bereich betätigen können, einige Behörden Privatunternehmen noch immer nach dem ursprünglichen Inhalt der Bestimmung behandeln, der diskriminierende Züge hat und die Entwicklung der Privatunternehmen einschränkt.

Laut Bao lag die Zahl der Privatunternehmen bis Ende des letzten Jahres bei 1,76 Millionen Unternehmen und wird sich in diesem Jahr auf 2 Millionen Unternehmen erhöhen. Shanghai allein hat über 180000 Privatunternehmen zu verzeichnen. Private Investitionen beim Aufbau der Hauptstadt beliefen sich auf über 60 Prozent der Gesamtinvestitionssumme. Privatunternehmen haben zur Entwicklung der nationalen Wirtschaft und der Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen.

Dem Antrag zufolge haben der NVK und sein Ständiger Ausschuss mit dem Ziel der Errichtung und Verbesserung des sozialistischen Marktwirtschaftssystems und eines offenen und gleichberechtigten Wettbewerbssystems nicht länger Gesetze auf Basis der Firmeneigentumsform, sondern auf Basis der Geschäftstätigkeiten erlassen. Geglückte Beispiele dafür sind das Gesellschaftsrecht, das Unternehmensfusionsgesetz und das Gesetz des Alleinigen Privatbesitzes. Diese wurden alle in den letzten drei Jahren verabschiedet.

Nach dem WTO-Beitritt ist es für China immer wichtiger geworden, Gesetze und Bestimmungen zu verabschieden, die den WTO-Bestimmungen entsprechen und solche abzuschaffen, die nicht mehr praktikabel sind. Laut Bao Yujun sollte die Regierung im Zuge des Markteintritts ausländischer Firmen einige Maßnahmen zum Schutz schwacher Privatunternehmen ergreifen. Momentan werden Privatunternehmen gegenüber ausländischen Firmen benachteiligt. Unter dieser Prämisse kann die Entwicklung von Privatunternehmen und sogar der gesamten nationalen Wirtschaft gestört werden. Deshalb sei es besser, alte Bestimmungen abzuschaffen und so schnell wie möglich neue Gesetze und Bestimmungen zu verabschieden, so dass sich der Privatsektor gesund entwickeln kann.

(www.china.org.cn/25. März 2002)


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