Einheitliche Körperschaftssteuer in 5 Jahren

Das chinesische Finanzministerium hat eine Vereinheitlichung der Körperschaftssteuer für in- und ausländische Unternehmen nach einer fünfjährigen Übergangsfrist festgelegt. Das teilte der Vertreter des Ministeriums, Jia Kang, auf dem "Forum über Unternehmensentwicklung 2005" in Beijing am Sonntag mit.

Zu dem Zeitplan sagte Jia: "Chinas Übergangsperiode nach dem WTO-Beitritt geht bald zu Ende. Unterschiedliche Steuersysteme sind ungünstig für eine gerechte Konkurrenz von in- und ausländischen Unternehmen. Deshalb ist eine Vereinheitlichung der Körperschaftssteuer unvermeidlich."

Alle zuständigen Stellen würden zusammenarbeiten, um die entsprechenden Gesetzesentwürfe auf der Tagung des Nationalen Volkskongresses 2006 vorlegen zu können. Mit einem Inkrafttreten der neuen Steuergesetze rechnet Jia frühestens für 2007.

Eine Übergangsfrist von fünf Jahren entspreche chinesischem Standard und dieses Mal gebe es auch keine Ausnahmen. Eine Fristverlängerung auf sechs oder acht Jahre sei nicht ausgeschlossen.

Jia forderte die Regierung auch zu Veränderungen bei den Grund- und Immobiliensteuern auf. Während inländische Unternehmen sowohl Grund- als auch Immobilensteuer zahlen müssen, zahlen ausländische Unternehmen nur die letztere. Hier müsse es nach dem Vorbild der Körperschaftssteuer zu einer Vereinheitlichung kommen, meinte Jia.

(China.org.cn, 29. März 2005)