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China plant neue Regelung für Vertretungen ausländischer Unternehmen

german.china.org.cn          Datum: 01. 09. 2008

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Laut chinesischem Gesetz sind die Vertretungen ausländischer Unternehmen keine richtigen juristischen Personen und dürfen daher keine profitmachenden Tätigkeiten ausüben. Dies soll durch eine neue Regelung definiert werden.

Das Büro für legislative Angelegenheiten beim chinesischen Staatsrat hat am letzten Freitag einen Entwurf über die Regelung für die Vertretungen ausländischer Unternehmen in China veröffentlicht und bittet nun die Öffentlichkeit um ihre Meinung.

Ein Beamter des Büros sagte, seit der Reform und Öffnung nach außen vor 30 Jahren hätten sich die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in China tiefgreifend verändert. Die 1983 erlassene Regelung für ausländische Vertretungen entspreche nicht mehr der heutigen Situation und solle daher angepasst werden.

Im neuen Entwurf heißt es, dass die Vertretungen ausländischer Unternehmen laut Gesetz keine richtigen juristischen Personen sind und daher keine profitmachenden Tätigkeiten ausüben dürfen. Eine Ausnahme stellen Vertretungen von Unternehmen dar, die rechtliche und steuerliche Beratung, Buchhaltungs- und Rechungsprüfungsservice sowie Consulting anbieten.

Der Entwurf definiert die grundsätzliche Eigenschaft und den Geschäftsbereich solcher Vertretungen und soll das Verwaltungssystem verbessern. Außerdem verdeutlicht er sowohl die Amtsbefugnisse der zuständigen Behörden als auch die rechtlichen Verantwortungen der Vertretungen bei gesetzeswidrigen Handlungen.

Jeder, der sich zu dem Entwurf äußern möchte, kann eine E-Mail an DBJG@chinalaw.gov.cn schicken oder auf der Webseite http://www.chinalaw.gov.cn, auf der der chinesische Text des Entwurfs zu finden ist, seine Meinung äußern.

Quelle: german.china.org.cn

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