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28. 06. 2012 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Jeden Morgen um 6 Uhr steht Herr Liu, ein 24-jähriger Mann aus dem westchinesischen Gansu auf, da er um sieben zu einer Flaschendeckelfabrik zur Arbeit gehen muss. Liu kam im Alter von 20 Jahren nach Beijing, um zu arbeiten. Er und seine Frau haben eine Wohnung in einem Gemeinschaftswohnhof im Dorf gemietet, wo sich die Fabrik befindet. In diesem Wohnhof gibt es vier weitere Familien aus ländlichen Gebieten. Sie sind nun als Bauarbeiter, Verputzer oder Docker tätig. Wenn man Liu auf eine Altersversicherung anspricht, macht er einen Scherz: "Ich arbeite jetzt in Beijing, aber wer weiß, ob ich nicht morgen nach Shanghai gehe. Es geht nur um euch städtische Bewohner. Wenn ich alt werde, gehe ich zurück in meine Heimat."
Nach einer Statistik aus dem Jahr 2011, die das Ministerium für Personalverwaltung und soziale Absicherung veröffentlicht hat, schlossen nur 41,4 Millionen Wanderarbeiter bis Ende des vergangenen Jahres eine Altersversicherung ab. Dies entsprach einem Sechstel der Wanderarbeiter landesweit (252,78 Millionen).
Eine Altersversicherung für Wanderarbeiter wurde in den meisten Gebieten Chinas im Jahr 1998 ins Leben gerufen. Dennoch haben die meisten keine solche Versicherung. Abgesehen davon, dass die Vorstellungen der Wanderarbeiter relativ rückständig sind besteht der Grund hauptsächlich darin, dass Unternehmen, die Wanderarbeiter beschäftigen, nur selten den Versicherungsbehalt von 20 Prozent bezahlen, erklärt ein Artikel in der Zeitung Workers Daily. Selbst wenn die Firmen die Versicherungsgebühren bezahlen, besteht die Gefahr, dass die Wanderarbeiter selber die Versicherung aufgeben. Es ist nämlich schwierig für sie, 15 aufeinander folgende Jahre versichert zu sein. Wenn sie ihren Arbeitsort wechseln, werden sie oft Schwierigkeiten haben, die Altersversicherung in die neue Stadt mitzunehmen.
In den letzten Jahren hat sich die chinesische Regierung bemüht, eine Regelung für die Altersversicherung von Wanderarbeitern sowie für umzugsbedingte Änderungen auszuarbeiten. 2009 veröffentlichte das Ministerium für Personalverwaltung und soziale Absicherung eine Regelung für die Altersversicherung von Wanderarbeitern. Demnach sollen Arbeitgeber und Wanderarbeiter gemeinsam ihre Altersversicherungsgebühren bezahlen. Die Unternehmen sollen 12 Prozent der Gehälter der Wanderarbeiter ausgeben anstatt 20 Prozent, während die Wanderarbeiter vier bis acht Prozent ihrer Gehälter als Versicherungsbetrag abgeben sollen. All diese Gelder werden auf persönliche Altersversicherung-Konten einbezahlt. Wanderarbeiter, die Altersversicherungsgebühren zusammengerechnet mehr als 15 Jahre lang bezahlt haben, bekommen nach den entsprechenden Regeln die Rente, die aus der vom Staat getragenen Basispension und dem Geld aus dem persönlichen Konto besteht. Diejenigen, die das Pensionsalter erreichen, jedoch nicht mehr als 15 Jahre Versicherungsgebühren bezahlt und dann an der "neuen Altersversicherung für ländliche Bewohner" teilgenommen haben, bekommen die Rente nach den Regeln für "neue Altersversicherung für ländliche Bewohner". Diejenigen, die nicht an der "neuen Altersversicherung für ländliche Bewohner" teilgenommen haben, bekommen die Gelder vom persönlichen Konto als Rente zurück.
Quelle: german.china.org.cn
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