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02. 04. 2015 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

"Menstruationsurlaub" für Arbeitnehmerinnen?

Schlagwörter: Menstruationsurlaub Arbeitnehmerinnen

Die nordchinesische Provinz Shanxi könnte sich bald zum Paradies für berufstätige Frauen entwickeln. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht bezahlte Kranktage für Angestellte mit starken Menstruationsbeschwerden vor.

In der nordchinesischen Provinz Shanxi ist Angaben der örtlichen Zeitung Shanxi Daily zufolge ein Gesetzesentwurf zum Schutz weiblicher Arbeitnehmer verabschiedet worden. Der Entwurf sieht vor, Angestellten während der Menstruationsphase bezahlte Kranktage einzuräumen. Setzt sich der Entwurf durch könnte Shanxi die erste Provinz Chinas werden, in der sich Arbeitnehmerinnen nicht mehr mit Regelschmerzen in die Arbeit quälen müssen.

Frauen, die unter sehr starker oder schmerzvoller Menstruation – in medizinischen Fachkreisen als Menorrhagie und Dysmenorrhoe bekannt – leiden, könnten dann ein ärztliches Attest einer anerkannten medizinischen Einrichtung vorlegen und bekämen, nach Prüfung und Anerkennung durch den Vorgesetzten, in dieser Zeit ein bis zwei entlohnte Kranktage.

Für Frauen, deren berufliche Tätigkeit vorwiegend im Stehen erfolgt, sieht der Gesetzesentwurf eine gesetzliche Pause vor, wenn ihre Schicht vier Stunden überschreitet.

Die Situation von Arbeiterinnen in diesem Zusammenhang erlangte in den letzten Jahren zunehmend Aufmerksamkeit, nachdem Zhang Xiaomei, Mitglied des Landeskomitees der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV) bei den Jahrestagungen im Jahr 2011 menstruationsbedingte Urlaubstage für berufstätige Frauen gefordert hatte.

Ihr Vorschlag löste jedoch auch kontroverse Diskussionen aus. Einige sehen im sogenannten "Menstruationsurlaub" eine Offenlegung der weiblichen Intimsphäre, andere befürchten, dass diese, für den Arbeitgeber nachteilige, Sonderbehandlung eher ein Hindernis im Kampf der Frau um die berufliche Gleichstellung darstellen könnte.

Seine Arbeitsschutzbestimmungen änderte China letztmalig im Jahr 2012 ab, indem es eine Reihe von Arbeiten festlegte, die der Arbeitgeber von Arbeitnehmerinnen in bestimmten Phasen wie der Menstruation, Schwangerschaft oder Stillzeit nicht verlangen konnte.

Auch wurde darin ein 98-tägiger Mutterschaftsurlaub festgeschrieben, was eine Aufstockung um acht Tage im Vergleich zur vorherigen Mutterschutz-Regelung darstellt.

Zudem ist es werdenden Müttern im Rahmen der neuen Bestimmungen nun gestattet, Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeiten wahrzunehmen.

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Quelle: people.cn

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