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08. 03. 2012 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Die Revision der Strafprozessordung gilt als einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte der Tagungen des chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK), die derzeit auf Hochtouren laufen. Laut dem Gesetzesentwurf sollen bei 110 Paragrafen Abänderungen vorgenommen werden. Mit der Revision der Strafprozessordnung wolle China auf Schutz der Menschenrechte achten, erklärte Wang Zhaoguo, stellvertretender Vorsitzender des chinesischen gesetzgebenden Gremiums.
Am Donnerstag stellte Wang Zhaoguo, der Stellvertretende Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des NVK, das Revisionskonzept der Strafprozessordnung vor, das während der Tagungen überprüft werden soll. Mit der Revision will China mehr auf den Schutz der Menschenrechte achten.
Laut Wang solle das Prinzip "Respekt und Schutz der Menschenrechte" ausdrücklich in der Strafprozessordnung festgeschrieben werden. Dies gelte als ein wichtiges Prinzip der chinesischen Verfassung und spiegele auch die Grundforderungen des Sozialismus wider. Die Aufnahme des Prinzips in die Strafprozessordnung diene dazu, dass die Justizbehörden im Prozess die Einhaltung dieses Prinzip besser überwachen und durchsetzen können, so Wang.
Folter und alle andere illegale Methoden der Beweissammlung sollen "weiterhin" verhindert werden, erklärte Wang bei der Vorstellung. Die gegenwärtig gültige Strafprozessordnung schreibe bereits vor, dass "Beweise" nicht durch Folter und andere illegale Methoden ermittelt werden dürfen. Um aber der Anwendung solcher Methoden noch stärker vorzubeugen würden nach der Revision des Gesetzes alle illegalen Beweise von der Verwendung im Prozess ausgeschlossen. Sowohl das jeweilige Gericht als auch die Staatsanwaltschaft und die Behörde für öffentliche Sicherheit seien dazu verpflichtet, im Falle der Verwendung von illegalen Beweisen während des Verfahrens diese zu ermitteln und vom Prozess auszuschließen. Dies gelte auch als einer der Schwerpunkte der aktuellen Revision. Unter anderem stehe in dem Entwurf auch, dass niemand gezwungen werden dürfe, sich für schuldig zu bekennen.
Um der Anwendung von Folter vorzubeugen, bestimme der Entwurf schriftlich, dass die Verdächtigen nach der Verhaftung zügig ins Untersuchungsgefängnis zu bringen seien. Die Rechtmäßigkeit von Verhören müsse mit Video- oder Audioaufnahme bewiesen werden, so der stellvertretende Vorsitzende des gesetzgebenden Gremiums.
Quelle: german.china.org.cn
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