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08. 03. 2012 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Highlights der Revision der Strafprozessordnung aus Sicht eines Anwalts

Schlagwörter: Strafprozessordnung Anwalt Menschenrecht

Auf der 2. Plenarsitzung der 5. Tagung des 11. Nationalen Volkeskongresses hat Wang Zhaoguo, der stellvertretende Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkeskongresses (NVK) den Änderungsentwurf der Strafprozessordnung der Volksrepublik China erklärt. Laut Herrn Xiao Sa von der Anwaltskanzlei Dacheng in Beijing zeichne sich der Änderungsentwurf durch drei Punkte aus.

Wang Zhaoguo, stellvertretender Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des NVK, erklärt den Änderungsentwurf der Strafprozessordnung der Volksrepublik China

Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte in die Grundregel einbezogen

Am 14. März 2004 wurde die Verfassungsänderung auf der 2. Plenarsitzung des 10. NVK genehmigt. Die "Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte" wurde in den 33. Paragraph der "Verfassung der Volkesrepublik China" einbezogen. Dies zeige die Achtung der Menschenrechte seitens Chinas höchstem Machtapparat.

Bei der Strafprozessordnung geht es um die grundlegenden Rechte der Bürger, wie zum Beispiel persönliche Freiheit und Lebensrechte. Die Einbeziehung der "Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte" in die Grundregeln der Strafprozessordnung spiegelt wider, dass die Verfassung den Rahmen für die Strafprozessordnung vorgibt, und die Strafprozessordnung die Verfassung unterstützt und durchsetzt.

Die aktuelle Änderung wird dazu führen, dass die gesetzlichen Organe bei Strafprozessen den Grundsatz der Verfassung strenger einhalten. Sie wird sich außerdem positiv auf die Verteidigungsrechte der Anwälte auswirken.

Rechtsbestand der Anwälte während der Ermittlung festgestellt

Der Rechtsbestand der Anwälte soll während der Ermittlungsphase festgestellt werden. Die Vorschrift wird in den 33. Paragraphen der Strafprozessordnung einbezogen.

Vorher galt es als umstritten, die Prozessfunktion der Anwälte in der Ermittlungsphase festzustellen. In der Strafprozessordnung gibt es auch keine deutliche Erklärung dazu. Die Feststellung während der Ermittlungsphase wird dazu beitragen, die Verteidigungsrechte der Anwälte unter dem gesetzlichen Schutz besser durchzusetzen, da die Anwälte nun berechtigt sind, in der ersten Phase des Prozesses die Betroffenen umfassender und effektiver zu verteidigen.

Das System "Zeuge mit Fachkenntnissen"

Die Strafprozessordnung legt fest, dass sowohl Kläger als auch Angeklagter Experten mit Fachkenntnissen in den Zeugenstand rufen können. Dieses System ist ein großer Schritt vor allem für die Sicherung der Rechte der Angeklagten und der Rechtsanwälte und somit auch für die Garantie der Menschenrechte.

Seit 2001 ist das System "Zeuge mit Fachkenntnissen" in der Prozessordnung für Zivilrechtsverfahren verankert. In den vergangenen Jahren kam es häufig bei sehr spezifischen Fragen zur Anwendung, wie zum Beispiel bei Fällen zum geistigen Eigentum.

Diese Zeugen können den Richtern helfen, komplizierte fachliche Sachverhalte besser zu verstehen. Dieses Zeugensystem trägt so im Laufe des Gerichtsverfahrens zu einer gerechteren, fachlich fundierteren Urteilsfindung bei, sei es bei der Frage nach Krankheits- und Todesursachen oder zum Beispiel bei finanziellen und steuerrechtlichen Fragen.

Quelle: german.china.org.cn

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