China wird auch weiterhin an seinem Rechtssystem der milden Bestrafung festhalten. Laut Lang Sheng, dem Vizevorsitzenden des Rechtsausschusses im Nationalen Volkskongress, soll die Verhängung der Todesstrafe stark reduziert werden. Lang verwies auf den im letzten Jahr revidierten Strafgesetzentwurf, wonach die Verhängung der Todesstrafe vom Obersten Volksgerichtshof genehmigt werden muss. Als weitere Beispiele für den milderen Umgang mit Gesetzesbrechern nannte Lang die Aufhebung der Todesstrafe für 13 verschiedene Straftaten.