Prinzip „Gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten“
Das Prinzip „Gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten“ wurde erstmals Anfang der 1970er Jahre formuliert. Auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen (UNCHE), die 1972 in Stockholm stattfand, wurde erklärt, dass der Schutz der Umwelt in der gemeinsamen Verantwortung der Menschheit liegt. Die Konferenz wies zugleich darauf hin, dass die Ursache von Umweltproblemen in Entwicklungsländern vor allem in mangelnder wirtschaftlicher Entwicklung zu finden ist. Das ist der Ansatz des genannten Prinzips.
Im Jahr 1992 wurde das Prinzip in Artikel 4 der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) klar festgelegt. Nach diesem Prinzip sollen die entwickelten Länder zuerst ihre anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen senken und den Entwicklungsländern finanzielle Mittel und Technologie zur Verfügung stellen. Der Umfang, in dem die Entwicklungsländer ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen wirksam erfüllen, wird davon abhängen, inwieweit die entwickelten Ländern unter den Vertragsparteien ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen bezüglich der finanziellen Mittel und der Weitergabe von Technologie wirksam erfüllen, wobei voll zu berücksichtigen ist, dass die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie die Beseitigung der Armut für die Entwicklungsländer die ersten und dringlichsten Anliegen darstellen. Dieses Prinzip ist auch die Grundlage dafür, dass China an Klimaverhandlungen teilnimmt.
“共同但有区别的责任”原则
“共同但有区别的责任”发端于上世纪 70 年代初。1972年斯德哥尔摩人类环境会议宣示,
保护环境是全人类的“共同责任”;会议同时 指出,发展中国家的环境问题“在很大程度上 是发展不足造成的”,这已是“共同但有区别
的责任”的雏形。
1992年,《联合国气候变化框架公约》第四条正式明确了这一原则。根据这个原则,发达国家要率先减排,并向发展中国家提供资金和技术支持;发展中国家仍以经济和社会发展及消除贫困为首要和压倒一切的优先事项,在得到发达国家技术和资金支持的情况下,采取措施减缓或适应气候变化。 这一原则也一直是中国参与国际气候谈判的基础。