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17. 11. 2009 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Google macht bei Bücherdigitalisierung Zugeständnisse

Der Suchmaschinenriese Google möchte die Bücher dieser Welt digitalisieren. Nach vielen Protesten macht der Konzern nun Zugeständnisse.

Google wird seine Kontrolle über Millionen von urheberrechtlich geschützten Büchern lockern. Die Bücher sollen zur digitalen Bibliothek des Suchmaschinenriesen hinzugefügt werden, falls die Richter der Revision eines Übereinkommens zustimmen, welche auch die früheren Einwände der Kartellbehörden beseitigen soll. Die Zugeständnisse, welche letzten Freitag am New Yorker Bundesgericht eingereicht wurden, folgten zwei Monate nachdem das amerikanische Justizdepartement Googles Abkommen mit Autoren und Verlagen blockte. Sein Einwand war, dass das Abkommen mehr Schaden als Nutzen im wachsenden Markt der elektronischen Bücher verursachen könnte. Google, die größte Suchmaschine der Welt, hofft auf die Durchsetzung des Abkommens durch eine Reihe von Maßnahmen. So gibt das modifizierte Abkommen mehr Flexibilität zum Erteilen von Rabatten auf elektronische Bücher und verspricht, es für andere einfacher zu machen, auf einen digitalen Buchindex, welcher im Abkommen enthalten ist, zuzugreifen. Die Urheberrechtshalter werden ebenfalls spezifischere Vorschriften zum Verkauf digitaler Buchexemplare erlassen müssen, wenn eine andere Version anderswo in der Welt verkauft wird.

Verworrener Rechtsstreit. Die Änderungen sind nur eine von vielen Wendungen in einem Gerichtsverfahren, welches vor vier Jahren gegen Google durch Interessensvertreter amerikanischer Autoren und Verlagshäuser eröffnet wurde. Der Anklage zufolge würde Googles Absicht, digitale Kopien sämtlicher Bücher dieser Welt anzufertigen, ihre geistigen Eigentumsrechte mit Füssen treten. Google konnte aber für 125 Millionen US-Dollar (85 Millionen Euro) vor 13 Monaten eine Waffenruhe aushandeln, nur um von einer erneuten Protestwelle von Kritikern getroffen zu werden, welche beim Richter Denny Chin des Amtsgerichts Einsprache einlegten. Dieser sollte das Abkommen absegnen, bevor es in Kraft treten konnte. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Abkommens blieben in Kraft, inklusive einer Abmachung, 63 Prozent aller Verkaufseinnahmen an die Teilnehmenden Autoren und Verlagshäuser zu geben. Unter anderem sagten die Gegner auch, dass Googles Plan zu einem Literaturkartell führen würde, welches illegal die Preise für elektronische Bücher festlegen könnte – und diese Bücher werden immer beliebter.

Als Antwort auf manche der Sorgen riet das Justizdepartement Chin, dass das Abkommen wohl die Gesetze für Wettbewerbs- und Urheberrechtsschutz verletzen könnte, selbst wenn diese Verletzungen nicht direkt auszumachen seien. Die Zugeständnisse Googles gingen aber nicht weit genug, um die ärgsten Widersacher, die Open Book Vereinigung, zu welcher die Konkurrenten Microsoft, Yahoo und Amazon.com gehören, zu befriedigen. "Nach einer ersten Betrachtung des neuen Vorschlags sind wir der Auffassung, dass Google und seine Partner sich billiger Taschenspielertricks bedienen. Grundsätzlich bleibt das Abkommen ein Papierstück, welches den privaten kommerziellen Interessen Googles und seiner Partner dienlich sein soll", sagte Peter Brantley, der Vizevorsitzende von Open Book. In einem Konferenzgespräch am Freitag gaben sich die Google-Vertreter, die Autoren und die Verlagshäuser zuversichtlich, dass der neue Vorschlag vom Gericht genehmigt werden würde. Dies obwohl sie angaben, sich nicht um sämtliche Fragepunkte des Justizdepartements gekümmert zu haben.

Dem Zeitplan des revidierten Vorschlags zufolge hat das Justizdepartement bis am 4. Februar Zeit, sich zu den Änderungen zu äußern. Das neue Abkommen schlägt vor, dass ein abschließendes Gerichtsverfahren am 18. Februar stattfinden soll. Französische und Deutsche Politiker haben auch gegen das Abkommen protestiert und sagten, dass es selbst die Urheberrechte ihrer Länder verletzen könnte. Das neue Abkommen würde nur für Bücher gelten, die beim US-Urheberrechtsbüro angemeldet oder in Kanada, Großbritannien oder Australien veröffentlicht worden sind. Besorgnis erregte auch die Frage, ob Google ein Monopol auf die sogenannten "Waisenarbeiten" erhalten würde – Bücher, welche noch immer vom Urheberrecht geschützt werden, doch bei denen der Aufenthaltsort derer Autoren unbekannt ist. Wenn die Autoren oder ihre Erben ihre Arbeiten nicht einklagen, gehen alle Einnahmen ihrer Bücher in einen Pool, welcher dann unter den Autoren und Verlagen, die mit Google zusammenarbeiten, aufgeteilt wird. Das revidierte Abkommen wird einen unabhängigen Teil für die finanziellen Interessen der Urheberrechtsbesitzer der "Waisenbücher" aus dem Ausland enthalten. Die Einnahmen aus deren Verkäufen würden während 10 Jahren einbehalten werden, im ersten Abkommen waren dies nur fünf Jahre. Danach würde das Geld gemeinnützigen Organisationen zugute kommen. Das revidierte Abkommen schlägt eine finale gerichtliche Anhörung am 18. Februar 2010 vor.

Quelle: China Daily

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