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28. 05. 2015 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Kunstimporte in Freihandelszone Shanghai erleichtert

Schlagwörter: Kunstimporte Freihandelszone Shanghai

Der Import von Kunstgegenständen wird erleichtert, nachdem die Pilot-Freihandelszone (FTZ) China (Shanghai) am Montag eine Deregulierungsmaßnahme angekündigt hat.

Importeure in die FTZ werden künftig kein China Compulsory Certificate (CCC) mehr benötigen, um Werke, die im CCC Katalog gelistet sind, zu importieren, wie aus einer Bekanntmachung der Ein- und Ausfuhrkontrolle und des Quarantänebüros Shanghai hervorgeht.

China ist weltweit der zweitgrößte Kunstmarkt. Er wies 2014 ein Handelsvolumen von mehr als 5,5 Milliarden Euro auf. Viele der importierten Kunstwerke wurden ohne CCC am Zoll festgehalten.

Das CCC ist ein obligatorisches Sicherheitsmerkmal für viele Produkte, die nach China importiert oder dort verkauft und verwendet werden.

Seit der Einrichtung der FTZ Shanghai im Jahre 2013 hat China diese eingesetzt, um eine Reihe neuer Verfahrensweisen zu testen. Dazu gehört eine Negativliste für ausländische Investitionen, Vorzugsverfahren für Handel und Kapitalverkehr sowie die Öffnung weiterer Industriezweige für ausländische Investoren.

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Quelle: german.china.org.cn

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