Aktionsprogramm
     
 

Durchführung der Familienplanung und guter Service für Fortpflanzungsgesundheit

13. Stabilisierung des niedrigen Niveaus von Geburten. Es gilt, die derzeitige Familienplanungspolitik zu stabilisieren, an den festgelegten und effektiven Richtlinien für Bevölkerungs- und Familienplanungsarbeit festzuhalten und ein Kontrollsystem und einen Verwaltungsmechanismus, die dem sozialistischen Marktwirtschaftssystem entsprechen, zu errichten. Die Arbeit an der Basis soll verstärkt und die Bevölkerungs- und Familienplanungsarbeit ins Verwaltungs- und Servicesystem der Gemeinden aufgenommen werden. Es gilt, die Familienplanung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten vor allem in den ländlichen Gebieten, insbesondere in Zentral- und Westchina, erfolgreich durchzusetzen, um eine ausgewogene Entwicklung in verschiedenen Regionen zu erreichen. Das Verantwortungssystem für die Verwaltung der Bevölkerungs- und Familienplanungsarbeit soll reformiert und vervollkommnet und die Denk- und Arbeitsweise bei der Durchführung der Familienplanung verbessert werden.

14. Tatkräftige Förderung des guten Service. Mit Aufklärung, Empfängnisverhütung und regulärer Arbeit als Schwerpunkt sollen einschlägige wissenschaftliche Kenntnisse popularisiert und den Bürgern ein guter Service in der Produktion, im Leben und bei der Geburt gewährt werden, um ihre Bedürfnisse nach Familienplanung und Fortpflanzungsgesundheit in größtem Maße zu befriedigen und die umfassende Entwicklung des Menschen voranzutreiben.

15. Entwicklung von Branchen, die einer gesunden Fortpflanzung dienen. Die Qualität und der wissenschaftlich-technische Gehalt der Produkte für Fortpflanzungsgesundheit sollen erhöht und die einschlägigen wissenschaftlich-technischen Errungenschaften beschleunigt in der Wirtschaft genutzt werden. Es gilt, die Forschung und Entwicklung von neuen Technologien für die Fortpflanzungsgesundheit wie auch den Bau von entsprechenden Produktionsbasen zu intensivieren. Neue Technologien und neue Produkte sollen verbreitet werden, um damit die Struktur der Produkte zu verbessern. Und es gilt, die Marktverwaltung zu verstärken und die Handlungsweise auf dem Markt zu standardisieren.

Erhöhung der umfassenden Qualität der Bevölkerung

16. Erhöhung der Qualität der Neugeborenen. Es gilt, die Gesundheitspflege der Frauen und Kinder weiter zu entwickeln und ihr Gesundheitsniveau zu heben. Kenntnisse für gute Geburt und gute Kinderpflege sollen popularisiert und vorbeugende technische Dienste entwickelt werden wie die medizinische Untersuchung vor der Eheschließung, die Diagnose vor der Geburt, die Beratungen über genetische Fragen, die allgemeine ärztliche Untersuchung der Neugeborenen und die umfassende Verwaltung der Krankheiten der Kinder. Die Gesundheitspflege für Schwangere und Wöchnerinnen soll verstärkt und die stationäre Entbindung sowie die Ernährung mit Muttermilch gefördert werden. Darüber hinaus soll die Gesundheitspflege für Frauen und Kinder verbessert, die Verletzungen bei der Entbindung verringert und die Fehlerrate bei Neugeborenen gesenkt werden.

17. Erhöhung der Gesundheitsqualität der Bevölkerung. Mit der primären Hygiene und Gesundheitspflege als Schwerpunkt sollen der Aufbau der ländlichen hygienischen Dienstleistungsnetze ausgebaut, das umfassende hygienische Dienstleistungssystem auf dem Lande entwickelt und vervollkommnet und primäre Krankenversicherungssysteme verschiedener Arten auf dem Lande errichtet bzw. konsolidiert werden. Unter den Bauern wird eine Gesundheitsaufklärung eingeführt, damit sie ihr Gesundheitsbewußtsein und ihre Fähigkeit zur Selbstgesundheitspflege erhöhen können. Zur Erhöhung der Körperbeschaffenheit und des Gesundheitsstandes soll die ganze Bevölkerung zu Sport und Körperkultur ermutigt werden. Gleichzeitig werden die Habitatbedingungen verbessert und psychische Beratungen eingeführt, um sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit der Bürger zu fördern. Es gilt, den Gesundheitsservice in der Pubertät, bei der Schwangerschaft und Geburt sowie in den Wechseljahren und im Alter zu verstärken, um den Lebensstand und die Lebensqualität zu verbessern. Die Aids-Krankheit und andere Geschlechtskrankheiten müssen aktiv verhütet und unter Kontrolle gebracht werden.

18. Erhöhung der wissenschaftlichen und kulturellen Qualifikationen. Es gilt, die Grundlagenbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und die Bildung für ältere Leute zu entwickeln und die Analphabetenrate zu senken. Garantiert wird das Recht auf die Bildung auch für die Minderjährigen, Frauen, Angehörigen der nationalen Minderheiten, Behinderten und armen Leute. Die Bildungsreform soll vertieft werden, wobei die Bildung zur Erhöhung der Qualifikationen dienen, die Kreativität und die praxisbezogene Fähigkeit der zu Bildenden gefördert und die Qualität der Bildung erhöht werden sollen. Die neunjährige allgemeine Schulpflicht wird weiterhin umgesetzt, und das Analphabetentum unter den Jugendlichen und den Leuten im besten Lebensalter soll beseitigt werden. Zudem wird der Umfang der Bildung in der Oberstufe der Mittelschule und der Hochschulbildung ausgebaut. Das Weiterbildungssystem soll vervollkommnet und Schritt für Schritt ein Bildungssystem, das den Bürgern ihr Leben lang Bildungsmöglichkeiten bietet, errichtet werden.

19. Erhöhung der ideologischen und moralischen Qualifikationen. Das gesetzliche Bewußtsein und die Rechtsvorstellungen der Bürger sollen verstärkt werden. Es gilt, veraltete Sitten und Gebräuche zu ändern sowie üble Gewohnheiten, unwissende und rückständige Vorstellungen zu beseitigen. An ihre Stelle sollen gesunde Wertvorstellungen, moralische Normen, kulturelle und gesellschaftliche Gepflogenheiten treten. Man muß der gesunden Entwicklung der Jugendlichen Aufmerksamkeit schenken. Dazu sollen reichhaltige und vielfältige Kultur- und Bildungsaktivitäten entfaltet, die moralische Schulung verstärkt und auf die Verhütung gefährlicher Handlungen der Jugendlichen großer Wert gelegt werden.

Gewährleistung der Rechte und Interessen der Frauen und Kinder

20. Sicherung des Rechtes der Frauen auf Arbeit und ihrer diesbezüglichen Interessen. Den Frauen soll gleich den Männern das Recht auf Produktion und Bewirtschaftung gesichert und somit ihre wirtschaftliche Position erhöht werden. Die Beschäftigungsbereiche der Frauen sollen erweitert, ihre Beschäftigungschancen vergrößert und ihre Beschäftigungsqualität verbessert werden. Die Arbeitsrechte und -interessen der Frauen in bezug auf Lohn und Gehalt, Ruhe und Urlaub, Arbeitsbedingungen und Sozialversicherungen müssen gewährleistet werden. Und es gilt, den Sonderarbeitsschutz für die Arbeiterinnen zu verbessern.

21. Gewährleistung der politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Rechte der Frauen. Es ist notwendig, die Geschlechtsdiskriminierung zu beseitigen, die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen zu realisieren und die Entwicklungsbedingungen der Frauen zu optimieren. Es gilt, den Frauen ihr Recht auf Mitwirkung an den gesellschaftlichen und politischen Angelegenheiten sowie ihre Bildungschancen zu sichern, sie zu Selbstachtung, Selbstvertrauen, Selbständigkeit und Selbstmotivation anzuspornen und Bedingungen für ihre Mitwirkung an der Verwaltung und Entscheidung zu schaffen. Gleichberechtige, zivilisierte und harmonische Beziehungen zwischen den Familienangehörigen sind zu fördern, und die Haushaltsbelastung der berufstätigen Frauen ist zu mildern. Es gilt, die speziellen Interessen der Minderjährigen, der Alten und der behinderten Frauen zu schützen, die gesetzwidrigen und verbrecherischen Aktivitäten wie gewalttätige Verletzungen und Entführungen von Frauen, Menschenhandel mit Frauen und Prostitution zu bekämpfen und den Frauen ihr Recht der Person und ihr Recht auf Eigentum zu garantieren.

22. Gesetzmäßige Gewährleistung des Geburtsrechtes der Frauen. Das Gesundheitspflegebewußtsein der Frauen soll verstärkt und ihre Vorstellungen über Ehe und Geburt sollen verändert werden. Die Rechte und Interessen der Frauen in Ehe und Familie, ihr Geburtsrecht sowie ihre Rechte und Interessen bei Menstruation, Schwangerschaft, Entbindung, Kindbett und Stillzeit sollen gesetzmäßig geschützt werden. Gleichzeitig soll die Aufklärung über die Pflichten der Männer in der Familienplanung und Kinderaufziehung verstärkt und das Mitspracherecht der Frauen in der Familie erhöht werden. Regelmäßige vorsorgliche gesundheitliche Untersuchungen für die Frauen sollen eingeführt und die Prophylaxe und Therapie von Frauenkrankheiten verstärkt werden, damit die Frauen ihr Leben lang notwendige Gesundheitsdienstleistungen bekommen können. Es gilt, die Kosten für Empfängnisverhütung, Geburtenbeschränkung und Geburt mit Geldmitteln aus verschiedenen Quellen zu decken und es sicherzustellen, daß die Frauen für Schwangerschaft, Entbindung und Kindbett notwendige medizinische Betreuung und Gesundheitspflege wie auch eine angemessene finanzielle Unterstützung bekommen. Die Diskriminierung und Mißhandlung der Frauen, die Mädchen geboren haben oder gebärunfähig sind, sind verboten.

23. Den Frauen bei der Armutsbekämpfung helfen. Es gilt, durch zweckmäßige wissenschaftlich-technische und kulturelle Ausbildungskurse sowie Armutsbekämpfungsprojekte den Frauen bei der Erhöhung ihres Könnens in Produktion und Arbeit und ihrer Fähigkeit für Armutsbeseitigung zu helfen. Die verwaisten und behinderten Mädchen und die älteren Frauen in Stadt und Land, die keine gesetzlichen Ernährer haben, arbeitsunfähig und ohne Einkommen sind, müssen gehörig versorgt werden.

24. Gewährleistung der Rechte und Interessen der Jugendlichen und Kinder. Die Rechte der Kinder auf Existenz, Entwicklung, Obhut und Mitsprache sollen geschützt werden. Das Milieu fürs Aufwachsen der Jugendlichen und Kinder soll optimiert und ihre umfassende moralische, geistige, körperliche und ästhetische Entwicklung gefördert werden. Die ganze Gesellschaft soll mobilisiert werden, für Mädchen, behinderte Kinder, Kinder von geschiedenen Eltern, in besonderer Not befindliche und streichende Kinder Sorgen zu tragen und ihnen zu helfen. Säuglingstötung und -aussetzung ist verboten. Gesetzwidrige und verbrecherische Handlungen wie Mißhandlung, Verletzung, Entführung und Verkauf von Jugendlichen und Kindern werden streng bestraft.

Optimale Verteilung der Arbeitskräfte

25. Aktive und umsichtige Förderung der Urbanisierung. Es gilt, die Infrastruktur und die Dienstleistungsanlagen in Städten und Ortschaften auszubauen, die Qualität von Städtebau und -entwicklung zu erhöhen und die Wirtschaftsstruktur in Städten und Ortschaften zu optimieren. Kleine und mittelgroße Städte, vor allem kleine Ortschaften, werden tatkräftig entwickelt, während die Funktionen der regionalen Metropolen vervollständigt und die Rolle der Großstädte als Lokomotive und Vorbild zur Geltung gebracht werden sollen. Es gilt, die Entwicklung von Stadt und Land einheitlich zu planen. Die Standortverteilung von kleinen Ortschaften und Dörfern soll rationalisiert werden. Die Rolle der regionalen wirtschaftlichen und kulturellen Zentren in den ländlichen Gebieten soll zur Geltung kommen. Eine intensive Entwicklung der Urbanisierung wird gefördert. Und das landesweite Netz von sich koordiniert entwickelnden großen, mittelgroßen und kleinen Städten sowie kleinen Ortschaften soll vervollkommnet werden.

26. Förderung einer ordnungsmäßigen Bevölkerungsumsiedlung und -wanderung. Es gilt, einen einheitlichen, offenen, konkurrierenden und ordnungsmäßigen Arbeitsmarkt zu errichten. Das bestehende auf Einwohnerliste beruhende Verwaltungssystem in Städten und Ortschaften soll reformiert und die Umsiedlungspolitik in großen und mittelgroßen Städten schrittweise reguliert werden, um somit die Rechte der Bürger auf normale Umsiedlung und auf Berufswahl zu gewährleisten, die zweckmäßige Wanderung der Bürger zwischen Stadt und Land sowie zwischen einzelnen Regionen zu fördern und eine rationelle Neuverteilung der Arbeitskräfte zu erreichen. Das Verwaltungssystem soll reformiert werden, wobei die Wohnbezirke bei der Verwaltung die Hauptrolle spielt und ein effektives Verwaltungs- und Dienstleistungsnetz errichtet wird, um den Zuwanderern einen vielseitigen Service zu gewähren.

27. Tatkräftige Vermehrung von Arbeitsplätzen. Es gilt, das Beschäftigungssystem zu reformieren, die Beschäftigungsmöglichkeiten in Stadt und Land zu erweitern und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern. Die arbeitsintensiven Branchen sollen weiterentwickelt und die Kollektiv- und Privatbetriebe gefördert werden, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Ein etappenweises Beschäftigungssystem wird errichtet und flexible Beschäftigungsformen werden gefördert. Es gilt, den Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln, das Beschäftigungsservicesystem zu vervollkommnen, die Berufsausbildung zu verstärken und einen marktorientierten Beschäftigungsmechanismus aufzubauen. In Städten und Ortschaften soll ein Sozialversicherungssystem, das alle arbeitenden Menschen erfasst, errichtet und ein für deren Selbstentwicklung günstiges gesellschaftliches Milieu geschaffen werden.

Milderung und Verringerung der Armut

28. Umsetzung der Strategie für die Erschließung Westchinas. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Bevölkerungskontrolle sollen Hand in Hand gehen, wobei die Kontrolle des Bevölkerungswachstums, die Erhöhung der Bevölkerungsqualität, die rationelle Bevölkerungsverteilung und die Erschließung der Arbeitskraftressourcen in die Gesamtplanung für die Erschließung des Westens aufgenommen werden sollen. In Form von Partnerschaft sollen die östlichen Gebiete den westlichen, die Städte den Dörfern, die fortgeschrittenen Regionen den rückständigen helfen. Entsprechend den unterschiedlichen Armutsursachen in verschiedenen Zeitspannen und Regionen werden angemessene politische Maßnahmen ausgearbeitet, um den Schwerpunkt der Armutsbekämpfung von der Lösung der Nahrungs- und Kleidungsprobleme auf die Erhöhung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungsniveaus der armen Regionen zu verlegen. Es gilt, die armen Regionen entwicklungspolitisch zu bevorzugen, die Investitionen für die Armutsbekämpfung zu vergrößern und durch verschiedene Maßnahmen wie Transferzahlung, Investition in einzelne Projekte, Entwicklung von Wissenschaft, Technik und Bildungswesen, Verbesserung der ökologischen Umwelt und Arbeitskräftetransfer die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der armen Regionen voranzutreiben und ihre Fähigkeit zur Selbstentwicklung allmählich zu stärken.

29. Senkung der Zahl der armen Leute auf dem Lande. Die Richtlinie, durch beschleunigte Entwicklung die Armut zu beseitigen, soll beharrlich durchgeführt und die Armutsbekämpfung in den ländlichen Gebieten energisch verstärkt werden. Es gilt, mit wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und pädagogischen Mitteln wie auch durch Familienplanung die herkömmlichen Vorstellungen sowie Produktions- und Lebensweisen der armen Leute zu ändern und sie zu weniger Geburt und schnellem Wohlstand anzuspornen. Durch schwerpunktmäßige Unterstützung für jene Regionen, wo Leute mit niedrigem Einkommen relativ konzentriert leben, sollen die dortigen Produktions- und Lebensbedingungen verbessert werden, wobei den Leuten mit niedrigstem Einkommen vorrangig geholfen werden soll. Bei der landwirtschaftlichen Entwicklung gilt es, die wissenschaftlich-technischen Errungenschaften verstärkt anzuwenden, den Markt zu erweitern und die Produktion nach dem Markt zu orientieren. Die Bildung wird popularisiert, das Gesundheitsniveau und die Bevölkerungsqualität werden erhöht, und die Selbstentwicklungsfähigkeit wird gestärkt. In den Regionen, wo notwendige Bedingungen gegeben sind, soll schrittweise ein Sozialversicherungssystem errichtet und die Rate der Wiederverarmung gesenkt werden.

30. Verhütung einer Verarmung der Stadtbevölkerung. Es gilt, einen Mechanismus zur Armutsbeseitigung in den Städten aufzubauen und zu vervollkommnen. Durch Wiederbeschäftigungsprojekte sollen Beschäftigungschancen vergrößert werden. Die grundlegende Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und das System zur Sicherung des Existenzminimums der städtischen Einwohner sollen vervollkommnet werden. Durch die allgemeine Einführung von Arbeitsunfallversicherung und Geburtenversicherung soll das berufliche Risiko verkleinert werden. Zudem soll die berufliche Rehabilitationsarbeit verstärkt werden, damit durch Arbeitsunfall Verletzte oder Behinderte ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen können. Angespornt werden die gegenseitige Hilfe der Volksmassen und die Wohltätigkeit. Vielfältige kommerzielle Versicherungen sollen eingeführt und damit ein mehrschichtiges Netz der Sozialversicherung errichtet werden.

Gewährleistung der Rechte und Interessen der Alten

31. Errichtung und Vervollkommnung des Altersversicherungssystems. Es gilt, auf der Grundlage der einzelnen Familien, gestützt auf den Wohlfahrtsservice in den Wohnvierteln und ergänzt durch die gesellschaftlichen Wohlfahrtsorganisationen ein Dienstleistungsnetz für die Wohlfahrt der Alten zu errichten. In Städten und Ortschaften wird ein grundlegendes Rentenversicherungssystem ins Leben gerufen bzw. vervollständigt. Auf dem Lande werden mit der Altersversorgung durch die einzelnen Familien als Schwerpunkt die Sozialhilfe und das sogenannte „Fünf-Punkte-Versorgungssystem" für Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Behandlung und Bestattung weiter vervollkommnet. Auf diese Weise soll schrittweise ein Altersversicherungsmechanismus durch Staat, Gesellschaft, Familien und Einzelpersonen gegründet und das Gesundheitsniveau und die Lebensqualität der Alten erhöht werden.

32. Schaffung eines guten gesellschaftlichen Milieus für den Schutz der Rechte und Interessen der Alten. Es gilt, die Gesetze und Verordnungen sowie die politischen Richtlinien zum Schutz der Rechte und Interessen der Alten zu vervollkommnen, die Durchführung dieser Gesetze verstärkt zu überwachen und die gesetzwidrigen Handlungen wie Mißhandlung und Verfolgung der Alten oder Alte-im-Stich-lassen zu bekämpfen. Gefördert werden die traditionellen Tugenden der chinesischen Nation, Alte zu respektieren und ihnen Liebe und Fürsorge angedeihen zu lassen. Der Lebensunterhalt der Alten, ihre medizinische Betreuung und Gesundheitspflege, ihre Betreuung im Alltag sowie ihre Möglichkeiten für Studium, Bildung und Unterhaltung sollen sichergestellt werden, damit sie in einer fröhlichen, freundlichen und harmonischen Atmosphäre ihren Lebensabend verbringen können. Die Alten werden ermutigt, wissenschaftliche Kenntnisse und Allgemeinwissen zu erwerben. Ihr Potential zur Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben soll erschlossen werden. Und Selbständigkeit und Selbsthilfe der Alten werden gefördert.

33. Tatkräftige Entwicklung der auf Altershilfe bezogenen Branchen. Es gilt, die Forschung, Entwicklung und Produktion von Erzeugnissen, die den materiellen und geistigen Bedarf der Alten befriedigen, wie auch die Entwicklung entsprechender Märkte zu fördern. Die Altersversorgung in Stadt und Land soll sozialisiert und entsprechende Dienstleistungsanlagen und -netze errichtet und ausgebaut werden. Es gilt, durch steuer- und kreditpolitische Vergünstigungen auf Altershilfe bezogene Branchen zu entwickeln, wobei aus verschiedenen Quellen Geldmittel beschaffen und gesellschaftliche Ressourcen ausgenutzt werden sollen.

Verbesserung der ökologischen Umwelt der Menschen

34. Erhöhung des Bewußtseins über eine koordinierte Entwicklung von Bevölkerung, Ressourcen und Umwelt. Es gilt, die Gesamtplanung für die Bevölkerungskontrolle, den Umweltschutz und die Nutzung der Ressourcen zu verbessern und die Tragfähigkeit der Bevölkerung, der Ressourcen und der Umwelt für die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken. Verändert werden soll die herkömmliche Denk- und Handlungsweise der Menschen zu Ressourcen und Umwelt. Durch vorbeugende Maßnahmen, Eintreibung von Verschmutzungsgeld und verstärkte Umweltverwaltung soll die Verschlechterung des Umweltzustands gebremst und die Umweltqualität in Stadt und Land deutlich verbessert werden. Es gilt, das Kompensationssystem für kostenpflichtige Nutzung der Naturressourcen und für Ressourcenerneuerung zu perfektionieren, die Mehrzwecknutzung der Ressourcen zu fördern, die wirtschaftliche Effizienz zu erhöhen und den Raubbau von Ressourcen zu stoppen, um dadurch den Widerspruch zwischen dem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und der Beschränktheit der Ressourcen zu mildern.

35. Veränderung der Lebens- und Produktionsweise. Es gilt, die Ressourcen übermäßig verbrauchende, hochverschmutzende und unnachhaltige Lebens- und Produktionsweise zu ändern und eine ressourcensparende und umweltfreundliche Konsumstruktur zustande zu bringen, um dadurch die nachhaltige Entwicklung zu fördern.

36. Schutz der ökologischen Umwelt in den Schwerpunktregionen. Schwerpunktmäßig wird die ökologische Umwelt in jenen Regionen geschützt und verbessert, wo sich der Widerspruch zwischen Bevölkerung und Umwelt und Ressourcen zuspitzt. In den Städten sollen durch wissenschaftliche Planung zweckmäßig verschiedene Funktionszonen eingerichtet, die Fähigkeit zur Entsorgung von Haushaltsabwasser und -abfall verstärkt, die Nutzung von sauberen Energien verbreitet, die Luft gereinigt und die Grünanlagen erweitert werden. Es gilt, bei der Nutzung von Bodenressourcen, insbesondere von Ackerlandressourcen, rationell und sparsam vorzugehen, die städtische Umweltinfrastruktur auszubauen, die industrielle Struktur und die Standortverteilung der Industriebetriebe zu verbessern und eine Wiederholung des Fehlers -- zuerst Verschmutzung und dann Regulierung -- zu vermeiden. Die Einzugsgebiete der Flüsse sollen verstärkt vor Verschmutzung geschützt werden, um die Trinkwassersicherheit der Einwohner zu garantieren. Der Raubbau von Ressourcen muß gebremst werden, und es gilt, planmäßig die durch Neulandgewinnung zerstörten Seen, Wälder und Wiesen wiederherzustellen. Die Aufforstung, der Schutz vor Bodenerosion und -verwüstung, die Entwicklung der Biolandwirtschaft wie auch der Schutz von Naturressourcen wie Ackerboden, Wasserquellen, Wäldern und Wiesen sowie der Artenschutz sollen verstärkt werden.