Gewährleistende Maßnahmen
     
 


Verstärkter Aufbau des Rechtssystems

37. Ausarbeitung und Vervollkommnung der Gesetze und Verordnungen. Es gilt, die Gesetzgebung zu beschleunigen und ihre Qualität zu erhöhen und die Gesetze und Verordnungen für Bevölkerung und Entwicklung zu vervollständigen. Die Bevölkerungsfrage soll bei der Ausarbeitung von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesetzen und Verordnungen als ein wichtiger Faktor berücksichtigt werden, um die Praktizierung der Staatspolitik gesetzlich abzusichern.

38. Erhöhung des Niveaus der gesetzmäßigen Verwaltung. Die gesetzmäßige Verwaltung soll vorangetrieben und ihr Niveau gehoben werden. Die Verwaltung und die Dienstleistungen an der Basis sollen standardisiert werden und gesetzmäßig und wissenschaftlich erfolgen. Der Aufbau der Demokratie an der Basis soll beschleunigt und die Entscheidung, Verwaltung und Kontrolle demokratisiert werden. Die Aufklärungs- und Erziehungsarbeit soll verstärkt werden, um das gesetzliche Bewußtsein und die Rechtsvorstellungen der Bürger zu erhöhen. Das Verantwortungssystem in der Administration soll gefördert und die Qualifikationen der Beamten sollen erhöht werden. Errichtet werden soll an der Basis ein Verwaltungssystem für Bevölkerung und Familienplanung.

39. Vervollkommnung des rechtlichen Kontrollsystems. Es gilt, die Verwaltungskontrolle zu verstärken und ein komplettes Kontrollsystem einschließlich der juristischen Kontrolle, der administrativen Kontrolle und der Kontrolle durch Medien, Gesellschaft und Volksmassen zu errichten und zu vervollkommnen. Ein System, das die Transparenz der Verwaltung stärkt, und ein System zur Überprüfung und Bewertung der Verwaltungsarbeit sollen eingeführt werden, um eine gesunde Entwicklung der Arbeit für Bevölkerung und Familienplanung zu garantieren.

Vervollkommnung des Mechanismus der Interessensanleitung

40. Errichtung eines Regulierungssystems für Bevölkerung und Entwicklung. Es gilt, eine der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung entsprechende Bevölkerungsstrategie und -planung auszuarbeiten, politische Richtlinien und Verwaltungsmaßnahmen für eine umfassende Regulierung von Bevölkerung und Familienplanung festzulegen und zu vervollkommnen, um einen Ausgleich zwischen dem Bevölkerungswachstum, der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, der Nutzung der Ressourcen und dem Umweltschutz zu erreichen.

41. Errichtung und Vervollständigung des Mechanismus der Interessenanleitung für Bevölkerung und Familienplanung. Es gilt, durch die Entwicklung der Wirtschaft, die Popularisierung der Bildung und die Entwicklung der medizinischen Betreuung und Gesundheitspflege die Bürger zu einer selbstbewußten Umsetzung der Familienplanung zu veranlassen. Ausgearbeitet werden soll eine angemessene Wirtschaftspolitik, um durch verschiedene Maßnahmen -- Kredite in kleinen Summen, bevorzugte Projekte, wissenschaftlich-technische Unterstützung und wirtschaftspolitische Vergünstigungen für jene Haushalte, die die Familienplanung praktizieren -- die Bevölkerungs- und Familienplanungsarbeit mit der Wirtschaftsentwicklung, der Armutsbekämpfung und dem Aufbau von kultivierten und glücklichen Familien zu verbinden, den Bauern bei der Überwindung verschiedener Schwierigkeiten behilflich zu sein und ihnen durch weniger Geburten zu einem schnellen Wohlstand zu verhelfen. Die Familien, die gegen die Familienplanungspolitik handeln, sollten gesellschaftliche Unterhaltskosten bezahlen.

42. Errichtung eines Mechanismus für Ermutigung der einzelnen Haushalte zur Familienplanung. Mit Kompensationen für Geburtenkontrolle, Sozialzuschüssen, Belohnungen und sonstigen Vergünstigungen werden jene Familien, die die Familienplanung durchführen, gefördert. Familien mit Einzelkindern können eine bestimmte Geldsumme als Belohnung erhalten. In den Städten und jenen Regionen, wo die notwendigen Bedingungen gegeben sind, werden den pensionierten Eltern der Einzelkinder nach Gegebenheiten notwendige Zuschüsse gewährt. Bevorzugt werden die Familien, die die Familienplanung praktizieren, auch bei der Verteilung der kollektiven Wirtschaftseinnahmen, bei der Genießung der kollektiven Wohlfahrt, bei der Grundstückverteilung für Wohnungsbau, bei der vertraglichen Bodenpachtung, bei der Beschäftigung, bei der ärztlichen Behandlung, bei der Wohnungsverteilung sowie bei dem Kindergarten- und Schulbesuch der Kinder.

43. Errichtung eines der Bevölkerung und Entwicklung, besonders der Familienplanung dienenden Sozialversicherungssystems. Es gilt, in den ländlichen Gebieten Versicherungssysteme verschiedener Art zu errichten wie für die Altersversorgung, die Sicherheit und Gesundheit der Kinder, die genossenschaftliche medizinische Betreuung, die Gesundheitspflege für Mütter und Babys, die planmäßige Schutzimpfung und die Sicherheit bei Operationen zur Geburtenbeschränkung. In den Städten sollen Systeme für Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Geburtenversicherung errichtet und vervollkommnet werden. Perfektioniert werden soll auch die Existenzminimumversicherung für die städtische Bevölkerung, wobei das Niveau des Existenzminimums schrittweise erhöht werden soll. Die Gesellschaft wird ermutigt, sich an verschiedenen Hilfsaktionen und Freiwilligendiensten zu beteiligen, um die Volksmassen von ihren Lebenssorgen zu befreien.

Verstärkung der Aufklärungs- und Erziehungsarbeit

44. Mobilisierung der ganzen Gesellschaft und der Regierungsbehörden aller Ebenen zur Mitwirkung und Unterstützung des Aufbaus von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen für Bevölkerung und Familienplanung und Errichtung eines die ganze Gesellschaft erfassenden Aufklärungs- und Erziehungsnetzes. Durch die Massenmedien und in beim Volk beliebten Formen werden regelmäßige Aufklärungs- und Erziehungsveranstaltungen an der Basis und für die Familien und Volksmassen organisiert, um eine gute gesellschaftliche Atmosphäre zu entwickeln, wo jeder sich um die Bevölkerungs- und Familienplanungsarbeit kümmert.

45. Entwicklung der Bevölkerungskultur, Förderung des umfassenden gesellschaftlichen Fortschritts und Aufbau einer neuen Geburtenkultur. Gute gesellschaftliche und familiäre Tugenden wie Gesetze-und-Disziplinen-einhalten, ein harmonisches Verhältnis zwischen Eheleuten, Respekt vor Älteren und Fürsorge für Jüngere werden gefördert. Gefördert werden sollen auch wissenschaftliche, kultivierte und fortgeschrittene Vorstellungen über Ehe und Geburt, Familie und Altersversorgung wie schneller Wohlstand durch weniger Geburten, Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen, späte Eheschließung und späte Geburt. Auf diese Weise soll das Bevölkerungsbewußtsein des ganzen Volkes erhöht werden. Aufklärungen über die Bevölkerung und über die Pubertät, Geschlechtsgesundheitspflege und Gesundheitspflege der Alten sollen verstärkt und wissenschaftliche Kenntnisse über Empfängnisverhütung und Geburtenbeschränkung, über optimale Geburt und optimale Kinderaufziehung, über gesunde Fortpflanzung und gesunde Alterung popularisiert werden.

Errichtung eines Systems zur Förderung der wissenschaftlich-technischen Innovationen

46. Verstärkter Aufbau einer Wissenschaft über Bevölkerung und Entwicklung. Es gilt, eine Wissenschaft für Bevölkerung und Entwicklung von Weltniveau aufzubauen, die Verbindung der Gesellschaftswissenschaften mit den Naturwissenschaften zu fördern, die Entwicklung der auf Bevölkerungswissenschaft bezogenen neuen, aneinander grenzenden oder einander kreuzenden Forschungsbereiche voranzutreiben, damit ein mehrere Wissenschafts- und Forschungsbereiche umfassendes geschlossenes bevölkerungswissenschaftliches Theoriesystem entstehen kann. Die anleitende Funktion der bevölkerungswissenschaftlichen Theorien soll zur Geltung gebracht werden, um die Ausarbeitung einer wissenschaftlichen Bevölkerungs- und Entwicklungspolitik theoretisch zu untermauern.

47. Förderung der wissenschaftlich-technischen Innovationen. Es gilt, die neuesten Forschungsergebnisse der modernen Wissenschaft und Technik vor allem in den Bereichen Biologie, Informatik und Materialien in vollem Maße zu nutzen. Intensiviert wird die Grundlagenforschung, und es ist notwendig, für die Wissenschaft über Bevölkerung und Entwicklung Innovationsbasen wie staatliche Schwerpunktlaboratorien und wissenschaftlich-technische Zentren zu gründen, um die Gesamtinnovationsfähigkeit für Kenntnisse und Technologien zu erhöhen. Die Errungenschaften im bevölkerungswissenschaftlichen Forschungsbereich sollen erweitert und die Forschungen über Schlüsseltechnologien wie Geburtenregulierung, Fortpflanzungsgesundheitspflege, Optimierung von Geburt und Kinderaufziehung und Unfruchtbarkeit verstärkt werden. Und es gilt, die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Forschung und technischen Entwicklung zu erhöhen und die Entwicklung, Einführung und Verbreitung von neuen Technologien und neuen Produkten zu forcieren.

48. Verbesserung der verschiedenen Dienstleistungen, vor allem des technischen Service. Mit dem technischen Service als Schwerpunkt sollen bei der Fortpflanzungsgesundheitspflege verschiedene Dienste für Geburt, Geburtenbeschränkung und Unfruchtbarkeit angeboten werden. Es gilt, die bewußte Auswahl von Empfängnisverhütungsmitteln aktiv zu fördern, die allgemeinen vorsorglichen ärztlichen Untersuchungen sowie die Prophylaxe und Therapie für Frauenkrankheiten zu verstärken. An der Basis sollen die Institutionen für medizinische Betreuung und Gesundheitspflege wie auch für technische Dienstleistungen in den einzelnen Gemeinden vervollkommnet werden, damit ein der Marktwirtschaft entsprechendes umfassendes Servicemodell gebildet wird. Errichtet werden sollen ferner Systeme zur Gewährleistung und Überwachung der Servicequalität für Familienplanung. Es gilt, die Bedingungen des Service zu verbessern, seine Normen zu standardisieren, seine Bereiche zu erweitern und seine Qualität zu erhöhen.

49. Allgemeine Anwendung der Informationstechnik in der Verwaltung der Bevölkerung und Entwicklung. Es gilt, ein modernes System für Sammlung, Weiterleitung, Auswertung und Veröffentlichung von Informationen, das sowohl Informationen der Bevölkerungsverwaltung als auch Informationen der Familienplanung und Fortpflanzungsgesundheitspflege umfaßt, zu errichten und zu vervollkommnen. Errichtet werden sollen auch Informationsnetz, Archiv- und Datenbank für Bevölkerung und Entwicklung sowie Familienplanung, die alle Einheiten an der Basis umfassen, damit die Informationen den Bürgern zur gemeinsamen Nutzung zugänglich gemacht werden. Mit modernen Informationstechniken und -mitteln sollen rechtzeitig Kenntnisse verbreitet, Informationen angeboten, Aufklärungs- und populärwissenschaftliche Erziehungsarbeit geleistet und verschiedene Ausbildungskurse veranstaltet werden.

Ausbau der Investitionen

50. Allmählicher Zuwachs der Investitionen aus dem Staatshaushalt für das Bevölkerungs- und Familienplanungswesen. Es gilt, einen stabilen Investitionssicherungsmechanismus aufzubauen und die Ausgaben für Familienplanung in den Haushaltsplan der Regierungen aller Ebenen aufzunehmen und sie tatsächlich zu garantieren. Die Investitionen der Zentralregierung und der Lokalregierungen für die Familienplanung werden schrittweise gesteigert, wobei ihre Zuwachsrate höher liegen soll als die der Gesamteinnahmen. Solche Investitionen sollen in jenen Regionen, die finanzielle Schwierigkeiten haben, wie zum Beispiel in Zentral- und Westchina, in den von nationalen Minderheiten konzentriert bewohnten Gebieten sowie den Katastrophengebieten, schneller als in den anderen Regionen zunehmen.

51. Errichtung eines auf entsprechenden politischen Richtlinien beruhenden Investitionssystems für das Bevölkerungs- und Familienplanungswesen. Es gilt, die Betriebe und staatlichen Institutionen zu verstärkten Investitionen in diesem Bereich zu ermutigen, durch politische Vergünstigungen und Belohnungen und mit wirtschaftlichen Mitteln einen Mechanismus der gesellschaftlichen Investitionen in gutem Kreislauf zu errichten. Es gilt zugleich, ein vielfältiges Geldmittelbeschaffungssystem aufzubauen und die Spenden aus dem Volk, der Gesellschaft und dem Ausland zu fördern. Ins Leben gerufen werden sollen Gemeinwohlfonds und Entwicklungsfonds für Bevölkerung und Familienplanung, welche Kredite zu günstigen Bedingungen in Zinsen und Rückzahlungsfrist gewähren. Betriebe und Einzelpersonen werden ermutigt, in Bevölkerungs- und Familienplanungsprojekte zu investieren.

52. Erhöhung der Effizienz der Kapitalnutzung. Mit entlegenen armen Gebieten als Schwerpunkt sollen an der Basis der Aufbau von Dienstleistungsnetzen für Bevölkerung und Familienplanung verstärkt und zu diesem Zweck Pläne für betreffende Infrastruktur und Normen für technische Anlagen ausgearbeitet werden. Den Gegebenheiten verschiedener Regionen entsprechend werden die Ressourcen der technischen Dienstleistungen der betreffenden Behörden rationell verteilt und genutzt, um die Rentabilität der Investitionen zu erhöhen. Zudem sollen das betreffende System über Transferzahlung und die Regelungen der Finanzbehörden aller Ebenen für Geldmittelzuteilung vervollkommnet und die Kontrolle und Verwaltung der Kapitalnutzung verstärkt werden.

Entfaltung der Rolle der Nichtregierungsorganisationen und der Bürgergesellschaft

53. In Verwaltung und Dienstleistung für Bevölkerung und Familienplanung sollen die Rolle der Nichtregierungsorganisationen wie des Frauenbundes, des Gewerkschaftsbundes, des Kommunistischen Jugendverbandes, der Familienplanungsgesellschaft und der Altenorganisation, die Rolle der Selbstverwaltungsorganisationen an der Basis wie des Einwohnerkomitees und des Dorfkomitees und die Rolle der anderen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen zur Geltung gebracht werden. Die Regierung soll Bedingungen dafür schaffen und durch entsprechende politische Maßnahmen einen Mechanismus für die Mitwirkung der Bürgergesellschaft am Bevölkerungs- und Familienplanungswesen aufbauen. Die Bürgergesellschaft soll zur Beteiligung an politischen Entscheidungen herangezogen, und ihr Selbstbestimmungsrecht soll respektiert werden. Und es gilt, ihr mit notwendigen Geldmitteln, Technologien, Informationen und Arbeitsanweisungen zu helfen.

54. Der Aufbau der Familienplanungsgesellschaft soll entsprechend den Anforderungen, die Organisation zu schaffen, regelmäßig Aktivitäten zu veranstalten, eine vorbildliche Rolle zu spielen und aktiv Service anzubieten, verstärkt werden. Die Familienplanungsgesellschaft wird unterstützt, vielfältige Aufklärungs- und Erziehungsaktivitäten und Dienstleistungen zu unternehmen. Sie soll die Volksmassen zu Selbsterziehung, Selbstverwaltung und Selbstservice mobilisieren und die Rolle einer Brücke zwischen Regierung und Volk spielen.

Ausbau der internationalen Kontakte und Kooperationen

55. Es gilt, aktiv an den internationalen Aktivitäten im Bereich Bevölkerung und Entwicklung teilzunehmen, um die Weltgemeinschaft über Chinas Bevölkerungspolitik, seine Erfolge in der Entwicklung und seine Bemühungen um eine gesunde Entwicklung des Menschenrechtswesens umfassend zu informieren und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Respekts das gegenseitige Verständnis zu vertiefen. Dabei gilt es, unter Berücksichtigung der Differenzen die Gemeinsamkeiten in den Vordergrund zu stellen und sie zu erweitern.

56. Die Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen sowie mit Regierungen und Nichtregierungsorganisationen aller Länder soll intensiviert werden. Dabei sollen die Kooperationsbereiche erweitert und die Kooperationsformen vervielfältigt werden. Es gilt, in den Bereichen Grundlagenforschung, Aufklärung und Erziehung sowie umfassende Dienstleistungen Kooperationsprojekte zu entwickeln und Kooperationsbasen aufzubauen, die eine vorbildliche Rolle spielen sollen. Im Bereich Bevölkerung und Familienplanung sollen die bilateralen und multilateralen Kontakte intensiviert wie auch der internationale Austausch und die Ausbildung vom Personal für Entscheidung, Verwaltung und Technik verstärkt werden. Dabei gilt es, die neuesten wissenschaftlich-technischen Entwicklungen in der Welt zu verfolgen und von den Erfahrungen der anderen Länder zu lernen.