VII. R�stungskontrolle und Abr�stung
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Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde eine Reihe von Ergebnissen im
Bereich der internationalen R�stungskontrolle, Abr�stung und Verhinderung
der Weitergabe von Kernwaffen erzielt. Allerdings ist der gute Trend durch
eine Reihe von negativen Entwicklungen in den letzten Jahren gesch�digt
worden. Unter der gegenw�rtigen Situation ist die Wahrung der globalen
strategischen Ausgewogenheit und Stabilit�t sowie des Rechtssystems f�r
die internationale R�stungskontrolle und Abr�stung von gro�er Bedeutung.
Das bestehende Rechtssystem f�r die internationale R�stungskontrolle und
Abr�stung bildet einen wichtigen Bestandteil des globalen
Kollektivsicherheitsrahmens mit der UNO als Zentrum. Die chinesische
Regierung ist bereit, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft f�r
die Wahrung dieses Rechtssystems, das Vorantreiben des Fortschritts der
R�stungskontrolle und Abr�stung und die Verhinderung der Weitergabe von
Kernwaffen ihre Beitr�ge zu leisten. Zur Frage der nuklearen Abr�stung China bef�rwortet konsequent das generelle Verbot und die v�llige Vernichtung der Kernwaffen. Vom ersten Tag an, an dem es �ber Kernwaffen verf�gte, hat China feierlich erkl�rt, dass es zu keiner Zeit und unter keinen Umst�nden als erstes Land Kernwaffen einsetzen wird. Sp�ter hat es sich klar dazu verpflichtet, bedingungslos keine Kernwaffen gegen kernwaffenfreie L�nder und Zonen einzusetzen und auch nicht mit nuklearen Drohungen gegen sie vorzugehen. China verlangt stets von allen kernwaffenbesitzenden L�ndern, das o. g. Versprechen gesetzlich zu verankern. China nimmt seit jeher eine �u�erst zur�ckhaltende Haltung zur Entwicklung von Kernwaffen ein und h�lt den Umfang seines nuklearen Arsenals auf dem f�r seine Selbstverteidigung erforderlichen niedrigsten Niveau. China ist der Ansicht, dass diejenigen L�nder, die die gr��ten Kernwaffendepots besitzen, f�r die nukleare Abr�stung eine besondere und vorrangige Verantwortung tragen und als erste ihre Kernwaffendepots in gro�em Ma�stab reduzieren und alle reduzierten Kernwaffen vernichten sollten. China begr��t einen neuen Vertrag �ber die Reduzierung von offensiven strategischen Waffen zwischen den USA und Russland und hofft, dass sie wirksame Ma�nahmen treffen, damit gew�hrleistet wird, dass die nukleare Abr�stung �berpr�ft und dieser Prozess nicht umgekehrt werden kann und dass der Fortschritt der nuklearen Abr�stung weiter vorangetrieben wird, um den Frieden und die Stabilit�t der Welt wirklich zu f�rdern. Der Vertrag �ber das allseitige Verbot von Kernwaffentests stellt einen wichtigen Schritt f�r den Prozess der nuklearen Abr�stung dar. In der ersten Gruppe der Unterzeichnerstaaten dieses Vertrags nimmt China aktiv an der Arbeit des Vorberei-tungskomitees der Vertragsorganisation teil und setzt im Inland alle Vorbereitungen f�r die Erf�llung des Vertrags gewissenhaft in die Tat um. Die chinesische Regierung hat bereits dem St�ndi-gen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses den Vertrag zur �berpr�fung und Ratifizierung vorgelegt. Um den Vertrag so fr�h wie m�glich in Kraft zu setzen, will China mit der interna-tionalen Gemeinschaft gemeinsame Anstrengungen unternehmen. Der Abschluss des Vertrags �ber das Verbot der Produktion von Spaltmaterialien f�r Kernwaffen (kurz: Vertrag �ber das Verbot der Produktion) durch Verhandlungen wird zum Vorantreiben des Prozesses der nuklearen Abr�stung und zur Verhinderung der Weitergabe von Kernwaffen beitragen. China unterst�tzt die baldm�glichste Er�ffnung der Verhandlungen �ber diesen Vertrag auf der Grundlage des allseitigen und ausgeglichenen Arbeits-plans, der in der Abr�stungskonferenz zustande kam. Zur Frage der Abr�stung chemischer und biologischer Waffen China tritt konsequent f�r ein generelles Verbot und die v�llige Vernichtung chemischer Waffen ein. Als einer der ersten Unterzeichnerstaaten der Konvention �ber das Verbot chemischer Waffen verfolgt China energisch die Grunds�tze und Ziele dieser Konvention und erf�llt gewissenhaft und streng alle in der Konvention festgelegten Pflichten. Es hat einen speziellen staatlichen Apparat f�r die Durchf�hrung der Konvention eingerichtet, termingerecht seinen ersten Bericht und die Jahresberichte vollst�ndig vorgelegt, sich 55 �berpr�fungen der Organisation f�r das Verbot chemischer Waffen unterstellt und mit dieser Organisation gemeinsam Ausbildungskurse f�r Inspektoren und Symposien abgehalten. Auf dem chinesischen Territorium befindet sich bis heute noch eine gro�e Anzahl von chemischen Waffen, die Japan hinterlassen hat. Die chinesische Seite forderte die japanische Seite auf, im Geist des von der chinesischen und der japanischen Regierung unterzeichneten Memorandums �ber die Vernichtung der von Japan auf dem chinesischen Territorium hinterlassenen chemischen Waffen den in der Konvention �ber das Verbot chemischer Waffen vorgeschriebenen Pflichten gewissenhaft nachzukommen, die betreffende Arbeit beschleunigt zu leisten und so fr�h wie m�glich die tats�chliche Vernichtung dieser Waffen in Angriff zu nehmen. China bef�rwortet von jeher das generelle Verbot und die v�llige Vernichtung biologischer Waffen. 1984 trat China der Konvention �ber das Verbot biologischer Waffen bei und hat gewissenhaft alle seine Pflichten erf�llt. Seit 1987 erstattet China jedes Jahr der UNO nach dem Beschluss der �berpr�fungssitzung der Konvention Bericht �ber seine vertrauensbildenden Ma�nah-men, welche mit der Konvention im Zusammenhang stehen. China unterst�tzt die allseitige St�rkung der G�ltigkeit der Konvention �ber das Verbot biologischer Waffen und hat aktiv an Verhandlungen der von den Konventionspartnern eingerich-teten Sonderarbeitsgruppe �ber die Formulierung eines Konven-tionsprotokolls teilgenommen. China dr�ckte jedoch sein Bedauern dar�ber aus, dass das Protokoll nicht termingerecht zustande kam und dass die 5. �berpr�fungssitzung der Konven-tion gezwungen war, sich zu vertagen. China vertritt die Meinung, dass es der optimale Weg zur St�rkung der G�ltigkeit der Konven-tion w�re, durch multilaterale Verhandlungen ein Protokoll mit einem ausgewogenen Inhalt und der Auflistung wirksamer Ma�nahmen auszuarbeiten. China ist bereit, zusammen mit allen Seiten weiter nach Ma�nahmen zur St�rkung der Allgemein-g�ltigkeit der Konvention unter allgemeiner Beteiligung aller Konventionspartner und im multilateralen Rahmen zu suchen. Zur Frage der Raketenabwehr und der Verh�tung des Wettr�stens im Weltraum China nimmt eine konsequente und eindeutige Stellung zur Raketenabwehr ein. China versteht v�llig, dass die betreffenden Staaten in der Frage der Verbreitung von Massenvernichtungs-waffen und deren Tr�germitteln um die Sicherheit besorgt sind. Wie viele andere L�nder glaubt auch China, dass diese Frage durch gemeinsame Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft und mit politischen und diplomatischen Mitteln gel�st werden soll. China bedauert, dass der Vertrag �ber die Abwehrraketen (ABM) au�er Kraft gesetzt wurde. Es ist immer der Auffassung, dass die Aufrechterhaltung der globalen strategischen Stabilit�t sowie des Systems f�r die internationale R�stungskontrolle, Abr�stung und Verhinderung der Weitergabe von Kernwaffen von gro�er Bedeutung ist und den grundlegenden Interessen aller L�nder entspricht. China hofft, dass die betreffenden L�nder auf die Stimme der internationalen Gemeinschaft h�ren und in der Frage der Abwehrraketen umsichtig handeln. Gleichzeitig ist China gewillt, mit allen Seiten konstruktive Dialoge zu f�hren und f�r die Wahrung des Friedens und der Sicherheit in der ganzen Welt gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen. China zeigt seine ernste Besorgnis, dass gewisse L�nder gemeinsam ein Raketenabwehrsystem f�r Kriegsgebiete (TMD) erforschen und entwickeln und dass sie planen, dieses System in der nordostasiatischen Region zu etablieren. Dies wird unvermeidlich zur Verbreitung fortgeschrittener Raketentechnik f�hren und den Frieden und die Stabilit�t im asiatisch-pazifischen Raum beeintr�chtigen. China ist entschieden dagegen, dass irgendein Land das TMD oder diesbez�gliche Hilfe an Taiwan liefert und in irgendeiner Form Taiwan in das TMD aufnimmt. Der Weltraum geh�rt der ganzen Menschheit, seine friedliche Nutzung ist ihr gemeinsamer Wunsch. Zur Zeit droht die Gefahr einer Einsetzung von Waffen im Weltraum. Die Verhinderung des Einsatzes von Waffen im Weltraum und des Wettr�stens im Weltraum ist ein aktuelles und sehr dringendes Problem geworden. Die internationale Gemeinschaft sollte so fr�h wie m�glich durch Verhandlungen notwendige Rechtsdokumente abschlie�en und verbieten, im Weltraum Waffen zu stationieren und Waffengewalt gegen Objekte im Weltraum anzuwenden oder sie mit Waffengewalt zu bedrohen, um Frieden und Ruhe im Weltraum sicherzustellen. Chinas Meinung nach w�re die Genfer Abr�stungskonferenz das richtige Forum, die Verhandlungen dar�ber zu f�hren. China legte mehrmals der Abr�stungs-konferenz relevante Arbeitsdokumente vor, in denen Vorschl�ge �ber den Hauptinhalt der k�nftigen Rechtsdokumente gemacht wurden. Im Juni 2002 unterbreitete China zusammen mit Russland und anderen L�ndern der Abr�stungskonferenz ein Arbeitsdokument mit dem Titel �Internationaler Vertrag �ber die Verhinderung der Aufstellung von Waffen im Weltraum, der Anwendung der Waffengewalt gegen Objekte im Weltraum oder der Bedrohung mit Waffengewalt (Entwurf)�, in dem in Bezug auf die Gesamtstruktur und den konkreten Inhalt des k�nftigen Rechtsdokuments ihre Konzeptionen vorgebracht werden. Dieses Arbeitsdokument fand bei vielen L�ndern Unterst�tzung und positive Reaktion. China hofft, dass die Abr�stungskonferenz fr�hestm�glich daf�r die wesentliche Arbeit in Angriff nimmt, durch Verhandlungen entsprechende internationale Rechts-dokumente abschlie�t und f�r die Verhinderung des Einsatzes von Waffen im Weltraum und des Wettr�stens im Weltraum aktive Anstrengungen unternimmt. Zur Frage der Verh�tung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Tr�germitteln China tritt stets gegen die Verbreitung von Massen-vernichtungswaffen und deren Tr�germitteln auf, unterst�tzt darin die internationale Gemeinschaft und hat durch die Tat f�r diese Sache seine Beitr�ge geleistet. China ist der Ansicht, dass die diesbez�glichen Anstrengungen nicht nur auf die Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beschr�nkt werden sollten, sondern dass man dieses Problem mit den Wur-zeln ausrotten m�sste. Erst eine neue gerechte und vern�nftige Weltordnung zu errichten und eine allgemeine Verbesserung der internationalen Beziehungen zu realisieren ist der grundlegende Weg zur Beseitigung der Bedrohung. Terroristenorganisationen und andere nichtstaatliche Gebilde daran zu hindern, Massen-vernichtungswaffen zu erhalten, ist die gemeinsame Aufgabe der internationalen Gemeinschaft. China will sich mit der interna-tionalen Gemeinschaft zusammen darum bem�hen, einen multila-teralen gerechten, rationellen und wirksamen Mechanismus zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu etablieren, dem alle L�nder beitreten sollen. Als Unterzeichnerstaat des Vertrages �ber die Nichtver-breitung von Kernwaffen h�lt sich China streng an die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten und verfolgt eine Politik, nach der es nicht f�r die Verbreitung von Kernwaffen eintritt, sie nicht f�rdert und sich nicht mit ihr besch�ftigt sowie anderen L�ndern bei der Entwicklung von Kernwaffen nicht hilft. Au�erdem hat China drei Prinzipien f�r den nuklearen Export ausgearbeitet, n�mlich die Anwendung f�r friedliche Zwecke zu garantieren, sich der Garantie und Kontrolle der Internationalen Atomenergiebeh�rde (IAEA) zu unterziehen und ohne Erlaubnis der chinesischen Seite einem dritten Land nichts zu �berlassen. Um die Kontrolle des nuklearen Exports zu verst�rken, schloss sich China 1997 dem Zangger-Komitee an und errichtete und verbesserte das entsprechende inl�ndische Rechtssystem schrittweise. Im September 1997 und im Juni 1998 erlie� China jeweils die Kontrollvorschriften �ber den nuklearen Export und die Kontrollbestimmungen �ber den Export von nuklearen Artikeln f�r zivile und milit�rische Zwecke und den dies-bez�glichen Technologien, wodurch der Export von allen Artikeln und Technologien, die in der Liste des Zangger-Komitees und der international geltenden Liste f�r die Artikel f�r zivile und milit�rische Zwecke inbegriffen sind, verwaltet wird. In den o. g. Vorschriften und Bestimmungen ist folgendes festgelegt: Alle nuklearen Exportposten Chinas werden von den von der Regierung bestimmten Spezialfirmen betrieben; f�r den nuklearen Export wird ein Lizenzsystem eingef�hrt; China wird nuklearen Einrichtungen, die keiner Garantie und Kontrolle der IAEA unterstellt sind, keine Hilfe leisten. Um die Wirksamkeit des Garantie- und Kontrollsystems zu st�rken und die Pflichten f�r die Verhinderung der Weitergabe zu erf�lllen, teilte China am 28. M�rz 2002 der IAEA offiziell mit, dass es bereits den inl�ndischen Rechtsprozess f�r das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls �ber die Garantie und Kontrolle beendet hat und dass dieses Zusatzprotokoll von demselben Tag an in China in Kraft getreten ist. Von den kernwaffenbesitzenden L�ndern ist China das Land, das als erstes diesen Prozess abgeschlossen hat. China unterst�tzt die IAEA dabei, in �bereinstimmung mit den Zielen und Prinzipien der betreffenden Verordnungen und Konventionen zur Verh�tung latenter nuklearer Terroraktivit�ten beizutragen, und wird ihr daf�r angemessene Hilfe gew�hren. Der gest�rkte Schutz von nuklearen Einrichtungen und nuklearen Materialien tr�gt zur Verhinderung der Weitergabe von Kernwaffen und zur Verh�tung nuklearer Terroraktivit�ten bei. China hat tatkr�ftig an der Ab�nderung der Konvention �ber den Schutz von nuklearen Materialen teilgenommen und will f�r eine reibungslose Erf�llung dieser Arbeit alle Anstrengungen unternehmen. China erf�llt strikt alle Pflichten, die es mit der Konvention �ber das Verbot chemischer Waffen und der Konvention �ber das Verbot biologischer Waffen auf sich genommen hat, indem es keinem Land bei der Beschaffung chemischer und biologischer Waffen Hilfe gew�hrt und kein Land dazu anregt. China nimmt konsequent eine umsichtige und verantwortungsvolle Haltung zum Export von Chemikalien und biologischen Produkten sowie diesbez�glichen Produktionsanlagen und Technologien ein. Um sicherzustellen, dass solche Exporte nicht f�r die Herstellung chemischer und biologischer Waffen angewandt werden, hat die chinesische Regierung einige Gesetze und gesetzliche Bestimmungen wie Vorschriften der Volksrepublik China �ber die Verwaltung der unter Krontrolle stehenden Chemikalien und dazu detaillierte Ausf�hrungsbestimmungen erlassen und f�hrt sie durch, wodurch Exporte dieser Art einer strengen Verwaltung unterzogen werden. Im Ab�nderungsantrag des Strafrechts der Volksrepublik China, der im Dezember 2001 erlassen wurde, werden die gesetzwidrige Herstellung und Einsetzung, der gesetzwidrige Handel und Transport sowie die gesetzwidrige Speicherung von radioaktiven und giftigen Materialien sowie ansteckenden Krankheitserregern zusammen mit den Taten, die die �ffentliche Sicherheit gef�hrden, als Straftaten definiert und daf�r entsprechende Strafma�nahmen festgelegt. Zur weiteren St�rkung der Verwaltung des Exports von Chemikalien und biologischen Produkten f�r zivile und milit�rische Zwecke sowie des Exports diesbez�glicher Technologien und Anlagen hat die chinesische Regierung im Oktober 2002 die Kontrollmethoden �ber den Export von Chemikalen und diesbez�glichen Anlagen und Technologien (die Exportkontrollliste inbegriffen), die Vorschriften der Volksrepublik China �ber die Verwaltung und Kontrolle des Exports von biologischen Produkten f�r zivile und milit�rische Zwecke und diesbez�glichen Anlagen und Technologien (die Exportkontrollliste inbegriffen) und die neu abge�nderten Vorschriften der Volksrepublik China �ber die Verwaltung des Exports von Milit�rg�tern ver�ffentlicht. In den letzten Jahren hat die Frage der Verbreitung von Raketen die breite Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft erregt. Auch China schenkt dieser Frage gro�e Beachtung. Die internationale Gemeinschaft soll auf der Grundlage der Prinzipien der Gew�hrleistung, dass keine Verminderung und Besch�digung der Sicherheit aller L�nder hingenommen werden, und der Nichtdiskriminierung durch Dialoge und Kooperation nach L�sungen suchen, einschlie�lich der Untersuchung und Diskussion von M�glichkeiten, einen multilateralen neuen Mechanismus zu errichten. China unterst�tzt die UNO dabei, in diesem Bereich ihre wichtige Rolle zu spielen, und hat tatkr�ftig in der UNO-Regierungsexpertengruppe bez�glich der Raketen-Frage mitgewirkt. China nimmt eine offene Einstellung zu neuen Vorschl�gen der betreffenden L�nder ein und hat sich in konstruktiver Weise an den internationalen Diskussionen �ber den Entwurf der Internationalen Verhaltensregeln f�r die Verh�tung der Weitergabe ballistischer Raketen und �ber die Vorschl�ge f�r den �globalen Mechanismus zur Raketenkontrolle� beteiligt. Hinsichtlich der Verhinderung der Weitergabe von Raketen nimmt die chinesische Regierung seit jeher eine seri�se, gewissenhafte und verantwortungsvolle Stellung ein, hilft keinem Land in jeglicher Form bei der Entwicklung ballistischer Raketen, die als Tr�germittel f�r Kernwaffen dienen k�nnen, und �bt eine strenge Kontrolle �ber den Export von Raketen sowie von diesbez�glichen Materialien und Technologien aus. Im August 2002 hat die chinesische Regierung die Kontrollbestimmungen der Volksrepublik China �ber den Export von Lenkraketen sowie von diesbez�glichen Einzel- und Werkteilen und Technologien sowie die Kontrollliste offiziell erlassen. Dies ist eine wichtige Ma�nahme zur Durchsetzung ihrer Politik f�r die Verhinderung der Weitergabe von Raketen, zur weiteren St�rkung der Kontrolle des Exports von Raketen sowie von diesbez�glichen Einzel- und Werkteilen und Technologien und zum Vorantreiben der gesetzm��igen Exportverwaltung. In Zukunft wird China weiter nach seiner eigenen Praxis der Exportkontrolle den Prozess der gesetz-m��igen Exportkontrolle und -verwaltung vorantreiben und vervollst�ndigen. China ist auch bereit, mit allen Seiten den Austausch und die Zusammenarbeit zu intensivieren und aktiv an Diskussionen �ber einen internationalen Mechanismus zur Verhinderung der Weitergabe teilzunehmen, und bem�ht sich darum, schlie�lich einen internationalen gerechten, vern�nftigen und wirksamen Mechanismus zur Verhinderung der Weitergabe zu etablieren. Zur Frage der kleinen Waffen und der gegen Menschen gerichteten Splitterminen China nimmt die verschiedenen Probleme ernst, die durch den illegalen Handel mit kleinen Waffen und die �berm��ige Anh�ufung von kleinen Waffen verursacht wurden, nimmt seit jeher zur Herstellung und �berlassung kleiner Waffen eine verantwortungsvolle Haltung ein und schlie�t sich aktiv allen diesbez�glichen Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft an. Im Juli 2001 nahm China mit einer konstruktiven Haltung an der UNO-Konferenz aller Seiten �ber den illegalen Handel mit kleinen Waffen teil und setzt nun das auf der Konferenz angenommene Aktionsprogramm in die Tat um. China hat aktiv an den Verhandlungen �ber das der Konvention der UNO �ber die Bek�mpfung grenz�berschreitender organisierter Kriminalit�t beiliegende Protokoll �ber Gewehre teilgenommen und f�r das Zustandebringen des Protokolls seine Beitr�ge geleistet. Gegenw�rtig studiert China die Frage der Unterzeichnung des Protokolls. Im Verwaltungsgesetz der Volksrepublik China �ber Gewehre und in den Verwaltungsvorschriften der Volksrepublik China �ber den Export von milit�rischen Versorgungsg�tern werden Herstellung, Transport, Verkauf und Ausstattung sowie Verwaltung der Ein- und Ausfuhr von Gewehren und Munitionen detailliert angegeben. Ein strenges Verwaltungssystem f�r den Export von kleinen Waffen und anderen Milit�rg�tern wurde etabliert, und strikte Strafma�nahmen wurden deutlich gemacht. Im Jahr 2001 entfaltete China im ganzen Land eine Kampagne gegen illegale Gewehre, wobei eine gro�e Anzahl von illegalen Gewehren beschlagnahmt und vernichtet wurde. Seit China 1998 das der Konvention �ber bestimmte konventionelle Waffen beiliegende neu revidierte Protokoll �ber Minen ratifiziert hat, h�lt es weiter an dem Versprechen fest, gegen Menschen gerichtete Splitterminen, die den Bestimmungen des Protokolls nicht entsprechen, nicht zu exportieren, und es hat hinsichtlich anderer sich aus dem Protokoll ergebender Pflichten gro�e Fortschritte erzielt. Die Chinesische Volksbe-freiungsarmee veranstaltete eine Reihe von fachbezogenen Ausbildungskursen �ber Minen, die auf die Verbreitung des Protokolls und diesbez�gliche Kenntnisse abzielt. Gem�� dem Protokoll arbeiten die zust�ndigen Abteilungen eine Reihe von Vorschriften und Kriterien aus einschlie�lich milit�rischer Kriterien des Staates f�r die technischen Eigenschaften der gegen Menschen gerichteten Splitterminen und der Kennzeichnungen von Minenfeldern. China gibt den inl�ndischen und internationalen Bem�hungen um die R�umung von Minen weiter Impulse. Das von Minen ausgehende Unheil ist in China im Wesentlichen beseitigt worden. Im Jahr 2001 spendete China den sieben L�ndern Kambodscha, �thiopien, Eritrea, Mosambik, Ruanda, Namibia und Angola eine gro�e Menge von Minenr�umanlagen und -ger�ten sowie diesbez�glichen Materialien. Im Jahr 2002 stellte China f�r die internationale Zusammenarbeit in der Minenr�umung �ber 3 Millionen US-Dollar bereit, die vor allem f�r die Minenr�umung in Eritrea und im Libanon verwendet werden. Neben den Minen-r�umger�ten und -materialien hat China eine Expertengruppe nach Eritrea geschickt, die an Ort und Stelle die n�tigen Anleitungen gibt. |
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