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Im Zuge des Aufbaus und der Vervollst�ndigung des sozialistischen
Marktwirtschaftssystems werden die Arbeitsverh�ltnisse in China immer
komplizierter und vielf�ltiger. China setzt sich f�r die Wahrung
harmonischer und stabiler Arbeitsverh�ltnisse ein, und ein gesetzliches
System f�r die Regulierung der Arbeitsverh�ltnisse hat mit dem �Arbeitsgesetz
der Volksrepublik China� als Kern Gestalt angenommen. Ein System f�r
Arbeitsvertr�ge und Tarifvertr�ge, ein Mechanismus der Koordination dreier
Parteien, ein System �ber die Arbeitsnorm, ein System f�r die Beilegung
von Arbeitsstreitigkeiten und ein Aufsichtssystem f�r die
Arbeitsabsicherung haben sich etabliert. Arbeitsverh�ltnisse neuen Typs,
die der sozialistischen Marktwirtschaft angepasst sind, haben sich
herausgebildet.
Einf�hrung eines Arbeitsvertragssystems
Ein Arbeitsvertragssystem wurde Mitte der 80er Jahre in China probeweise
eingef�hrt und in den 90er Jahren aktiv in die Tat umgesetzt. Heute findet
dieses System in allen Unternehmen in St�dten und Gemeinden breite
Anwendung. Das Gesetz schreibt vor, dass die arbeitgebenden Einheiten mit
den Arbeitnehmern gesetzlich verbindliche Arbeitsverh�ltnisse herstellen,
die in befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertr�gen oder in
Arbeitsvertr�gen mit Leistungen schriftlich festgehalten werden m�ssen.
Bei der Schlie�ung eines Arbeitsvertrages haben sich die beiden Parteien
an das Prinzip der Gleichberechtigung, der Freiwilligkeit, der
Konsultation und der �bereinstimmung zu halten. Mit der Durchf�hrung des
Arbeitsvertragssystems sind die Rechte und Pflichten der beiden Parteien
klar definiert, das Selbstentscheidungsrecht der Werkt�tigen bei der
Arbeitsaufnahme und das der Arbeitgeber bei der Anstellung sind
gew�hrleistet.
Einf�hrung eines Tarifsystems
Die chinesische Regierung ermutigt die Unternehmen, die Funktionen der
Belegschaftsversammlungen und der Gewerkschaften st�ndig zu verst�rken und
das System der demokratischen Beteiligung der Arbeiter und Angestellten zu
vervollst�ndigen. Um einen Mechanismus der Selbstkoordinierung der
Arbeitsverh�ltnisse der Unternehmen zu etablieren, versucht China, durch
gleichberechtigte Konsultation ein Tarifsystem einzuf�hren und zu
verbreiten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen Chinas k�nnen Arbeiter und
Angestellte Vertreter der Gewerkschaft oder von ihnen direkt empfohlene
Vertreter der Belegschaft beauftragen, sich auf der Grundlage der
Gleichberechtigung mit ihrem Unternehmen �ber das Arbeitsentgelt, die
Arbeitszeit, Ruhe- und Urlaubszeit, Arbeitssicherheit und -hygiene sowie
Versicherung und andere Sozialleistungen zu besprechen und einen
Tarifvertrag zu unterzeichnen. Die gleichberechtigte Konsultation hat
verschiedene Formen, und die Tarifvertr�ge sind inhaltsreich. In den
meisten Unternehmen wird der Tarifvertrag durch Konsultation der
Gewerkschaft mit dem jeweiligen Unternehmen vereinbart.
In den letzten Jahren wurde das Tarifsystem nicht nur in
nichtstaatseigenen Unternehmen popularisiert, sondern im Zuge der Reform
der staatseigenen Unternehmen auch dort schrittweise verbreitet. Bis Ende
2001 wurden im ganzen Land 270 000 Tarifvertr�ge von Unternehmen
unterzeichnet und den administrativen Abteilungen f�r Arbeit und
Sozialabsicherung zur Registrierung vorgelegt.
Einf�hrung eines Mechanismus der Koordination dreier Parteien
China bem�ht sich, einen seinen Verh�ltnissen entsprechenden Mechanismus
der Koordination zwischen Regierung, Gewerkschaft und Unternehmen
einzuf�hren. Nach diesem Mechanismus benennen die Regierungsabteilungen
f�r Arbeit und Sozialabsicherung aller Ebenen, die Gewerkschaften und die
Unternehmen Vertreter, die ein Koordinationsorgan bilden und sich �ber
wichtige Fragen in Bezug auf Arbeitsverh�ltnisse austauschen und
besprechen und Vorschl�ge �ber die Ausarbeitung von Gesetzen und
Verordnungen �ber Arbeit und Sozialabsicherung sowie von wichtigen
Reformpl�nen und politischen Ma�nahmen in Bezug auf die Verbesserung der
Interessen der drei Parteien machen.
Im August 2001 f�hrte das Ministerium f�r Arbeit und Sozialabsicherung
zusammen mit dem Gesamtchinesischen Gewerkschaftsbund und der Chinesischen
Vereinigung der Unternehmen ein Drei-Parteien-Konferenzsystem ein und
hielt die erste Konferenz auf Staatsebene �ber die Koordinierung der
Arbeitsverh�ltnisse durch diese drei Parteien ab, wodurch sich ein relativ
regul�rer und stabiler Arbeitsmechanismus f�r die Koordinierung der
Arbeits- verh�ltnisse in China herausgebildet hat. Zur Zeit ist in mehr
als zehn Provinzen und regierungsunmittelbaren St�dten wie Beijing,
Tianjin, Hebei, Shanxi und Jiangsu sowie in Shenzhen, Dalian und anderen
St�dten ein regionaler Mechanismus f�r die Koordinierung der
Arbeitsverh�ltnisse durch die drei Parteien etabliert. In einigen
Provinzen wie Shanxi und Jiangsu wurde ein
Drei-Parteien-Koordinationsmechanismus auf Provinz-, Bezirks- (Stadt-),
und Kreis(Distrikt-)ebene eingef�hrt.
Vervollst�ndigung des Arbeitsnormsystems
Die chinesische Regierung achtet darauf, die Arbeitsnormen vern�nftig
festzulegen, sie nach dem Gesetz zu ver�ffentlichen und rechtzeitig zu
verbessern, um die legitimen Rechte und Interessen der Werkt�tigen zu
sch�tzen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu
f�rdern. Jetzt hat in China ein Arbeitsnormsystem mit dem �Arbeitsgesetz
der Volksrepublik China� als Kern Gestalt angenommen. Darin geht es um
Arbeitszeit, Ruhe- und Urlaubszeit, L�hne und Geh�lter, Verbot von
Kinderarbeit, besonderen Arbeitsschutz f�r Arbeiterinnen und weibliche
Angestellte sowie minderj�hrige Arbeiter, das Arbeitspensum, die
Sicherheit am Arbeitsplatz und die Arbeitshygiene. Dieses System soll im
Zuge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung st�ndig
reguliert und vervollst�ndigt werden.
Um das Recht der Werkt�tigen auf regul�re Arbeit sowie Ruhe- und
Urlaubszeit zu gew�hrleisten, wird jetzt in China ein System praktiziert,
nach dem die Werkt�tigen jeden Tag nicht �ber acht Stunden und jede Woche
im Durchschnitt nicht �ber 40 Stunden arbeiten sollen. Wenn die
Arbeitgeber die Arbeitszeit verl�ngern wollen, m�ssen sie sich mit den
Gewerkschaften und Werkt�tigen dar�ber besprechen. Normalerweise darf die
t�gliche Arbeitszeit nicht um mehr als eine Stunde und in besonderen
F�llen nicht um mehr als drei Stunden und pro Monat nicht um mehr als 36
Stunden verl�ngert werden. Was die Ruhe- und Urlaubszeit betrifft, haben
die Werkt�tigen das Recht, die gesetzlich festgelegten Ruhe- und Feiertage
und jede Woche mindestens einen Ruhetag zu genie�en.
Der Staat verbietet Minderj�hrigen, die das 16. Lebensalter noch nicht
vollendet haben, zu arbeiten, und ahndet streng die illegale Besch�ftigung
von Kindern. Was die Arbeiterinnen und die weiblichen Angestellten sowie
die minderj�hrigen Arbeiter (die das 16. Lebensalter, aber noch nicht das
18. Lebensalter vollendet haben) anbelangt, hat der Staat verboten, dass
die Arbeitgeber sie f�r Arbeiten einsetzen, die vom Staat eindeutig
verboten sind.
China hat staatliche, branchenbezogene und regionale Normen f�r die
Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz ausgearbeitet. Um das
Verwaltungssystem f�r Sicherheit und die Hygiene am Arbeitsplatz zu
vervollst�ndigen, hat die chinesische Regierung im Jahr 1999 entsprechende
Normen ver�ffentlicht und ein �berpr�fungssystem entfaltet. Bisher wurden
in China bereits �ber 200 staatliche bzw. branchenbezogene Normen
bez�glich des Arbeitspensums und des Stellenplans ausgearbeitet und Normen
hinsichtlich der Berufsklassifizierung und der Berufsfertigkeiten sowie
andere Arbeitsnormen ver�ffentlicht.
Um die Arbeitsnormen wissenschaftlich und vern�nftig zu gestalten und ihre
reibungslose Durchf�hrung zu gew�hrleisten, holte und holt man w�hrend der
Ausarbeitung, Ver�ffentlichung und Regulierung dieser Normen die Meinungen
von Gewerkschaften und Unternehmen sowie von Experten und Gelehrten ein.
Die chinesische Regierung tritt konsequent daf�r ein, dass die
Arbeitsnormen dem Entwicklungsstand der Wirtschaft und der Gesellschaft
des Landes entsprechen, die grundlegenden Menschenrechte sch�tzen, die
volkswirtschaftliche Entwicklung und den gesellschaftlichen Fortschritt
f�rdern und auf dieser Grundlage schrittweise erh�ht werden m�ssen. China
schenkt den Erfahrungen der internationalen Gemeinschaft hinsichtlich der
Ausarbeitung und Durchf�hrung der Arbeitsnormen Aufmerksamkeit und wird im
Hinblick auf die Realit�t der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Entwicklung des Landes rechtzeitig entsprechenden internationalen
Konventionen beitreten.
Vervollst�ndigung des Systems f�r die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten
Die chinesische Regierung tritt daf�r ein, Arbeitsstreitigkeiten
rechtzeitig und nach dem Gesetz beizulegen und die legitimen Rechte und
Interessen der betreffenden Parteien zu sch�tzen. Sie bef�rwortet, dass
die jeweiligen Parteien ihre Streitigkeiten durch Konsultationen beilegen,
und unterst�tzt sie dabei. In den betreffenden Gesetzen und Verordnungen
Chinas sind die Prozedur und die Organe f�r die gesetzliche Beilegung von
Arbeitsstreitigkeiten klar festgelegt. Nach den Bestimmungen kann eine der
betreffenden Parteien im Falle einer Arbeitsstreitigkeit zwischen
Arbeitenden und Unternehmen beim Vermittlungsausschuss f�r betriebliche
Arbeitsstreitigkeiten eine Vermittlung beantragen. Wenn die Vermittlung
misslingt oder wenn die betreffenden Parteien keine Vermittlung wollen,
k�nnen sie beim lokalen Schiedsausschuss f�r Arbeitsstreitigkeiten eine
Schlichtung beantragen. Wenn sie mit dem Schiedsspruch des Schiedsorgans
nicht einverstanden sind, k�nnen sie beim Volksgericht Anklage erheben.
Bis Ende 2001 sind im ganzen Land 3192 Schiedsaussch�sse f�r
Arbeitsstreitigkeiten ab Kreisebene errichtet worden, in denen rund 20 000
berufliche und nebenberufliche Schiedsrichter arbeiten. Vom 1. August
1993, dem Tag, an dem die �Vorschriften der Volksrepublik China �ber die
Beilegung von betrieblichen Arbeitsstreitigkeiten� ver�ffentlicht wurden,
bis Ende 2001 haben die Schiedsaussch�sse f�r Arbeitsstreitigkeiten aller
Ebenen insgesamt 688 000 F�lle von Arbeitsstreitigkeiten, von denen 2,368
Millionen Werkt�tige betroffen waren, zum Zweck der Untersuchung
registriert und behandelt. �ber 90% der F�lle wurden abgeschlossen.
Au�erdem haben die Schiedsaussch�sse f�r Arbeitsstreitigkeiten aller
Ebenen 503 000 F�lle von Arbeitsstreitigkeiten nicht in Form einer
Aktenf�hrung behandelt.
Einf�hrung eines �berwachungssystems f�r die Arbeitsabsicherung
Seit 1993 hat China schrittweise ein �berwachungssystem f�r die
Arbeitsabsicherung etabliert. Im �Arbeitsgesetz der Volksrepublik China�,
dem �Gesetz der Volksrepublik China �ber administrative Disziplinierung�
und anderen Gesetzen und Verordnungen sind die Pflichten und das
Arbeitsverfahren der �berwachungsorgane f�r die Arbeitsabsicherung
festgelegt. Die Verwaltungsabteilungen f�r Arbeit und Sozialabsicherung
kontrollieren und pr�fen nach dem Gesetz, ob die Arbeitgeber die Gesetze
und Verordnungen �ber die Arbeit und Sozialabsicherung befolgen. Sie sind
befugt, den Gesetzen und Verordnungen �ber die Arbeit und
Sozialabsicherung zuwiderlaufende Handlungen zu unterbinden und die
betreffenden Parteien zu verpflichten, ihre Fehler zu korrigieren, und sie
k�nnen sie auch nach dem Gesetz disziplinieren, indem sie ihnen eine
Verwarnung erteilen oder eine Geldstrafe auferlegen.
Jede Organisation und
jedes Individuum hat das Recht, Handlungen, die gegen Gesetze und
Verordnungen �ber die Arbeit und Sozialabsicherung versto�en, anzuzeigen
und anzuklagen. Wenn die betreffenden Parteien meinen, dass die
Verwaltungsabteilungen f�r Arbeit und Sozialabsicherung bei der
�berwachung und der Gesetzesdurchf�hrung ihre legitimen Rechte und
Interessen verletzt haben, k�nnen sie eine administrative Nachpr�fung
beantragen oder eine administrative Anklage erheben.
Die Abteilungen f�r Arbeit und Sozialabsicherung aller Ebenen f�hren in
�bereinstimmung mit dem Prinzip, im Rahmen des Gesetzes zu verwalten und
die Gesetze strikt durchzuf�hren, mit immer gr��erer Intensit�t die
Gesetze �ber Arbeit und Sozialabsicherung durch und haben
�berwachungsorgane f�r die Arbeitsabsicherung errichtet bzw.
vervollst�ndigt. Bis Ende 2001 sind im ganzen Land insgesamt 3174 solche
Organe mit rund 40 000 Mitarbeitern errichtet worden.
Reform des Systems f�r L�hne und Einkommensverteilung
Die chinesische Regierung h�lt an dem System fest, nach dem das Prinzip �jedem
nach seiner Leistung� die dominierende Position einnimmt und
verschiedenartige Verteilungsformen nebeneinander existieren, und
realisiert das Prinzip, die Arbeitsleistung als Hauptkriterium zu
betrachten und zugleich die Gerechtigkeit zu ber�cksichtigen. Durch die
Reform des Lohnsystems wird die Rolle des Marktmechanismus bei der
Regulierung des Lohneinkommens zur Geltung gebracht, so dass sich das
Niveau des Lohneinkommens der Werkt�tigen mit der wirtschaftlichen
Entwicklung und der Verbesserung der Effizienz der Unternehmen erh�ht. Im
�Arbeitsgesetz der Volksrepublik China� sowie in Gesetzen und Verordnungen
wie den �Bestimmungen �ber das Lohnminimum der Unternehmen� und den �Vorl�ufigen
Bestimmungen �ber die Lohnauszahlung� ist die Lohnverteilung
standardisiert und klar festgelegt. Die chinesische Regierung arbeitet
nach dem Gesetz die Norm des Lohnminimums aus und reguliert sie
rechtzeitig, standardisiert die Methoden f�r die Lohnauszahlung, gibt
regelm��ig der Gesellschaft eine anleitende Linie f�r L�hne, die
anleitenden Niveaus f�r L�hne auf dem Arbeitsmarkt und Informationen �ber
die Kosten f�r die Arbeitskr�fte bekannt, ermutigt die Unternehmen, das
Tarifsystem versuchsweise einzuf�hren, und leitet die Unternehmen an,
flexible und vielf�ltige Lohnsysteme und Verteilungsformen zu praktizieren,
um das Selbstentscheidungsrecht der Unternehmen f�r die Lohnverteilung und
das Recht der Werkt�tigen, nach dem Gesetz das Arbeitsentgelt zu erhalten,
zu sch�tzen. Jetzt ist im ganzen Land ein Mindestlohnsystem im
Wesentlichen etabliert worden. In mehr als 10 000 Unternehmen werden
Tarifverhandlungen versuchsweise durchgef�hrt; in 26 Provinzen,
autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren St�dten wird die anleitende
Linie f�r L�hne und in 88 St�dten werden die anleitenden Niveaus f�r L�hne
auf dem Arbeitsmarkt bekanntgegeben.
Seit dem Beginn der Reform und �ffnung erh�hen sich die L�hne der Arbeiter
und Angestellten in den St�dten und Gemeinden mit der schnellen
Entwicklung der Wirtschaft st�ndig. Ende 2001 erreichte der
durchschnittliche Lohn der Arbeiter und Angestellten in den St�dten und
Gemeinden 10 870 Yuan. Er hatte sich seit 1978 um das 15,3fache gesteigert.
Preisbereinigt stieg der reale durchschnittliche Lohn der Arbeiter und
Angestellten j�hrlich um 5,5%.
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