II. Arbeitsverh�ltnisse neuen Typs haben sich herausgebildet
     
 


Im Zuge des Aufbaus und der Vervollst�ndigung des sozialistischen Marktwirtschaftssystems werden die Arbeitsverh�ltnisse in China immer komplizierter und vielf�ltiger. China setzt sich f�r die Wahrung harmonischer und stabiler Arbeitsverh�ltnisse ein, und ein gesetzliches System f�r die Regulierung der Arbeitsverh�ltnisse hat mit dem �Arbeitsgesetz der Volksrepublik China� als Kern Gestalt angenommen. Ein System f�r Arbeitsvertr�ge und Tarifvertr�ge, ein Mechanismus der Koordination dreier Parteien, ein System �ber die Arbeitsnorm, ein System f�r die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten und ein Aufsichtssystem f�r die Arbeitsabsicherung haben sich etabliert. Arbeitsverh�ltnisse neuen Typs, die der sozialistischen Marktwirtschaft angepasst sind, haben sich herausgebildet.

Einf�hrung eines Arbeitsvertragssystems

Ein Arbeitsvertragssystem wurde Mitte der 80er Jahre in China probeweise eingef�hrt und in den 90er Jahren aktiv in die Tat umgesetzt. Heute findet dieses System in allen Unternehmen in St�dten und Gemeinden breite Anwendung. Das Gesetz schreibt vor, dass die arbeitgebenden Einheiten mit den Arbeitnehmern gesetzlich verbindliche Arbeitsverh�ltnisse herstellen, die in befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertr�gen oder in Arbeitsvertr�gen mit Leistungen schriftlich festgehalten werden m�ssen. Bei der Schlie�ung eines Arbeitsvertrages haben sich die beiden Parteien an das Prinzip der Gleichberechtigung, der Freiwilligkeit, der Konsultation und der �bereinstimmung zu halten. Mit der Durchf�hrung des Arbeitsvertragssystems sind die Rechte und Pflichten der beiden Parteien klar definiert, das Selbstentscheidungsrecht der Werkt�tigen bei der Arbeitsaufnahme und das der Arbeitgeber bei der Anstellung sind gew�hrleistet.

Einf�hrung eines Tarifsystems

Die chinesische Regierung ermutigt die Unternehmen, die Funktionen der Belegschaftsversammlungen und der Gewerkschaften st�ndig zu verst�rken und das System der demokratischen Beteiligung der Arbeiter und Angestellten zu vervollst�ndigen. Um einen Mechanismus der Selbstkoordinierung der Arbeitsverh�ltnisse der Unternehmen zu etablieren, versucht China, durch gleichberechtigte Konsultation ein Tarifsystem einzuf�hren und zu verbreiten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen Chinas k�nnen Arbeiter und Angestellte Vertreter der Gewerkschaft oder von ihnen direkt empfohlene Vertreter der Belegschaft beauftragen, sich auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit ihrem Unternehmen �ber das Arbeitsentgelt, die Arbeitszeit, Ruhe- und Urlaubszeit, Arbeitssicherheit und -hygiene sowie Versicherung und andere Sozialleistungen zu besprechen und einen Tarifvertrag zu unterzeichnen. Die gleichberechtigte Konsultation hat verschiedene Formen, und die Tarifvertr�ge sind inhaltsreich. In den meisten Unternehmen wird der Tarifvertrag durch Konsultation der Gewerkschaft mit dem jeweiligen Unternehmen vereinbart.

In den letzten Jahren wurde das Tarifsystem nicht nur in nichtstaatseigenen Unternehmen popularisiert, sondern im Zuge der Reform der staatseigenen Unternehmen auch dort schrittweise verbreitet. Bis Ende 2001 wurden im ganzen Land 270 000 Tarifvertr�ge von Unternehmen unterzeichnet und den administrativen Abteilungen f�r Arbeit und Sozialabsicherung zur Registrierung vorgelegt.

Einf�hrung eines Mechanismus der Koordination dreier Parteien

China bem�ht sich, einen seinen Verh�ltnissen entsprechenden Mechanismus der Koordination zwischen Regierung, Gewerkschaft und Unternehmen einzuf�hren. Nach diesem Mechanismus benennen die Regierungsabteilungen f�r Arbeit und Sozialabsicherung aller Ebenen, die Gewerkschaften und die Unternehmen Vertreter, die ein Koordinationsorgan bilden und sich �ber wichtige Fragen in Bezug auf Arbeitsverh�ltnisse austauschen und besprechen und Vorschl�ge �ber die Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen �ber Arbeit und Sozialabsicherung sowie von wichtigen Reformpl�nen und politischen Ma�nahmen in Bezug auf die Verbesserung der Interessen der drei Parteien machen.

Im August 2001 f�hrte das Ministerium f�r Arbeit und Sozialabsicherung zusammen mit dem Gesamtchinesischen Gewerkschaftsbund und der Chinesischen Vereinigung der Unternehmen ein Drei-Parteien-Konferenzsystem ein und hielt die erste Konferenz auf Staatsebene �ber die Koordinierung der Arbeitsverh�ltnisse durch diese drei Parteien ab, wodurch sich ein relativ regul�rer und stabiler Arbeitsmechanismus f�r die Koordinierung der Arbeits- verh�ltnisse in China herausgebildet hat. Zur Zeit ist in mehr als zehn Provinzen und regierungsunmittelbaren St�dten wie Beijing, Tianjin, Hebei, Shanxi und Jiangsu sowie in Shenzhen, Dalian und anderen St�dten ein regionaler Mechanismus f�r die Koordinierung der Arbeitsverh�ltnisse durch die drei Parteien etabliert. In einigen Provinzen wie Shanxi und Jiangsu wurde ein Drei-Parteien-Koordinationsmechanismus auf Provinz-, Bezirks- (Stadt-), und Kreis(Distrikt-)ebene eingef�hrt.

Vervollst�ndigung des Arbeitsnormsystems

Die chinesische Regierung achtet darauf, die Arbeitsnormen vern�nftig festzulegen, sie nach dem Gesetz zu ver�ffentlichen und rechtzeitig zu verbessern, um die legitimen Rechte und Interessen der Werkt�tigen zu sch�tzen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu f�rdern. Jetzt hat in China ein Arbeitsnormsystem mit dem �Arbeitsgesetz der Volksrepublik China� als Kern Gestalt angenommen. Darin geht es um Arbeitszeit, Ruhe- und Urlaubszeit, L�hne und Geh�lter, Verbot von Kinderarbeit, besonderen Arbeitsschutz f�r Arbeiterinnen und weibliche Angestellte sowie minderj�hrige Arbeiter, das Arbeitspensum, die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Arbeitshygiene. Dieses System soll im Zuge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung st�ndig reguliert und vervollst�ndigt werden.

Um das Recht der Werkt�tigen auf regul�re Arbeit sowie Ruhe- und Urlaubszeit zu gew�hrleisten, wird jetzt in China ein System praktiziert, nach dem die Werkt�tigen jeden Tag nicht �ber acht Stunden und jede Woche im Durchschnitt nicht �ber 40 Stunden arbeiten sollen. Wenn die Arbeitgeber die Arbeitszeit verl�ngern wollen, m�ssen sie sich mit den Gewerkschaften und Werkt�tigen dar�ber besprechen. Normalerweise darf die t�gliche Arbeitszeit nicht um mehr als eine Stunde und in besonderen F�llen nicht um mehr als drei Stunden und pro Monat nicht um mehr als 36 Stunden verl�ngert werden. Was die Ruhe- und Urlaubszeit betrifft, haben die Werkt�tigen das Recht, die gesetzlich festgelegten Ruhe- und Feiertage und jede Woche mindestens einen Ruhetag zu genie�en.

Der Staat verbietet Minderj�hrigen, die das 16. Lebensalter noch nicht vollendet haben, zu arbeiten, und ahndet streng die illegale Besch�ftigung von Kindern. Was die Arbeiterinnen und die weiblichen Angestellten sowie die minderj�hrigen Arbeiter (die das 16. Lebensalter, aber noch nicht das 18. Lebensalter vollendet haben) anbelangt, hat der Staat verboten, dass die Arbeitgeber sie f�r Arbeiten einsetzen, die vom Staat eindeutig verboten sind.

China hat staatliche, branchenbezogene und regionale Normen f�r die Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz ausgearbeitet. Um das Verwaltungssystem f�r Sicherheit und die Hygiene am Arbeitsplatz zu vervollst�ndigen, hat die chinesische Regierung im Jahr 1999 entsprechende Normen ver�ffentlicht und ein �berpr�fungssystem entfaltet. Bisher wurden in China bereits �ber 200 staatliche bzw. branchenbezogene Normen bez�glich des Arbeitspensums und des Stellenplans ausgearbeitet und Normen hinsichtlich der Berufsklassifizierung und der Berufsfertigkeiten sowie andere Arbeitsnormen ver�ffentlicht.

Um die Arbeitsnormen wissenschaftlich und vern�nftig zu gestalten und ihre reibungslose Durchf�hrung zu gew�hrleisten, holte und holt man w�hrend der Ausarbeitung, Ver�ffentlichung und Regulierung dieser Normen die Meinungen von Gewerkschaften und Unternehmen sowie von Experten und Gelehrten ein. Die chinesische Regierung tritt konsequent daf�r ein, dass die Arbeitsnormen dem Entwicklungsstand der Wirtschaft und der Gesellschaft des Landes entsprechen, die grundlegenden Menschenrechte sch�tzen, die volkswirtschaftliche Entwicklung und den gesellschaftlichen Fortschritt f�rdern und auf dieser Grundlage schrittweise erh�ht werden m�ssen. China schenkt den Erfahrungen der internationalen Gemeinschaft hinsichtlich der Ausarbeitung und Durchf�hrung der Arbeitsnormen Aufmerksamkeit und wird im Hinblick auf die Realit�t der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landes rechtzeitig entsprechenden internationalen Konventionen beitreten.

Vervollst�ndigung des Systems f�r die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten

Die chinesische Regierung tritt daf�r ein, Arbeitsstreitigkeiten rechtzeitig und nach dem Gesetz beizulegen und die legitimen Rechte und Interessen der betreffenden Parteien zu sch�tzen. Sie bef�rwortet, dass die jeweiligen Parteien ihre Streitigkeiten durch Konsultationen beilegen, und unterst�tzt sie dabei. In den betreffenden Gesetzen und Verordnungen Chinas sind die Prozedur und die Organe f�r die gesetzliche Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten klar festgelegt. Nach den Bestimmungen kann eine der betreffenden Parteien im Falle einer Arbeitsstreitigkeit zwischen Arbeitenden und Unternehmen beim Vermittlungsausschuss f�r betriebliche Arbeitsstreitigkeiten eine Vermittlung beantragen. Wenn die Vermittlung misslingt oder wenn die betreffenden Parteien keine Vermittlung wollen, k�nnen sie beim lokalen Schiedsausschuss f�r Arbeitsstreitigkeiten eine Schlichtung beantragen. Wenn sie mit dem Schiedsspruch des Schiedsorgans nicht einverstanden sind, k�nnen sie beim Volksgericht Anklage erheben.

Bis Ende 2001 sind im ganzen Land 3192 Schiedsaussch�sse f�r Arbeitsstreitigkeiten ab Kreisebene errichtet worden, in denen rund 20 000 berufliche und nebenberufliche Schiedsrichter arbeiten. Vom 1. August 1993, dem Tag, an dem die �Vorschriften der Volksrepublik China �ber die Beilegung von betrieblichen Arbeitsstreitigkeiten� ver�ffentlicht wurden, bis Ende 2001 haben die Schiedsaussch�sse f�r Arbeitsstreitigkeiten aller Ebenen insgesamt 688 000 F�lle von Arbeitsstreitigkeiten, von denen 2,368 Millionen Werkt�tige betroffen waren, zum Zweck der Untersuchung registriert und behandelt. �ber 90% der F�lle wurden abgeschlossen. Au�erdem haben die Schiedsaussch�sse f�r Arbeitsstreitigkeiten aller Ebenen 503 000 F�lle von Arbeitsstreitigkeiten nicht in Form einer Aktenf�hrung behandelt.

Einf�hrung eines �berwachungssystems f�r die Arbeitsabsicherung

Seit 1993 hat China schrittweise ein �berwachungssystem f�r die Arbeitsabsicherung etabliert. Im �Arbeitsgesetz der Volksrepublik China�, dem �Gesetz der Volksrepublik China �ber administrative Disziplinierung� und anderen Gesetzen und Verordnungen sind die Pflichten und das Arbeitsverfahren der �berwachungsorgane f�r die Arbeitsabsicherung festgelegt. Die Verwaltungsabteilungen f�r Arbeit und Sozialabsicherung kontrollieren und pr�fen nach dem Gesetz, ob die Arbeitgeber die Gesetze und Verordnungen �ber die Arbeit und Sozialabsicherung befolgen. Sie sind befugt, den Gesetzen und Verordnungen �ber die Arbeit und Sozialabsicherung zuwiderlaufende Handlungen zu unterbinden und die betreffenden Parteien zu verpflichten, ihre Fehler zu korrigieren, und sie k�nnen sie auch nach dem Gesetz disziplinieren, indem sie ihnen eine Verwarnung erteilen oder eine Geldstrafe auferlegen.

Jede Organisation und jedes Individuum hat das Recht, Handlungen, die gegen Gesetze und Verordnungen �ber die Arbeit und Sozialabsicherung versto�en, anzuzeigen und anzuklagen. Wenn die betreffenden Parteien meinen, dass die Verwaltungsabteilungen f�r Arbeit und Sozialabsicherung bei der �berwachung und der Gesetzesdurchf�hrung ihre legitimen Rechte und Interessen verletzt haben, k�nnen sie eine administrative Nachpr�fung beantragen oder eine administrative Anklage erheben.

Die Abteilungen f�r Arbeit und Sozialabsicherung aller Ebenen f�hren in �bereinstimmung mit dem Prinzip, im Rahmen des Gesetzes zu verwalten und die Gesetze strikt durchzuf�hren, mit immer gr��erer Intensit�t die Gesetze �ber Arbeit und Sozialabsicherung durch und haben �berwachungsorgane f�r die Arbeitsabsicherung errichtet bzw. vervollst�ndigt. Bis Ende 2001 sind im ganzen Land insgesamt 3174 solche Organe mit rund 40 000 Mitarbeitern errichtet worden.

Reform des Systems f�r L�hne und Einkommensverteilung

Die chinesische Regierung h�lt an dem System fest, nach dem das Prinzip �jedem nach seiner Leistung� die dominierende Position einnimmt und verschiedenartige Verteilungsformen nebeneinander existieren, und realisiert das Prinzip, die Arbeitsleistung als Hauptkriterium zu betrachten und zugleich die Gerechtigkeit zu ber�cksichtigen. Durch die Reform des Lohnsystems wird die Rolle des Marktmechanismus bei der Regulierung des Lohneinkommens zur Geltung gebracht, so dass sich das Niveau des Lohneinkommens der Werkt�tigen mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der Verbesserung der Effizienz der Unternehmen erh�ht. Im �Arbeitsgesetz der Volksrepublik China� sowie in Gesetzen und Verordnungen wie den �Bestimmungen �ber das Lohnminimum der Unternehmen� und den �Vorl�ufigen Bestimmungen �ber die Lohnauszahlung� ist die Lohnverteilung standardisiert und klar festgelegt. Die chinesische Regierung arbeitet nach dem Gesetz die Norm des Lohnminimums aus und reguliert sie rechtzeitig, standardisiert die Methoden f�r die Lohnauszahlung, gibt regelm��ig der Gesellschaft eine anleitende Linie f�r L�hne, die anleitenden Niveaus f�r L�hne auf dem Arbeitsmarkt und Informationen �ber die Kosten f�r die Arbeitskr�fte bekannt, ermutigt die Unternehmen, das Tarifsystem versuchsweise einzuf�hren, und leitet die Unternehmen an, flexible und vielf�ltige Lohnsysteme und Verteilungsformen zu praktizieren, um das Selbstentscheidungsrecht der Unternehmen f�r die Lohnverteilung und das Recht der Werkt�tigen, nach dem Gesetz das Arbeitsentgelt zu erhalten, zu sch�tzen. Jetzt ist im ganzen Land ein Mindestlohnsystem im Wesentlichen etabliert worden. In mehr als 10 000 Unternehmen werden Tarifverhandlungen versuchsweise durchgef�hrt; in 26 Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren St�dten wird die anleitende Linie f�r L�hne und in 88 St�dten werden die anleitenden Niveaus f�r L�hne auf dem Arbeitsmarkt bekanntgegeben.

Seit dem Beginn der Reform und �ffnung erh�hen sich die L�hne der Arbeiter und Angestellten in den St�dten und Gemeinden mit der schnellen Entwicklung der Wirtschaft st�ndig. Ende 2001 erreichte der durchschnittliche Lohn der Arbeiter und Angestellten in den St�dten und Gemeinden 10 870 Yuan. Er hatte sich seit 1978 um das 15,3fache gesteigert. Preisbereinigt stieg der reale durchschnittliche Lohn der Arbeiter und Angestellten j�hrlich um 5,5%.