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Im Zuge des Aufbaus und der Vervollständigung des sozialistischen
Marktwirtschaftssystems werden die Arbeitsverhältnisse in China immer
komplizierter und vielfältiger. China setzt sich für die Wahrung
harmonischer und stabiler Arbeitsverhältnisse ein, und ein gesetzliches
System für die Regulierung der Arbeitsverhältnisse hat mit dem „Arbeitsgesetz
der Volksrepublik China“ als Kern Gestalt angenommen. Ein System für
Arbeitsverträge und Tarifverträge, ein Mechanismus der Koordination dreier
Parteien, ein System über die Arbeitsnorm, ein System für die Beilegung
von Arbeitsstreitigkeiten und ein Aufsichtssystem für die
Arbeitsabsicherung haben sich etabliert. Arbeitsverhältnisse neuen Typs,
die der sozialistischen Marktwirtschaft angepasst sind, haben sich
herausgebildet.
Einführung eines Arbeitsvertragssystems
Ein Arbeitsvertragssystem wurde Mitte der 80er Jahre in China probeweise
eingeführt und in den 90er Jahren aktiv in die Tat umgesetzt. Heute findet
dieses System in allen Unternehmen in Städten und Gemeinden breite
Anwendung. Das Gesetz schreibt vor, dass die arbeitgebenden Einheiten mit
den Arbeitnehmern gesetzlich verbindliche Arbeitsverhältnisse herstellen,
die in befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen oder in
Arbeitsverträgen mit Leistungen schriftlich festgehalten werden müssen.
Bei der Schließung eines Arbeitsvertrages haben sich die beiden Parteien
an das Prinzip der Gleichberechtigung, der Freiwilligkeit, der
Konsultation und der Übereinstimmung zu halten. Mit der Durchführung des
Arbeitsvertragssystems sind die Rechte und Pflichten der beiden Parteien
klar definiert, das Selbstentscheidungsrecht der Werktätigen bei der
Arbeitsaufnahme und das der Arbeitgeber bei der Anstellung sind
gewährleistet.
Einführung eines Tarifsystems
Die chinesische Regierung ermutigt die Unternehmen, die Funktionen der
Belegschaftsversammlungen und der Gewerkschaften ständig zu verstärken und
das System der demokratischen Beteiligung der Arbeiter und Angestellten zu
vervollständigen. Um einen Mechanismus der Selbstkoordinierung der
Arbeitsverhältnisse der Unternehmen zu etablieren, versucht China, durch
gleichberechtigte Konsultation ein Tarifsystem einzuführen und zu
verbreiten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen Chinas können Arbeiter und
Angestellte Vertreter der Gewerkschaft oder von ihnen direkt empfohlene
Vertreter der Belegschaft beauftragen, sich auf der Grundlage der
Gleichberechtigung mit ihrem Unternehmen über das Arbeitsentgelt, die
Arbeitszeit, Ruhe- und Urlaubszeit, Arbeitssicherheit und -hygiene sowie
Versicherung und andere Sozialleistungen zu besprechen und einen
Tarifvertrag zu unterzeichnen. Die gleichberechtigte Konsultation hat
verschiedene Formen, und die Tarifverträge sind inhaltsreich. In den
meisten Unternehmen wird der Tarifvertrag durch Konsultation der
Gewerkschaft mit dem jeweiligen Unternehmen vereinbart.
In den letzten Jahren wurde das Tarifsystem nicht nur in
nichtstaatseigenen Unternehmen popularisiert, sondern im Zuge der Reform
der staatseigenen Unternehmen auch dort schrittweise verbreitet. Bis Ende
2001 wurden im ganzen Land 270 000 Tarifverträge von Unternehmen
unterzeichnet und den administrativen Abteilungen für Arbeit und
Sozialabsicherung zur Registrierung vorgelegt.
Einführung eines Mechanismus der Koordination dreier Parteien
China bemüht sich, einen seinen Verhältnissen entsprechenden Mechanismus
der Koordination zwischen Regierung, Gewerkschaft und Unternehmen
einzuführen. Nach diesem Mechanismus benennen die Regierungsabteilungen
für Arbeit und Sozialabsicherung aller Ebenen, die Gewerkschaften und die
Unternehmen Vertreter, die ein Koordinationsorgan bilden und sich über
wichtige Fragen in Bezug auf Arbeitsverhältnisse austauschen und
besprechen und Vorschläge über die Ausarbeitung von Gesetzen und
Verordnungen über Arbeit und Sozialabsicherung sowie von wichtigen
Reformplänen und politischen Maßnahmen in Bezug auf die Verbesserung der
Interessen der drei Parteien machen.
Im August 2001 führte das Ministerium für Arbeit und Sozialabsicherung
zusammen mit dem Gesamtchinesischen Gewerkschaftsbund und der Chinesischen
Vereinigung der Unternehmen ein Drei-Parteien-Konferenzsystem ein und
hielt die erste Konferenz auf Staatsebene über die Koordinierung der
Arbeitsverhältnisse durch diese drei Parteien ab, wodurch sich ein relativ
regulärer und stabiler Arbeitsmechanismus für die Koordinierung der
Arbeits- verhältnisse in China herausgebildet hat. Zur Zeit ist in mehr
als zehn Provinzen und regierungsunmittelbaren Städten wie Beijing,
Tianjin, Hebei, Shanxi und Jiangsu sowie in Shenzhen, Dalian und anderen
Städten ein regionaler Mechanismus für die Koordinierung der
Arbeitsverhältnisse durch die drei Parteien etabliert. In einigen
Provinzen wie Shanxi und Jiangsu wurde ein
Drei-Parteien-Koordinationsmechanismus auf Provinz-, Bezirks- (Stadt-),
und Kreis(Distrikt-)ebene eingeführt.
Vervollständigung des Arbeitsnormsystems
Die chinesische Regierung achtet darauf, die Arbeitsnormen vernünftig
festzulegen, sie nach dem Gesetz zu veröffentlichen und rechtzeitig zu
verbessern, um die legitimen Rechte und Interessen der Werktätigen zu
schützen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu
fördern. Jetzt hat in China ein Arbeitsnormsystem mit dem „Arbeitsgesetz
der Volksrepublik China“ als Kern Gestalt angenommen. Darin geht es um
Arbeitszeit, Ruhe- und Urlaubszeit, Löhne und Gehälter, Verbot von
Kinderarbeit, besonderen Arbeitsschutz für Arbeiterinnen und weibliche
Angestellte sowie minderjährige Arbeiter, das Arbeitspensum, die
Sicherheit am Arbeitsplatz und die Arbeitshygiene. Dieses System soll im
Zuge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung ständig
reguliert und vervollständigt werden.
Um das Recht der Werktätigen auf reguläre Arbeit sowie Ruhe- und
Urlaubszeit zu gewährleisten, wird jetzt in China ein System praktiziert,
nach dem die Werktätigen jeden Tag nicht über acht Stunden und jede Woche
im Durchschnitt nicht über 40 Stunden arbeiten sollen. Wenn die
Arbeitgeber die Arbeitszeit verlängern wollen, müssen sie sich mit den
Gewerkschaften und Werktätigen darüber besprechen. Normalerweise darf die
tägliche Arbeitszeit nicht um mehr als eine Stunde und in besonderen
Fällen nicht um mehr als drei Stunden und pro Monat nicht um mehr als 36
Stunden verlängert werden. Was die Ruhe- und Urlaubszeit betrifft, haben
die Werktätigen das Recht, die gesetzlich festgelegten Ruhe- und Feiertage
und jede Woche mindestens einen Ruhetag zu genießen.
Der Staat verbietet Minderjährigen, die das 16. Lebensalter noch nicht
vollendet haben, zu arbeiten, und ahndet streng die illegale Beschäftigung
von Kindern. Was die Arbeiterinnen und die weiblichen Angestellten sowie
die minderjährigen Arbeiter (die das 16. Lebensalter, aber noch nicht das
18. Lebensalter vollendet haben) anbelangt, hat der Staat verboten, dass
die Arbeitgeber sie für Arbeiten einsetzen, die vom Staat eindeutig
verboten sind.
China hat staatliche, branchenbezogene und regionale Normen für die
Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz ausgearbeitet. Um das
Verwaltungssystem für Sicherheit und die Hygiene am Arbeitsplatz zu
vervollständigen, hat die chinesische Regierung im Jahr 1999 entsprechende
Normen veröffentlicht und ein Überprüfungssystem entfaltet. Bisher wurden
in China bereits über 200 staatliche bzw. branchenbezogene Normen
bezüglich des Arbeitspensums und des Stellenplans ausgearbeitet und Normen
hinsichtlich der Berufsklassifizierung und der Berufsfertigkeiten sowie
andere Arbeitsnormen veröffentlicht.
Um die Arbeitsnormen wissenschaftlich und vernünftig zu gestalten und ihre
reibungslose Durchführung zu gewährleisten, holte und holt man während der
Ausarbeitung, Veröffentlichung und Regulierung dieser Normen die Meinungen
von Gewerkschaften und Unternehmen sowie von Experten und Gelehrten ein.
Die chinesische Regierung tritt konsequent dafür ein, dass die
Arbeitsnormen dem Entwicklungsstand der Wirtschaft und der Gesellschaft
des Landes entsprechen, die grundlegenden Menschenrechte schützen, die
volkswirtschaftliche Entwicklung und den gesellschaftlichen Fortschritt
fördern und auf dieser Grundlage schrittweise erhöht werden müssen. China
schenkt den Erfahrungen der internationalen Gemeinschaft hinsichtlich der
Ausarbeitung und Durchführung der Arbeitsnormen Aufmerksamkeit und wird im
Hinblick auf die Realität der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Entwicklung des Landes rechtzeitig entsprechenden internationalen
Konventionen beitreten.
Vervollständigung des Systems für die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten
Die chinesische Regierung tritt dafür ein, Arbeitsstreitigkeiten
rechtzeitig und nach dem Gesetz beizulegen und die legitimen Rechte und
Interessen der betreffenden Parteien zu schützen. Sie befürwortet, dass
die jeweiligen Parteien ihre Streitigkeiten durch Konsultationen beilegen,
und unterstützt sie dabei. In den betreffenden Gesetzen und Verordnungen
Chinas sind die Prozedur und die Organe für die gesetzliche Beilegung von
Arbeitsstreitigkeiten klar festgelegt. Nach den Bestimmungen kann eine der
betreffenden Parteien im Falle einer Arbeitsstreitigkeit zwischen
Arbeitenden und Unternehmen beim Vermittlungsausschuss für betriebliche
Arbeitsstreitigkeiten eine Vermittlung beantragen. Wenn die Vermittlung
misslingt oder wenn die betreffenden Parteien keine Vermittlung wollen,
können sie beim lokalen Schiedsausschuss für Arbeitsstreitigkeiten eine
Schlichtung beantragen. Wenn sie mit dem Schiedsspruch des Schiedsorgans
nicht einverstanden sind, können sie beim Volksgericht Anklage erheben.
Bis Ende 2001 sind im ganzen Land 3192 Schiedsausschüsse für
Arbeitsstreitigkeiten ab Kreisebene errichtet worden, in denen rund 20 000
berufliche und nebenberufliche Schiedsrichter arbeiten. Vom 1. August
1993, dem Tag, an dem die „Vorschriften der Volksrepublik China über die
Beilegung von betrieblichen Arbeitsstreitigkeiten“ veröffentlicht wurden,
bis Ende 2001 haben die Schiedsausschüsse für Arbeitsstreitigkeiten aller
Ebenen insgesamt 688 000 Fälle von Arbeitsstreitigkeiten, von denen 2,368
Millionen Werktätige betroffen waren, zum Zweck der Untersuchung
registriert und behandelt. Über 90% der Fälle wurden abgeschlossen.
Außerdem haben die Schiedsausschüsse für Arbeitsstreitigkeiten aller
Ebenen 503 000 Fälle von Arbeitsstreitigkeiten nicht in Form einer
Aktenführung behandelt.
Einführung eines Überwachungssystems für die Arbeitsabsicherung
Seit 1993 hat China schrittweise ein Überwachungssystem für die
Arbeitsabsicherung etabliert. Im „Arbeitsgesetz der Volksrepublik China“,
dem „Gesetz der Volksrepublik China über administrative Disziplinierung“
und anderen Gesetzen und Verordnungen sind die Pflichten und das
Arbeitsverfahren der Überwachungsorgane für die Arbeitsabsicherung
festgelegt. Die Verwaltungsabteilungen für Arbeit und Sozialabsicherung
kontrollieren und prüfen nach dem Gesetz, ob die Arbeitgeber die Gesetze
und Verordnungen über die Arbeit und Sozialabsicherung befolgen. Sie sind
befugt, den Gesetzen und Verordnungen über die Arbeit und
Sozialabsicherung zuwiderlaufende Handlungen zu unterbinden und die
betreffenden Parteien zu verpflichten, ihre Fehler zu korrigieren, und sie
können sie auch nach dem Gesetz disziplinieren, indem sie ihnen eine
Verwarnung erteilen oder eine Geldstrafe auferlegen.
Jede Organisation und
jedes Individuum hat das Recht, Handlungen, die gegen Gesetze und
Verordnungen über die Arbeit und Sozialabsicherung verstoßen, anzuzeigen
und anzuklagen. Wenn die betreffenden Parteien meinen, dass die
Verwaltungsabteilungen für Arbeit und Sozialabsicherung bei der
Überwachung und der Gesetzesdurchführung ihre legitimen Rechte und
Interessen verletzt haben, können sie eine administrative Nachprüfung
beantragen oder eine administrative Anklage erheben.
Die Abteilungen für Arbeit und Sozialabsicherung aller Ebenen führen in
Übereinstimmung mit dem Prinzip, im Rahmen des Gesetzes zu verwalten und
die Gesetze strikt durchzuführen, mit immer größerer Intensität die
Gesetze über Arbeit und Sozialabsicherung durch und haben
Überwachungsorgane für die Arbeitsabsicherung errichtet bzw.
vervollständigt. Bis Ende 2001 sind im ganzen Land insgesamt 3174 solche
Organe mit rund 40 000 Mitarbeitern errichtet worden.
Reform des Systems für Löhne und Einkommensverteilung
Die chinesische Regierung hält an dem System fest, nach dem das Prinzip „jedem
nach seiner Leistung“ die dominierende Position einnimmt und
verschiedenartige Verteilungsformen nebeneinander existieren, und
realisiert das Prinzip, die Arbeitsleistung als Hauptkriterium zu
betrachten und zugleich die Gerechtigkeit zu berücksichtigen. Durch die
Reform des Lohnsystems wird die Rolle des Marktmechanismus bei der
Regulierung des Lohneinkommens zur Geltung gebracht, so dass sich das
Niveau des Lohneinkommens der Werktätigen mit der wirtschaftlichen
Entwicklung und der Verbesserung der Effizienz der Unternehmen erhöht. Im
„Arbeitsgesetz der Volksrepublik China“ sowie in Gesetzen und Verordnungen
wie den „Bestimmungen über das Lohnminimum der Unternehmen“ und den „Vorläufigen
Bestimmungen über die Lohnauszahlung“ ist die Lohnverteilung
standardisiert und klar festgelegt. Die chinesische Regierung arbeitet
nach dem Gesetz die Norm des Lohnminimums aus und reguliert sie
rechtzeitig, standardisiert die Methoden für die Lohnauszahlung, gibt
regelmäßig der Gesellschaft eine anleitende Linie für Löhne, die
anleitenden Niveaus für Löhne auf dem Arbeitsmarkt und Informationen über
die Kosten für die Arbeitskräfte bekannt, ermutigt die Unternehmen, das
Tarifsystem versuchsweise einzuführen, und leitet die Unternehmen an,
flexible und vielfältige Lohnsysteme und Verteilungsformen zu praktizieren,
um das Selbstentscheidungsrecht der Unternehmen für die Lohnverteilung und
das Recht der Werktätigen, nach dem Gesetz das Arbeitsentgelt zu erhalten,
zu schützen. Jetzt ist im ganzen Land ein Mindestlohnsystem im
Wesentlichen etabliert worden. In mehr als 10 000 Unternehmen werden
Tarifverhandlungen versuchsweise durchgeführt; in 26 Provinzen,
autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten wird die anleitende
Linie für Löhne und in 88 Städten werden die anleitenden Niveaus für Löhne
auf dem Arbeitsmarkt bekanntgegeben.
Seit dem Beginn der Reform und Öffnung erhöhen sich die Löhne der Arbeiter
und Angestellten in den Städten und Gemeinden mit der schnellen
Entwicklung der Wirtschaft ständig. Ende 2001 erreichte der
durchschnittliche Lohn der Arbeiter und Angestellten in den Städten und
Gemeinden 10 870 Yuan. Er hatte sich seit 1978 um das 15,3fache gesteigert.
Preisbereinigt stieg der reale durchschnittliche Lohn der Arbeiter und
Angestellten jährlich um 5,5%.
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