VIII. An der Gleichberechtigung und Geschlossenheit
aller Nationalitäten und an der Glaubensfreiheit festhalten | ||||
Seit der Gründung der Volksrepublik China hat die chinesische Regierung
für die Verwirklichung der Gleichberechtigung, Geschlossenheit und
gemeinsamen Entwicklung aller Nationalitäten des Landes und, von der
Realität der chinesischen Nationalitäten und Religionen ausgehend, eine
Reihe politischer Richtlinien für die diesbezüglichen Angelegenheiten
ausgearbeitet und sie in der Praxis immer wieder bereichert und
vervollständigt. Xinjiang hat als ein chinesisches Gebiet mit nationaler
Gebietsautonomie die Nationalitäten- und die Religionspolitik der
Zentralregierung umfassend durchgeführt, die grundlegenden Interessen der
Volksmassen aller Nationalitäten bewahrt und einen neuen Typ von
Nationalitätenbeziehungen herausgebildet, entwickelt und konsolidiert, der
durch Gleichberechtigung, Geschlossenheit und gegenseitige Hilfe
charakterisiert ist.
Gewährleistung der nationalen Gleichberechtigung und Förderung der nationalen Geschlossenheit Die Verfassung der Volksrepublik China schreibt vor: „Alle Nationalitäten der Volksrepublik China sind ausnahmslos gleich berechtigt. Der Staat gewährleistet die legitimen Rechte und Interessen aller nationalen Minderheiten, wahrt und entwickelt die Beziehungen der Gleichberechtigung, Geschlossenheit und gegenseitigen Hilfe zwischen den Nationalitäten. Die Diskriminierung und die Unterdrückung jeglicher Nationalität sind zu verbieten. Jede Tat zur Unterminierung der nationalen Einheit und zur Fabrizierung von nationalem Spaltertum ist untersagt.“ Die Verfassung gewährleistet, dass die verschiedenen Nationalitäten alle die gleichen, in der Verfassung und den Gesetzen verankerten Rechte umfassend genießen können. Die Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, genießen, ungeachtet der Nationalität, der Rasse, des Geschlechts und der Konfession, das aktive und das passive Wahlrecht; die persönliche Freiheit und die persönliche Würde der Bürger aller Nationalitäten sind nicht zu verletzen; alle Nationalitäten haben das Recht auf die Glaubensfreiheit; die Bürger aller Nationalitäten haben das Recht auf die Erhaltung von Bildung; alle Nationalitäten haben die Freiheit, ihre eigene Sprache und Schrift zu gebrauchen und zu entwickeln. Die Regierung ergreift verschiedenartige, spezifische politische Maßnahmen, um die in der Verfassung und den Gesetzen verankerte absolute Gleichberechtigung aller Nationalitäten mit aller Anstrengung im sozialen Leben und in den Regierungstätigkeiten wirksam in die Tat umzusetzen und sicherzustellen. Nach der Gründung der Volksrepublik China hat die lokale Regierung von Xinjiang administrative Befehle erlassen und alle schikanierenden und erniedrigenden Bezeichnungen und Ortsnamen abgeschafft, so wurde beispielsweise „Dihua (etwa Leuchten und Assimilieren)“ in „Ürümqi“ und „Zhenxi (Kontrolle über den Westen)“ in „Balkol“ um benannt. Einige Bezeichnungen der nationalen Minderheiten wurden, auch wenn sie keine schikanierende oder erniedrigende Färbung hatten, nach dem Willen der betreffenden Minderheiten verändert. So wurde beispielsweise die Bezeichnung „Dahur“ nach dem Willen der Daworen im Jahr 1958 in Dawor abgeändert. Um die große Einheit aller Nationalitäten weiter zu festigen und zu entwickeln, entfaltet die Regierung des Autonomen Gebiets seit 1983 jedes Jahr einen Monat lang konzentriert eine gebietsweite Erziehungsaktion im Sinne der nationalen Einheit. In lebhafter Form und mit zeitgemäßen Inhalten wird die Aufklärungs- und Erziehungsarbeit konzentriert, umfassend und vertiefend durchgeführt, damit die Gleichberechtigung, der Zusammenschluss und der Fort schritt zur Hauptmelodie in den Wechselbeziehungen zwischen den Nationalitäten gemacht und das gegenseitige Vertrauen, die gegenseitige Achtung, das Lernen voneinander, die gegenseitige Unterstützung und die gegenseitige Verständigung als die gemeinsam einzuhaltenden Verhaltensnormen aller Nationalitäten verwirklicht werden können. Das Recht der nationalen Minderheiten auf die Autonomie wird gesetzlich und institutionell gewährleistet. Gemäß der chinesischen Verfassung ist die Durchführung der regionalen Autonomie in den von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten ein grundlegendes politisches System in China. Das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang ist ein Gebiet mit nationaler Autonomie, das hauptsächlich von der uigurischen Nationalität bewohnt ist. Innerhalb des Autonomen Gebiets bestehen außerdem noch von anderen Nationalitäten bewohnte Regionen, wo ebenfalls entsprechende Verwaltungseinheiten mit nationaler Autonomie eingerichtet wurden. Zur Zeit gibt es in Xinjiang fünf autonome Bezirke der vier Nationalitäten Kasachen, Hui, Kirgisen und Mongolen, sechs autonome Kreise der fünf Nationalitäten Kasachen, Hui, Mongolen, Tadschiken und Xibo, und noch weitere 43 Nationalitäten-Gemeinden. In Übereinstimmung mit der chinesischen Verfassung und den Bestimmungen des Gesetzes über die nationale Gebietsautonomie genießen die Regionen mit nationaler Autonomie die umfassenden Rechte der Autonomie. Neben den Funktionen der lokalen Staatsorgane üben sie noch verschiedene andere Befugnisse und Rechte aus, dazu gehören u.a. die gesetzgebende Gewalt, das Recht, die den tatsächlichen Verhältnissen der Regionen mit nationaler Autonomie nicht entsprechenden Entscheidungen der übergeordneten Staatsorgane flexibel durchzuführen oder deren Durchführung einzustellen, das Recht auf die wirtschaftliche Entwicklung, die finanziellen Befugnisse, das Recht auf die Ausbildung und den Einsatz von Kadern aus den Reihen der nationalen Minderheiten und die Rechte auf die Entwicklung des Bildungswesens und der nationalen Kultur. Der Volkskongress des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang und sein Ständiger Ausschuss arbeiten aufgrund der vom Gesetz über die nationale Gebietsautonomie gegebenen Macht und gemäß der Realität in Xinjiang die verschiedenen, den Besonderheiten und Bedürfnissen Xinjiangs entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen sowie Beschlüsse aus. Bis Ende 2000 hatten sie insgesamt 119 lokale Gesetze und Verordnungen sowie 71 gesetzliche Entscheidungen und Beschlüsse ausgearbeitet, 31 lokale Gesetze und Verordnungen und drei Ausführungsverordnungen genehmigt, die von den untergeordneten Volkskongressen ausgearbeitet worden waren. Darüber hinaus hatte die Regierung des Autonomen Gebiets 173 administrative Regelungen und Satzungen ausgearbeitet. Die wichtigsten leitenden Posten der Regionen mit nationaler Autonomie werden von Bürgern aus den Nationalitäten bekleidet, die die Autonomie ausüben. Als Vorsitzender der Gebietsregierung, Vorsteher der Bezirke und der Kreise der Regionen mit nationaler Autonomie der verschiedenen Ebenen fungieren ausnahmslos Bürger aus den Nationalitäten, die die nationale Gebietsautonomie ausüben. Auch unter den anderen Mitgliedern der lokalen Regierungen der autonomen Regionen befinden sich Angehörige der Nationalitäten, die diese Gebietsautonomie ausüben, oder Angehörige anderer nationaler Minderheiten. Um die nationale Gebietsautonomie und die verschiedenen Rechte der nationalen Minderheiten wirksam zu gewährleisten, legt Xinjiang großes Gewicht darauf, den Kadern aus den Reihen der nationalen Minderheiten Gelegenheiten zur Schulung und Ausbildung zu verschaffen. Zahlreiche Kader aus den nationalen Minderheiten wurden zur Weiterbildung an Hoch schulen und Universitäten ins Landesinnere entsandt, und in Xinjiang wurden auf verschiedenen Ebenen Kaderschulen für die verschiedenen Nationalitäten eingerichtet und Bildungskurse für die Kader aus nationalen Minderheiten abgehalten. So wurde eine große Anzahl von Verwaltungs- und technischen Fachkräften aus den nationalen Minderheiten herangebildet, die in die Arbeit auf den Gebieten der Politik, Wirtschaft und Kultur sowie in anderen Bereichen involviert sind. Im Jahr 1950 gab es in Xinjiang nur 3000 Kader aus nationalen Minderheiten und 1955 zur Zeit der Gründung des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang auch nicht mehr als 46 000 Kader aus nationalen Minderheiten, wohingegen es zur Zeit 348 000 sind. Sie machen 51,8% der Gesamtzahl der Kader in Xinjiang aus. Die Frauen aus nationalen Minderheiten machen über 46% der gesamten Zahl der Kaderinnen des Autonomen Gebiets aus. Die nationalen Minderheiten sind in den Volkskongressen der verschiedenen Ebenen in vollem Umfang vertreten. Um die Rechte der nationalen Minderheiten wirksam zu gewährleisten, ist der Anteil der Abgeordneten aus den nationalen Minderheiten in den Volkskongressen der verschiedenen Ebenen des Autonomen Gebiets um etwa 4% höher als der Anteil der Angehörigen dieser Minderheiten an der gesamten Bevölkerung in Xinjiang zur gleichen Zeit. Unter den Abgeordneten Xinjiangs in den jeweiligen Nationalen Volkskongressen waren die nationalen Minderheiten zu über 63% vertreten, dieser Anteil ist höher als der an der gesamten Bevölkerung Xinjiangs zur vergleichbaren Zeit. Die Freiheit und das Recht der nationalen Minderheiten, ihre eigenen Sprachen und Schriften zu gebrauchen und zu entwickeln, werden vollauf geachtet und gewährleistet. Die Regierung des Autonomen Gebiets hat in den Jahren 1988 und 1993 die „Vorläufigen Vorschriften des Uigurischen Autonomen Gebiets über die Anwendung und Verwaltung der Sprachen und Schriften der Nationalitäten“ bzw. die „Verordnung des Uigurischen Autonomen Gebiets über die Arbeit hinsichtlich der Sprachen und Schriften“ erlassen, was den nationalen Minderheiten die Freiheit und das Recht des Gebrauchs der Sprache und Schrift ihrer Nationalität weiter gesetzlich gewährleistet. Nicht nur in Bereichen wie Justiz, Administration und Bildung, sondern auch im politischen und gesellschaftlichen Leben werden die Sprachen und Schriften der nationalen Minderheiten in breitem Umfang gebraucht. Die Regierungsorgane des Autonomen Gebiets verwenden beim Ausüben ihrer Funktionen gleichzeitig mehr als zwei Sprachen und Schriften. Auch die Verwaltungsabteilungen der verschiedenen autonomen Bezirke und Kreise verwenden in ihrer Dienstarbeit gleichzeitig die Sprachen und Schriften der Nationalitäten, die jeweils die Autonomie ausüben. Die nationalen Minderheiten sind berechtigt, bei den Wahlen und Rechtsverhandlungen ihre eigenen Sprachen und Schriften zu gebrauchen. In der Presse, den Publikationen, dem Rundfunk, den Filmen und dem Fernsehen finden die Sprachen und Schriften der nationalen Minderheiten ebenfalls breite Anwendung. Der Volksradiosender Xinjiangs strahlt seine Programme in den fünf Sprachen Uigurisch, Kasachisch, Mongolisch, Kirgisisch und Han-Chinesisch aus. Auch das Fernsehen Xinjiangs hat Programme in Uigurisch, Kasa chisch und Han-Chinesisch. Die Uiguren, Han, Kasachen, Kirgisen, Mongolen und Xibo publizieren Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in ihrer jeweils eigenen Schrift. Die Sitten und Gebräuche der nationalen Minderheiten werden vollauf geachtet. Die Sitten und Gebräuche der nationalen Minderheiten hängen unzertrennlich mit ihrer Produktion und ihrem Alltagsleben zusammen und sind eng mit ihren religiösen Tätigkeiten verbunden. Um ihre Sitten und Gebräuche zu respektieren, haben die Zentralregierung und die Volksregierung des Autonomen Gebiets eine Reihe von Bestimmungen erlassen. Zur Sicherstellung der Versorgung der nationalen Minderheiten, insbesondere der moslemischen Nationalitäten, mit spezifischen Nahrungsmitteln haben die Volksregierungen gesetzliche Verordnungen erlassen, eine Reihe von konkreten Maßnahmen getroffen und die großen und mittelgroßen Städte sowie die Kleinstädte mit moslemischen Einwohnern aufgefordert, eine bestimmte Zahl von moslemischen Restaurants zu führen. An den Hauptverkehrslinien sowie in den Unternehmen und Institutionen, wo Angehörige der nationalen Minderheiten beschäftigt sind, wurden moslemische Kantinen oder Küchen eingerichtet. Rinder- und Hammelfleisch wird nach gewohnheitsmäßiger Schlachtung und Behandlung sowie durch separaten Transport und ggf. nach getrennter Lagerung in den spezifischen Metzgereien angeboten. Auch die traditionellen Feste der verschiedenen nationalen Minderheiten werden berücksichtigt, so gibt es beispielsweise zur Feier des Kurban und des Rozah (ein Fastenfest) gesetzlich festgelegte Feier tage für die Angehörigen der nationalen Minderheiten sowie ein Angebot an spezifischen Nahrungsmitteln für ihre Feste. Unter den nationalen Minderheiten, die traditionsgemäß die Erdbestattung praktizieren, wurde von der Regierung die Einäscherung nicht verbreitet. Es wurden konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung ergriffen, beispielsweise wurden zweckgebundene Parzellen umgrenzt und spezielle Friedhöfe angelegt. Einigen religiös geprägten Sitten und Gebräuchen der nationalen Minderheiten, wie beispielsweise Hochzeits- und Trauerfeierlichkeiten, Beschneidungen und Taufen, sind keine Beschränkungen auferlegt. Das Bildungsniveau der nationalen Minderheiten wurde ständig erhöht. Nach der Gründung des Neuen China wurde eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, um dem rückständigen Bildungswesen in Xinjiang entgegenzutreten. Mit der Entwicklung des Bildungswesens der nationalen Minderheiten im Brennpunkt der Erziehungsarbeit wurden u.a. bei der Entwicklungsplanung, dem Kapitalinput und der Ausbildung von Lehrkräften die nationalen Minderheiten schwerpunktmäßig und bevorzugt behandelt und unterstützt. Um das Problem der rückständigen Bildung nationaler Minderheiten in Weidegebieten zu lösen, wurden dort große Geldsummen für die Errichtung von Internatsschulen auf gewendet. Für Schüler und Studenten der nationalen Minderheiten mit großen finanziellen Schwierigkeiten in Internatsschulen, Mittelschulen und Fachschulen bzw. an Hochschulen wurden Stipendien eingerichtet. Im Jahr 2002 wurden beispielsweise den Internaten kostenlos Schulbücher im Wert von 12 Millionen Yuan und Stipendien in Höhe von 30 Millionen Yuan zur Verfügung gestellt. In den Bezirken Hotan, Kashgar und Aksu und dem Kirgisischen Autonomen Bezirk Kizilsu in Süd-Xinjiang wurden schulpflichtige Grund- und Mittelschüler kostenlos unterrichtet, wobei die allgemeine Schulpflicht hier in der Regel neun bis zwölf Jahre beträgt. Die Grund- und Mittelschüler der nationalen Minderheiten in einigen Grenz- und armen Kreisen sind ebenfalls von jeglichen Gebühren und Kosten für Schulbücher befreit. In ganz Xinjiang wurden 5882 spezielle Grund- und Mittelschulen für nationale Minderheiten errichtet, die 69% der gesamten Zahl der Schulen in Xinjiang ausmachen. Gleichzeitig lernen in zahlreichen Schulen Kinder nationaler Minderheiten mit denen der Han zusammen. Mittlerweile hat sich ein Bildungssystem für die nationalen Minderheiten herausgebildet, das eine vernünftige Struktur aufweist, von unterschiedlichen Ebenen betrieben wird und sich koordiniert entwickelt. Die Einschulungsrate der schulpflichtigen Kinder lag 2001 bei 97,41% und der Schüleranteil der Mittelschulen bei 82,02%. Bei der Aufnahmeprüfung der Hochschulen sind entsprechend den Umständen der Prüfungskandidaten spezielle Begünstigungsmethoden praktiziert worden, z.B. wurden die Aufnahme noten zugunsten der Prüflinge aus den nationalen Minderheiten gesenkt. Die traditionelle Kultur der nationalen Minderheiten wird geschützt und entwickelt. Die verschiedenen Nationalitäten in Xinjiang haben eine glänzende Tradition, Geschichte und Kultur geschaffen und einen einzigartigen Beitrag für die Entwicklung der Kultur der chinesischen Nation geleistet. Die Regierung des Autonomen Gebiets sorgt dafür, dass das Kulturerbe der verschiedenen nationalen Minderheiten planmäßig gesammelt, kollationiert, übersetzt und herausgegeben und die Sehenswürdigkeiten und kost baren Kulturdenkmäler sowie andere historische und kulturelle wichtige Hinterlassenschaften der nationalen Minderheiten geschützt werden. Seit 1984 hat das Büro für die Kollationierung alter Bücher des Autonomen Gebiets über 5000 alte Schriften der nationalen Minderheiten gesammelt, von denen über 100 Bände kollationiert und herausgegeben worden sind. Kutadgu Bilig und das Große Wörterbuch der Turksprachen, zwei große Werke der Karahan-Dynastie aus dem 11. Jahrhundert, die nahe daran waren, in Vergessenheit zu geraten, wurden in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts mit energischer Unterstützung der Regierung und langjährigen Anstrengungen von Gelehrten verschiedener Nationalitäten ins Uigurische und danach ins Han-Chinesische über setzt und herausgebracht. Bei der Sammlung, Kollationierung, Übersetzung und Forschung von Janger und Manas, zwei der drei großen Epen Chinas nationaler Minderheiten, Ersteres von der mongolischen Nationalität in Xinjiang und Letzteres von der kirgisischen Nationalität, wurden große Erfolge erzielt. Die Zwölf Muqam (die uigurischen zwölf klassischen Suiten), die von der uigurischen Nationalität als „Mutter der Musik“ gerühmt werden, waren vor der Gründung des Neuen China beinahe in Vergessenheit geraten. Die lokale Regierung von Xinjiang betrachtete dieses musikalische Werk als ein dringend zu rettendes Kunstwerk und setzte sich für dessen Sammlung und Kollationierung ein. Vor rund 50 Jahren gab es nur noch zwei bis drei Balladensänger, die dieses Werk annähernd komplett singen konnten, heute sind Muqam-Ensembles und -Forschungsinstitute gegründet worden, und „Die zwölf Suiten“ werden häufig aufgeführt. Auch traditionsreiche Sportarten werden gepflegt, dazu gehören Pferderennen, Kämpfe um ein Schaf, Ringen und Bogenschießen, die allgemein populär sind. Darwaz, eine besondere Seilakrobatik der uigurischen Nationalität, hat sich weltweit einen Namen gemacht. Für die nationalen Minderheiten wird eine lockerere Familienplanungspolitik als für die Han-Nationalität praktiziert. Im Rahmen der staatlichen Politik für die Familienplanung hat der Volkskongress des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang in Verbindung mit den regionalen Gegebenheiten die „Provisorischen Bestimmungen des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang für die Familienplanung der nationalen Minderheiten“ festgelegt, nach denen für die nationalen Minderheiten eine gelockertere Bevölkerungspolitik als für die Han-Nationalität geltend gemacht worden ist, was das Bevölkerungswachstum der nationalen Minderheiten in Xinjiang gewährleistet und dafür sorgt, dass der natürliche Bevölkerungszuwachs der nationalen Minderheiten Xinjiangs höher als der der Han-Nationalität ist. Die natürliche Wachstumsrate der nationalen Minderheiten lag 2001 bei 13,04‰, während die der Han-Nationalität sich auf 8,25‰ belief. Bei der ersten Volkszählung im ganzen Land im Jahr 1953 wurde in Xinjiang die Bevölkerungszahl der nationalen Minderheiten mit 4,54 Millionen Menschen registriert. Als die fünfte Volkszählung im Jahr 2000 stattfand, betrug die Bevölkerung der nationalen Minderheiten Xinjiangs 10,9696 Millionen Menschen. Die Religionsfreiheit wird respektiert und geschützt. Die meisten Angehörigen der nationalen Minderheiten Xinjiangs sind Anhänger von Religionen. Der Religionsglaube ist oft ethnisch bedingt. Uiguren, Kasachen und Hui sind z.B. Anhänger des Islams, und Mongolen, Xibo und Daworen sind Buddhisten. Das Recht der Bevölkerung der unterschiedlichen Nationalitäten auf die Religionsfreiheit wird in vollem Maße respektiert, und normale Religionsaktivitäten werden durch das Gesetz geschützt. Zur Zeit gibt es in ganz Xinjiang über 24 000 Religionsstätten, darunter 23 753 Moscheen, und rund 26 800 Geistliche, darunter 26 500 Imams. Die Regierung wendet jährlich Sondermittel für die Wartung und Reparatur schwerpunktmäßiger Tempelanlagen, Moscheen und Kirchen auf. Allein im Jahr 1999 hat die Zentralregierung 7,6 Millionen Yuan für die Restauration der Yanghang-Moschee in Ürümqi, der Baytulla-Moschee in Yining und der Jama-Moschee in Hotan bereitgestellt. Religiöse Persönlichkeiten üben in vollem Maße das Recht aus, sich an der Regelung von Staatsangelegenheiten zu beteiligen und darüber zu diskutieren. Derzeit bekleiden mehr als 1800 religiöse Persönlichkeiten Xinjiangs leitende Posten in den Volkskongressen und den politischen Konsultativkonferenzen der verschiedenen Ebenen, darunter eine im Nationalen Volkskongress, vier im Nationalen Komitee der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes, 21 im Volkskongress des Autonomen Gebietes und 27 im Gebietskomitee der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes. Sie beteiligen sich im Auftrag der Gläubigen aktiv an der Regelung von Staatsangelegenheiten, diskutieren darüber und überwachen die Regierung bei der Umsetzung der Politik für die Religionsfreiheit. Um den Geistlichen zu gewährleisten, ihren religiösen Aktivitäten standesgemäß nachkommen zu können, stellt die Regierung religiösen Persönlichkeiten, die finanzielle Schwierigkeiten haben, gewisse Zuwendungen für die Lebenshaltung bereit. Gesetzmäßiger Schutz der legitimen Rechte und Interessen der religiösen Verbände Nach 1982 wurden im ganzen Gebiet insgesamt 88 religiöse Verbände wiederhergestellt bzw. gegründet, darunter die Islamische Vereinigung und die Vereinigung der Buddhisten des Autonomen Gebiets, 13 islamische Vereinigungen, drei Buddhistenvereinigungen und ein „Komitee der Patriotischen Drei-Selbst-Bewegung“ der Christen der Bezirke und Städte, 65 islamische Vereinigungen, zwei Vereinigungen der Buddhisten und zwei „Komitees der Patriotischen Drei-Selbst-Bewegung“ der Christen der Kreise und Städte. Diese Religionsgemeinschaften entfalten im Rahmen der Gesetze selbstständig ihre religiösen Aktivitäten. Bei der Ausbildung, Erziehung und Verwaltung der Geistlichen, der Einrichtung von Religionsschulen sowie dem internationalen religiösen Austausch usw. spielen die Religionsgemeinschaften eine wichtige Rolle. Um eine ordentliche Entfaltung der moslemischen Aktivitäten zu gewährleisten, ist in Xinjiang das Institut für Islamische Sutren gegründet worden, das speziell hochrangige Imams ausbildet. Islamische Verbände in verschiedenen Bezirken, autonomen Bezirken und Städten haben je nach Bedarf Kurse für islamische Sutren zur Bildung von Geistlichen veranstaltet. Um das Kenntnissniveau der Geistlichen zu erhöhen und ein Kontingent hoch qualifizierter Geistlicher aufzubauen, wurde ein Bildungssystem auf Gebiets-, Bezirks- und Kreisebene ins Leben gerufen. Mit Finanzmitteln der Regierung werden die Geistlichen abwechselnd geschult und ihnen Besichtigungs- und Inspektionsreisen ermöglicht, damit sie ihr Blickfeld und ihre Kenntnisse erweitern können. Es ist sichergestellt, dass die religiösen Persönlichkeiten mit Sutren und anderen religiösen Lektüren versorgt werden. In Xinjiang wurden eine Reihe von islamischen Klassikern wie der Koran, Ausgewählte Schriften von Waez und Neu verfasste Reden von Waez sowie wichtige buddhistische und christliche Werke und Schriften anderer Religionen ins Uigurische, Kasachische, Han-Chinesische und andere Sprachen übersetzt, verlegt und vertrieben. Die Zeitschrift Chinas Moslems wird in uigurischer und han-chinesischer Fassung vertrieben. Mit Genehmigung wurden in verschiedenen Orten spezielle Verkaufsstellen für religiöse Publikationen errichtet, damit die gläubigen Menschen leichten Zugang zu diesen haben. Normale religiöse Aktivitäten werden gesetzlich geschützt. Die Regierung des Autonomen Gebietes legte im Rahmen der Verfassung und der Gesetze „Provisorische Bestimmungen des Uigurischen Autonomen Gebietes Xinjiang für die Verwaltung der Religionsstätten“ und andere Verordnungen fest und verabschiedete diese. Die Gläubigen kommen gemäß ihren Geboten und Ritualien normalen religiösen Aktivitäten nach und werden dabei gesetzlich geschützt. In den letzten Jahren ist die Praxis der Reinkarnation von neuen Lebenden Buddhas weiter respektiert worden; mit der Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung machten mehrere zehntausend Moslems eine Pilgerfahrt nach Mekka; Studenten des Instituts für islamische Sutren haben an nationalen und internationalen Wettbewerben für Koran-Vorlesungen teilgenommen und gute Leistungen erzielt. |
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