Gemeinsames Kommuniqu?der Regierung der Volksrepublik China
und der Regierung der Republik Österreich über die Aufnahme
diplomatischer Beziehungen zwischen China und Österreich
 















Veröffentlicht am 27. Mai 1971

Die Regierung der Volksrepublik China und die Regierung der Republik Österreich haben beschlossen, gemäß den Prinzipien der gegenseitigen Respektierung der Souveränität und territorialen Integrität, der gegenseitigen Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten sowie der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils mit Wirksamkeit vom 28. Mai 1971 sich gegenseitig anzuerkennen, diplomatische Beziehungen aufzunehmen und innerhalb von sechs Monaten gegenseitig Botschafter zu entsenden.

Die chinesische Regierung respektiert den Status der Neutralität der Republik Österreich.

Die österreichische Regierung erkennt die Regierung der Volksrepublik China als die einzige rechtmäßige Regierung Chinas an.

Die chinesische Regierung und die österreichische Regierung sind übereingekommen, auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils gemäß den internationalen Gepflogenheiten für die Errichtung der Botschaft der Gegenseite in der betreffenden Hauptstadt und für die Durchführung ihrer Aufgaben alle erforderliche Hilfe zu gewähren.

Bukarest, den 26. Mai 1971

Botschafter der Volksrepublik China in Rumänien (gez.) Zhang Haifeng
Botschafter der Republik Österreich in Rumänien (gez.) Eduard Tschöp





 
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