Justiz
    Die Ziele und Aufgaben der chinesischen Justiz bestehen darin, im Rahmen der Gesetze die grundlegenden Rechte und Freiheiten sowie alle anderen legitimen Rechte und Interessen der B�rger, das �ffentliche Eigentum und das rechtm��ig erworbene Privateigentum der B�rger zu sch�tzen, die �ffentliche Ordnung zu wahren, die z�gige Durchf�hrung des Modernisierungsprogramms des Landes zu gew�hrleisten und in �bereinstimmung mit den Gesetzen Delikte zu ahnden.

    IDie Volksgerichte aller Ebenen kamen 1999, ausgehend von der Gesamtlage der Arbeit der Partei und des Landes, gewissenhaft ihren Pflichten, die ihnen die Verfassung und das Gesetz verleihen, nach und verst�rkten die Rechtsprechung, um die gesellschaftliche Stabilit�t aufrechtzuerhalten und die Wirtschaftsentwicklung zu f�rdern. Im letzten Jahr hat der Oberste Volksgerichtshof insgesamt 5768 Rechtsf�lle, darunter Rechtsf�lle zweiter Instanz, Wiederaufnahmeverfahren und �berpr�fung von Todesstrafen, verhandelt, wobei 5544 F�lle abgeschlossen worden sind, 23,43% bzw. 22,25% mehr als im vorigen Jahr. Die �rtlichen Volksgerichte und Sondergerichte aller Ebenen haben insgesamt 5,692 Mio. Rechtsf�lle erster Instanz verhandelt, 5,2% mehr als 1998. Durch Bem�hungen sind 5,698 Mio. Rechtsf�lle erster Instanz (einschlie�lich alter oft vertagter F�lle) abgeschlossen worden, 5,63% mehr als 1998. Der Streitwert f�r diese abgeschlossenen F�lle betrug 678,1 Mrd. Yuan. Die Volksgerichte aller Ebenen bestraften entschieden Kriminelle, die auf den Umsturz der Staatsmacht und die Spaltung des Staates abzielten, gem�� dem Gesetz und f�hrten gewissenhaft den Beschlu� des St�ndigen Ausschusses des NVK �ber das Verbot ketzerischer Organisationen und die Verh�tung und Bestrafung ketzerischer Aktivit�ten durch. Im Kampf gegen die ketzerische Falungong-Organisation wandten sie streng das Strafgesetz und die Darlegungen des Obersten Volksgerichtshofes und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft �ber Gesetze an und gingen energisch gegen die Straft�ter, die ketzerische Organisationen aufbauten und unter deren Deckmantel die Durchf�hrung von Gesetzen sabotierten, den Tod anderer verursachten und auf illegale Weise Staatsgeheimnisse erwarben, vor. Sie erh�hten zudem die Intensit�t der Bek�mpfung von Gewaltverbrechen, indem M�rder, R�uber, Entf�hrer von Frauen und Kidnapper von Kindern streng bestraft wurden, w�hrend die Straftaten, die mit Waffen, Rauschgift und Organisationen mit Mafia-Charakter zu tun haben, ebenfalls streng geahndet wurden. Die Volksgerichte des ganzen Landes haben im letzten Jahr insgesamt 539 000 Strafsachen verhandelt, 12,27% mehr als 1998, und mehr als 600 000 Verbrecher verurteilt, 14,02% mehr als 1998. Davon wurde eine Anzahl von schwerwiegenden Rechtsf�llen mit gro�em gesellschaftlichen Einflu� abgeschlossen. Nehmen wir als Beispiel die schwerwiegenden Straftaten, die Ye Chengjian, Anf�hrer einer Mafia-Organisation in Macao, und weitere 14 Verbrecher im Landesinnern und in Macao begangen hatten. Sie gef�hrdeten massiv die �ffentliche Sicherheit sowie die pers�nliche Sicherheit und das Eigentum von B�rgern durch Mord, Raub und Kidnapping. Noch am Vorabend der R�ckkehr Macaos zum Mutterland best�tigte der Oberste Volksgerichtshof die Todesstrafe f�r drei Hauptt�ter, was die Kr�fte von Mafia-Organisationen abschreckte und eine positive Rolle bei der Aufrechterhaltung der �ffentlichen Sicherheit im Landesinnern und in Macao spielte.

    Die Volksgerichte aller Ebenen bek�mpften entschieden Verbrechen betreffs der Sabotage der Reform, �ffnung und der sozialistischen Marktwirtschaftsordnung gem�� dem Gesetz und ahndeten streng Delikte, bei denen es um die Beeintr�chtigung der Reform und Entwicklung staatlicher Unternehmen ging, wie z. B. Schmuggel, Devisenbetrug, illegalen Devisenhandel und illegale Ausstellung von Mehrwertsteuer-Quittungen, wodurch die legitimen Rechte und Interessen der staatlichen Unternehmen gesch�tzt wurden. Im letzten Jahr haben die Volksgerichte aller Ebenen insgesamt 22 657 Verbrecher verurteilt und dadurch f�r den Staat direkte Wirtschaftsverluste im Wert von 2,24 Mrd. Yuan wiedergutgemacht.

    Unterschlagung, Bestechung und Zweckentfremdung �ffentlicher Gelder wurden gem�� dem Gesetz streng bestraft, wodurch der Kampf gegen Korruption vorangetrieben wurde. Im letzten Jahr haben die Volksgerichte des ganzen Landes insgesamt 15 748 Verbrecher verurteilt und dadurch f�r den Staat direkte Wirtschaftsverluste im Wert von 1,5 Mrd. Yuan wiedergutgemacht.

    W�hrend ihrer Rechtsprechungen unterschieden die Gerichte aller Ebenen Schuld von Unschuld und sorgten f�r das Recht von Tatsachen und zuverl�ssigen Beweisen. 1999 wurden 5878 Angeklagte, deren Taten keine Straftaten bildeten, freigesprochen.

    Wirtschaftliche Beziehungen wurden gem�� dem Gesetz geregelt, wodurch die Entwicklung der Wirtschaft gew�hrleistet und gef�rdert wurde. Die Gerichte des ganzen Landes haben im letzten Jahr insgesamt 1,543 Mio. Rechtsf�lle erster Instanz hinsichtlich der Wirtschaft, des geistigen Eigentumsrechts und maritimer Streitigkeiten abgeschlossen, eine Zunahme um 5,98% gegen�ber 1998, was f�r die gleichberechtigte Teilnahme der staatseigenen Unternehmen und Unternehmen in anderen Eigentumsformen am Marktwettbewerb eine juristische Garantie lieferte.

   Zivile und administrative Rechtsf�lle wurden gem�� dem Gesetz angemessen verhandelt, wodurch aufbegehrenden Stimmen im Volk rechtzeitig Geh�r verschafft wurde. Die Gerichte des ganzen Landes haben im letzten Jahr insgesamt 3,517 Mio. zivile Rechtsf�lle erster Instanz und 98 759 administrative Rechtsf�lle erster Instanz verhandelt und abgeschlossen, 4,68% bzw. 0,38% mehr als 1998.

    Die Gerichte des ganzen Landes f�hrten gewissenhaft das Staatsentsch�digungsgesetz durch, wodurch sie die legitimen Rechte und Interessen von B�rgern, juristischen Personen und anderen Organisationen gesch�tzt haben. Sie haben im letzten Jahr insgesamt 6788 staatliche Entsch�digungsf�lle aller Schattierungen verhandelt, eine Zunahme um 8% gegen�ber 1998. Dies demonstrierte das Prinzip der sozialistischen Rechtsordnung, nach dem der Staat den Betreffenden f�r einen Verlust, der durch die gesetzwidrige Aus�bung der administrativen und juristischen Macht verursacht worden ist, entsch�digen mu�, beschr�nkte die Amtsanma�ung und trug zur Erh�hung des Nivaus, kraft des Gesetzes die administrativen und juristischen Angelegenheiten anzugehen, bei.

    In �bereinstimmung mit den Richtlinien �Ein Land, zwei Systeme", �Hong Konger regieren Hong Kong � und �Ein hoher Grad an Autonomie" und den betreffenden Bestimmungen des Grundgesetzes der Sonderverwaltungszone Hong Kong (SVZHK) haben das Oberste Volksgericht und die SVZHK im Jahr 1999 eine Vereinbarung �ber das Arrangement zwischen Gerichten des Landesinnern und der SVZHK f�r eine gegenseitige �bertragung jeweiliger juristischer Dokumente betreffs ziviler und Handelsangelegenheiten und eine Vereinbarung �ber das Arrangement zwischen dem Landesinnern und der SVZHK f�r eine gegenseitige Durchf�hrung jeweiliger Gerichtsentscheidungen getroffen, wodurch die Verbindung und Kooperation zwischen dem Landesinnern und der SVZHK im Rechtswesen verst�rkt und Erfahrungen der Kooperation zwischen zwei in einem Land koexistierenden unterschiedlichen Rechtssystemen gesammelt wurden. Zur Zeit diskutieren das Oberste Volksgericht und die zust�ndigen Abteilungen �ber die L�sung der Probleme hinsichtlich ihrer juristischen Kooperation mit der Sonderverwaltungszone Macao.

    Die staatsanwaltschaftlichen Organe aller Ebenen halten an den Richtlinien, die Gesetze gerecht zu vollziehen, die Aufsicht zu verst�rken, Rechtsf�lle gem�� dem Gesetz zu verhandeln, die staatsanwaltschaftlichen Organe streng zu verwalten und die Gesamtsituation zu wahren, fest, und erf�llen ausgehend von der Aufrechterhaltung der Stabilit�t gewissenhaft ihre Amtspflichten und treiben aktiv die Reform des Staatsanwaltschaftssystems voran, wobei sie neue Erfolge erzielt haben.

    Die staatsanwaltschaftlichen Organe aller Ebenen �ben gewissenhaft ihre Funktionen wie die Genehmigung der Verhaftung und Anklageerhebung aus, bestrafen streng Kriminalit�ten, die die staatliche Sicherheit und die gesellschaftliche Stabilit�t gef�hrden, und setzen sich aktiv f�r den Kampf gegen die Spaltung des Landes, Gewaltverbrechen und Terrorakte sowie Schmuggel und Devisenbetr�gereien ein. Sie nehmen aktiv an gemeinsamen Aktionen f�r die Verfolgung und Festnahme von fl�chtigen Verbrechern teil. Im letzten Jahr wurde die Verhaftung von insgesamt 663 518 Verd�chtigen genehmigt und gegen 672 367 Verd�chtige in verschiedenen Rechtsf�llen �ffentlich Anklage bei Volksgerichten erhoben, was 10,9% bzw. 15% mehr als 1998 waren. Im Kampf gegen die ketzerische Falungong-Organisation f�hrten die staatsanwaltschaftlichen Organe aller Ebenen gewissenhaft das Strafgesetz und den Beschlu� des St�ndigen Ausschusses des NVK �ber das Verbot ketzerischer Organisationen und die Verh�tung und Bestrafung ketzerischer Aktivit�ten durch und unterschieden in �bereinsitmmung mit der Erkl�rung des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft �ber einige Fragen in bezug auf die konkrete Anwendung der Gesetze bei der Behandlung von Rechtsf�llen betreffs der Gr�ndung und Ausnutzung ketzerischer Organisationen zur Ver�bung von Verbrechen die allgemeinen Falungong-�benden von denjenigen, die in Gesetzes�bertretung Straftaten anstifteten und organisierten. Dadurch wurde die �berw�ltigende Mehrheit der betrogenen Falungong-�benden gerichtlich verschont und umerzogen, w�hrend eine geringe Anzahl von Verbrechern, die durch den Aufbau und die Ausnutzung o. g. ketzerischer Organisation die Durchf�hrung der Gesetze sabotierten, den Tod anderer verursachten und Zusammenrottungen initiierten, um die gesellschaftliche Ordnung zu st�ren, gem�� dem Gesetz festgenommen und angeklagt wurde.

    In �bereinstimmung mit dem vom ZK der KP Chinas festgelegten F�hrungssystem und Arbeitsmechanismus f�r den Kampf gegen Korruption ma�en die staatsanwaltschaftlichen Organe aller Ebenen der Ermittlung und Ahndung von Amtspflichtverletzungen stets eine wichtige Stellung bei. Im letzten Jahr haben sie f�r insgesamt 38 382 Rechtsf�lle betreffs Unterschlagung, Bestechung und Amtspflichtverletzung Akten angelegt, eine Zunahme um 9,4% gegen�ber 1998. Dadurch haben sie f�r den Staat einen direkten Wirtschaftsverlust im Wert von 4,09 Mrd. Yuan wiedergutgemacht. Dabei wurde eine Anzahl von gro�en und schwerwiegenden F�llen verhandelt, darunter 7725 F�lle betreffs Unterschlagung und Bestechung von Geldern in H�he von �ber 50 000 Yuan und 5244 F�lle in bezug auf die Zweckentfremdung �ffentlicher Gelder in H�he von �ber 100 000 Yuan, 40% bzw. 35% mehr als 1998. In diese F�lle waren 2200 Kader von der Kreis- bzw. Abteilungsebene aufw�rts, 136 Kader auf Amtsebene und drei auf Provinz- bzw. Ministerebene verwickelt. In Zusammenarbeit mit den zust�ndigen Abteilungen haben die einschl�gigen staatsanwaltschaftlichen Organe den Fall Hu Changqings, des ehemaligen Vizegouverneuers der Provinz Jiangxi, der sich bestechen lie�, Bestechung beging und ein riesiges Eigentum aus unidentifizierbaren Quellen besa�, aufgedeckt und gegen ihn gem�� dem Gesetz �ffentlich Anklage erhoben. Hu ist inzwischen zum Tod verurteilt worden. Dies demonstrierte die Entschlossenheit der Partei und des Staates f�r die Bestrafung von Korruption.

    Die staatsanwaltschaftlichen Organe erf�llen gewissenhaft ihre Amtspflichten f�r die Straf-, Zivil- und Verwaltungsproze�kontrolle. Um die Probleme in bezug auf die nichtstrafrechtliche Verfolgung von Verbrechern, ungerechte Gerichtsurteile und �berf�llige Haftzeiten, denen gegen�ber die Volksmassen starke Unzufriedenheit ge�u�ert haben, anzugehen, haben die staatsanwaltschaftlichen Organe mit gro�em Einsatz die Proze�kontrolle verst�rkt. Erstens. Die Verst�rkung der Kontrolle �ber die Untersuchung. In bezug auf 16 306 Rechtsf�lle, die weder in Akten angelegt noch untersucht worden waren, wurden die zust�ndigen Organe f�r �ffentliche Sicherheit gem�� dem Gesetz aufgefordert, eine Erkl�rung zu liefern, dann wurde angeordnet, f�r 7705 Rechtsf�lle Akten anzulegen, was 75% bzw. 48% mehr als 1998 war. Es wurde beschlossen, 9083 Verd�chtige zu verhaften, f�r 4242 Personen nachtr�glich Anklage zu erheben, 104 199 Angeklagten keine Haft aufzuerlegen, von denen 30 842 nachtr�glich untersucht werden mu�ten, und gegen 16 172 Personen keine Anklage zu erheben. Betreffs 74 051 Menschen, deren Haft den gesetzlich festgelegten Termin �berschritt, wurden Vorschl�ge zur Korrektur gemacht.

    Zweitens. Mehr Proteste. Gegen 14 320 Fehlurteile und -entscheidungen wurde Protest eingelegt.

    Drittens. Die Verst�rkung der Kontrolle �ber den Strafvollzug. F�r die betreffenden Abteilungen, die bei Straferla�, Entlassung auf Bew�hrung und vorl�ufigem Strafvollzug au�erhalb des Gef�ngnisses gegen B�rgerschaft Gesetze �bertreten hatten, wurden in bezug auf 8229 Rechtsf�lle Vorschl�ge zur Korrektur gemacht, davon sind 6262 F�lle korrigiert worden.

    Viertens. Ermittlung und Ahndung von jenen Justizmitarbeitern, die infolge der Annahme von Bestechungsgeldern das Gesetz verletzten. In solche Rechtsf�lle waren 4592 Mitarbeiter von Justizorganen verwickelt. Die Verst�rkung der Proze�kontrolle gew�hrleistet die einheitliche und korrekte Durchf�hrung der staatlichen Gesetze und verteidigt die W�rde der Rechtsordnung.

    In �bereinstimmung mit den Forderungen, �f�r das Volk verantwortlich zu sein und das Volk zufriedenzustellen", haben die staatsanwaltschaftlichen Organe des ganzen Landes ein Anzeigesystem etabliert und diesbez�gliche Telefone eingerichtet, um den B�rgern Anklagen und Anzeigen zu erleichtern. Im letzten Jahr haben sie insgesamt 812 821 Beschwerdebriefe erhalten bzw. Besuche empfangen. Davon wurden 342 017, die zu ihrer Zust�ndigkeit geh�rten, rechtzeitig gem�� dem Gesetz behandelt, darunter waren 121 394 Anhaltspunkte f�r Rechtsf�lle, 8374 Rechtsf�lle, f�r die Akten zur nochmaligen Untersuchung angelegt wurden, 1452 Gerichtsurteile, die gem�� dem Gesetz zu ver�ndern waren, und 327 F�lle, f�r die eine strafrechtliche Entsch�digung zu zahlen war. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft und die staatsanwaltschaftlichen Organe aller Ebenen errichteten und vervollst�ndigten das System des �Tages der offenen T�r der Generalstaatsanw�lte". Es wurden 231 795 Besucher empfangen; 100 722 von den B�rgern gelieferte Anklagematerialien und Anhaltspunkte f�r Rechtsf�lle wurden den zust�ndigen Abteilungen zur Untersuchung anvertraut, davon sind 85 946, einschlie�lich einer Anzahl von schwerwiegenden und komplizierten Rechtsf�lle, angemessen behandelt bzw. gel�st worden.

    Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft zog 26 erfahrene Wissenschaftler aus den Bereichen Rechtswesen, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik heran, eine Beratungskommission zu gr�nden. 25 Volksstaatsanwaltschaften auf Provinzebene und 96 Volksstaatsanwaltschaften auf Bezirks- und Stadtebene gr�ndeten ebenfalls entsprechende Beratungskommissionen bzw. -gruppen. Die Wissenschaftler berieten die staatsanwaltschaftlichen Organe, machten ihnen Vorschl�ge und halfen ihnen bei der Ausbildung von Fachleuten, wodurch sie zur Entwicklung des Staatsanwaltschaftswesens ihre geb�hrenden Beitr�ge geleistet haben.

    
Die staatsanwaltschaftlichen Organe verst�rken ihre Verbindungen mit dem Ausland. Im letzten Jahr haben sie mit insgesamt sieben L�ndern Kooperationsabkommen im Justizbereich unterzeichnet. Im September 1999 berief die Oberste Volksstaatsanwaltschaft erfolgreich die 4. Jahreskonferenz des Internationalen Bundes der Staatsanw�lte ein, auf der mehr als 500 Staatsanw�lte aus den Vereinten Nationen und 85 L�ndern und Regionen �ber das Thema �Betrug und Korruption" diskutierten. Die Teilnehmer ma�en dieser Konferenz hohen Wert bei und dr�ckten ihre Hochsch�tzung f�r Chinas Richtlinie des Kampfes gegen Korruption und seine Erfolge aus. Durch diese Konferenz wurden nicht nur Chinas Erfolge in der Reform und �ffnung und im Aufbau der Rechtsordnung propagiert, sondern auch gute Kooperationsbeziehungen zwischen den chinesischen und den ausl�ndischen staatsanwaltschaftlichen Organen weiter entwickelt.

    Die Politik und das Vorgehen der chinesischen     Regierung gegen�ber der Falungong-Frage

    Im Juli 1997 verk�ndete das Ministerium f�r zivile Angelegenheiten, da� die Falun Dafa-Studiengesellschaft und die von ihr kontrollierte Falungong-Organisation illegal seien und verboten w�rden.

    �Falungong ist Ketzerei", sagte Ye Xiaowen, Direktor des Staatlichen Amts f�r die Verwaltung der religi�sen Angelegenheiten, �Li Hongzhi verbreitete bei vielen Anl�ssen seine Paniktheorie des J�ngsten Tages, um eine be�nstigende Atmosph�re zu schaffen. Genau dies ist ein Merkmal ketzerischer Organisationen", so Ye.

    Informationen zufolge verbreiteten die Begr�nder verschiedener ketzerischer Organisationen wie Shoko Asahara der japanischen Aum Shinrikyo-Sekte, Jim Jones von People's Temple und David Koresh der American Branch Davidians in verschiedenen Formen die Paniktheorie des J�ngsten Tages. Li Hongzhi machte hier keine Ausnahme. Li behauptete, da� �der Erdball bald explodieren wird", und da� �ich den Tag des Weltuntergangs verschieben und die Menschen ins Himmelsreich bringen kann". Li betrog zudem die Falungong-�benden, indem er ihnen wei�machte, da� er zahlreiche Dharmak�rper, die die �benden sch�tzen k�nnten, habe und da� er w�hrend seiner Predigten �ber Falun Dafa ein Falun (Dharmarad) in die B�uche der Teilnehmer stecke, wodurch die �benden geistig gef�hrt w�rden.

    Ye zufolge fabrizierte Li Hongzhi eine Irrlehre, die im Gegensatz zur modernen Wissenschaft und Zivilisation steht, und betrog und manipulierte damit seine Anh�nger. Er sagte, da� wissenschaftliche Kenntnisse sich im wirklichen Leben als falsch erweisen w�rden. Nur sein Falun Dafa sei die wahre Lehre und eine au�ergew�hnliche Wissenschaft. Wenn die Menschen Falun Dafa ausdauernd �bten, k�nnten sie ungew�hnliche F�higkeiten erwerben. Er verneinte das Gravitationsgesetz Newtons und sagte, da�, �wenn dieses Gesetz stimmen w�rde, der Erdball schon von der Sonne angezogen worden w�re". Li respektierte seine Eltern nicht und behauptete, da� diese von ihm geschaffen worden seien.

    Informationen zufolge behauptete Li Hongzhi, da�, wenn man Falungong �be, man keine Medizin mehr einnehmen m�sse, und da�, wenn man Falun Dafa �be, man �Ye" (�beltaten) reduzieren k�nne. Er fabrizierte zudem einen Untersuchungsbericht �ber 10 000 Falungong-Anh�nger und erdichtete gef�lschte Beispiele, wo Menschen angeblich durch die �bung von Falungong ihre Krankheiten geheilt h�tten. Er sagte zu den Falungong-�benden, die ihn abg�ttisch verehrten: �Arzneimittel sind ein schmutziges Ding", �Ein Mensch, der sich auf die �bung von Falungong verl��t, ist niemals krank", �Die �benden k�nnen durch die �bung von Falungong Krankheiten heilen und ,Ye Li' (�beltaten) beseitigen und sich k�rperlich reinigen. Die Einnahme von Medikamenten wird nur das ,Ye Li' unterdr�cken, jedoch weder den K�rper reinigen noch Krankheiten von Grund auf heilen. Wenn Sie die Einnahme von Medikamenten einstellen und Ihre Krankheiten nicht �rztlich behandeln lassen, werden Sie ein au�ergew�hnlicher Mensch werden."

    Nachdem die zust�ndigen Abteilungen verk�ndet hatten, da� mehr als 1400 Menschen aufgrund der Aus�bung von Falungong gestorben waren, wies Li Hongzhi, der im Ausland lebt, diese Tatsache zur�ck. Er behauptete, da� er den Falungong-�benden nicht verboten habe, Medikamente einzunehmen. Ye Xiaowen sagte: �Die Tatsachen sind nicht zu leugnen. Es ist bewiesen, da� viele Falungong-�bende, die den irrigen und ketzerischen Ansichten Li Hongzhis leichtfertig Glauben schenkten, ums Leben gekommen sind".

    Ye stellte fest, da� Li Hongzhi und seine Falungong-Organisation viele illegale Aktivit�ten durchgef�hrt haben. Wenn jemand seine Opposition gegen Falungong kundgab oder dies kritisierte, und wenn Massenmedien entlarvende Berichte und Artikel �ber Falungong ver�ffentlichten, wiegelten Li Hongzhi und seine Falungong-Organisation im Namen des Schutzes von Falun Dafa die �benden auf, Staats- und Presseorgane und Schulen zu belagern und zu attackieren, um dadurch Druck auszusetzen und der Gesellschaft ihre Kr�fte zu demonstrieren, was die �ffentliche Ordnung gravierend gesch�digt, das normale Leben der B�rger gest�rt und das Rederecht und die pers�nliche Sicherheit anderer Mitmenschen verletzt hat.

    Seit der Belagerung des Verlages der �Guangming-Tageszeitung" durch die Falungong-Organisation unter F�rhung von Li Hongzhi im August 1996 war es zu 78 derartigen Zwischenf�llen gekommen. An jedem nahmen mehr als 300 Menschen teil. Am 25. April 1999 hetzte Li mehr als 10 000 Menschen auf, Zhongnanhai, den Sitz der Zentralregierung, zu belagern. Dar�ber hinaus h�ufte Li Hongzhi durch Falungong auf illegale Weise ein gro�es Verm�gen an und hinterzog auch in gro�em Ma�e Steuern.

    Dar�ber hinaus lie� Li Hongzhi die Falungong-Organisation viele Ton- und Videob�nder �ber seine Irrlehre produzieren.

    �Gegen�ber Falungong, dieser ketzerischen Organisation, die die Gesellschaft ernsthaft gef�hrdet hat, kann die chinesische Regierung nicht unt�tig dasitzen und keine Reaktion zeigen. Milde gegen�ber Ketzerei walten zu lassen bedeutet, da� die Wissenschaft und die Zivilisation geringgesch�tzt und die Menschenrechte mit F��en getreten werden", f�gte Ye Xiaowen hinzu.

    Seit Juli 1997 haben die chinesische Regierung und die Justizorgane bei der Handhabung und L�sung der Falungong-Frage politische Ma�nahmen ergriffen, die die Falungong-�benden differenziert behandeln.

    Inzwischen sind die administrativen und juristischen Aktivit�ten zum Verbot und zur Bestrafung ketzerischer Organisationen gem�� dem Gesetz durchgef�hrt worden.

    Nachdem das Ministerium f�r zivile Angelegenheiten das Verbot der Falun Dafa-Studiengesellschaft und der von ihr kontrollierten Falungong-Organisation bekanntgegeben hatte, gab das Ministerium f�r �ffentliche Sicherheit am 29. Juli 1999 einen Steckbrief f�r die Verhaftung von Li Hongzhi, Anf�hrer der illegalen Falun Dafa-Studiengesellschaft und seiner Falungong-Organisation, heraus. Der Steckbrief wurde ebenfalls durch die China-Abteilung von Interpol an andere Mitgliedsstaaten mit der Bitte um Kooperation geschickt.

    Im Oktober 1999 nahm die 12. Sitzung des St�ndigen Ausschusses des NVK den Beschlu� �ber das Verbot ketzerischer Organisationen und die Verh�tung und Bestrafung ketzerischer Aktivit�ten an; und das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft verabschiedeten die Erl�uterungen einiger Fragen in bezug auf die konkrete Anwendung der Gesetze bei der Behandlung von Rechtsf�llen betreffs des Aufbaus und der Ausnutzung ketzerischer Organisationen zu kriminellen Zwecken.

    In �bereinstimmung mit den o.g. gesetzlichen Verordnungen und den betreffenden Bestimmungen des Strafgesetzes der Volksrepublik China und der Strafproze�ordnung der Volksrepublik China haben die Gerichte, staatsanwaltschaftlichen Organe und Justiz- und Verwaltungsorgane sowie Organe f�r �ffentliche Sicherheit aller Ebenen ihre Funktionen ausge�bt und alle Hauptmitglieder der ketzerischen Falungong-Organisation und diejenigen, die unter dem Deckmantel der Religion bzw. von Qigong weiter Verbrechen ver�bten, nach dem Gesetz strafrechtlich verfolgt.

    Beispielsweise organisierten Song Yuesheng, Chen Yuan, Jiang Shilong und Liang Yubin, die Hauptmitglieder der Falungong-Organisation, weiter illegale Aktivit�ten, nachdem das Ministerium f�r zivile Angelegenheiten und das Ministerium f�r �ffentliche Sicherheit betreffende Bekanntmachungen herausgegeben hatten. Ermittlern zufolge zettelten sie vom 22. Juli bis 9. September 1999 13 illegale Versammlungen von Falungong-�benden vor dem Laomajia-Hotel in der Stadt Haikou, Provinz Hainan, an, was schlimme Folgen nach sich zog. Vom 1. August bis 18. September 1999 fuhren sie in �ber zehn St�dte wie Beijing, Kunming und Guiyang, um dort illegale Versammlungen zu veranstalten, ihre sogenannten Erfahrungen in Hainan zu vermitteln und die Falungong-�benden aufzuhetzen, �hnliche illegale Aktivit�ten fortzusetzen. Aufgrund all dieser Untaten wurden sie gem�� dem Gesetz in Strafhaft genommen. Das Volksgericht mittlerer Ebene der Stadt Haikou, Provinz Hainan, stellte durch seine Untersuchungen fest, da� sie dem staatlichen Beschlu� �ber das Verbot der ketzerischen Falungong-Organisation zuwiderhandelten, Menschen aufhetzten, sich zu weigern, die verbrieften Pflichten der B�rger zu erf�llen, die �ffentliche Ordnung gravierend st�rten und die Durchf�hrung der staatlichen Gesetze und Verordnungen sabotierten. All ihre o.g. Taten hatten Straftaten gebildet, so da� sie am 12. November 1999 zu befristeten Freiheitsstrafen verurteilt wurden.

    Am 26. Dezember 1999 wurden weitere vier Hauptmitglieder der Falungong-Organisation, Li Chang, Wang Zhiwen, Ji Liewu und Yao Jie, aufgrund ihrer Straftaten, ketzerische Organisationen aufzubauen und auszunutzen, die Durchf�hrung der Gesetze zu sabotieren, den Tod anderer zu verursachen und auf illegale Weise Staatsgeheimnisse zu erwerben, vom 1. Volksgericht mittlerer Ebene der Stadt Beijing zu befristeten Freiheitsstrafen verurteilt.

    W�hrend der entschiedenen Bek�mpfung der illegalen Falungong-Organisation und der Ahndung ihrer Hauptmitglieder halfen die zust�ndigen Abteilungen der Mehrheit der betrogenen Volksmassen, mittels �berzeugung und Erziehung das Wesen von Falungong klar zu erkennen und sich so fr�h wie m�glich von dieser ketzerischen Organisation loszul�sen.

    Auch die Justizorgane befolgten bei der konkreten Behandlung von Rechtsf�llen betreffs des Aufbaus und der Ausnutzung ketzerischer Organisationen gesetzliche Kriterien und zogen klare Trennungslinien zwischen Schuld und Unschuld, schwerem Verbrechen und leichtem Verbrechen sowie schwerer Bestrafung und milderer Bestrafung, um so schwerpunktm��ig gegen die Organisatoren, Drahtzieher und Kommandierenden, die durch den Aufbau und die Ausnutzung ketzerischer Organisationen verbrecherische Aktivit�ten ver�bten, und die aktiven Teilnehmer, die sich trotz wiederholter Ermahnung weigerten, ihre Fehler zu korrigieren, vorzugehen. F�r diejenigen, die sich der Polizei stellten oder ihre Verbrechen durch positive Taten wiedergutmachten, wurde die Strafe nach dem Gesetz gemildert, erm��igt oder erlassen. Diejenigen, die sich durch T�uschung und Drohung an der ketzerischen Organisation beteiligt hatten, aber schon wieder aus ihr ausgetreten waren und nicht mehr an deren Aktivit�ten teilnahmen, wurden nicht als Verbrecher behandelt.

    Gegenw�rtig hat die Mehrheit der ehemaligen Falungong-�benden mit Hilfe der Kr�fte der ganzen Gesellschaft die wahre Natur der ketzerischen Falungong-Organisation klar erkannt und sich von ihr losgel�st und ein neues Leben angefangen.