Nationalit�ten
    Die Volksrepublik China ist ein einheitlicher Staat mit 56 Nationalit�ten. Den Daten der 4. Volksz�hlung 1990 zufolge machte die Han-Nationalit�t einen Anteil von 91,96% und die anderen 55 Nationalit�ten einen Anteil von 8,04% an der Gesamtbev�lkerung aus. Eine Stichprobe, die 1995 unter 1% der Bev�lkerung des ganzen Landes vorgenommen wurde, ergab, da� unter den 1,2 Mrd. Menschen des ganzen Landes 108,46 Mio. Menschen Angeh�rige der nationalen Minderheiten waren. Dies machte 8,98% der Gesamtbev�lkerung aus, 0,94% mehr als 1990.

    Die Bev�lkerung der nationalen Minderheiten verteilt sich trotz geringer Zahl weit �ber das ganze Land. Sie leben haupts�chlich in der Inneren Mongolei, in Xinjiang, Ningxia, Guangxi, Tibet, Yunnan, Guizhou, Qinghai, Sichuan, Gansu, Liaoning, Jilin, Hunan, Hubei, Hainan und Taiwan.

    Die KP Chinas und die chinesische Regierung legen nach wie vor gro�es Gewicht auf die Beilegung der Nationalit�ten-Frage. Um die Nationalit�ten-Frage im Inland vern�nftig l�sen zu k�nnen, wurde eine Reihe diesbez�glicher politischer Ma�nahmen ausgearbeitet. Sie sind: Gleichberechtigung und Einheit aller Nationalit�ten, Gebietsautonomie der Nationalit�ten und gemeinsame Prosperit�t aller Nationalit�ten. In der Verfassung und in allen speziellen Gesetzen und Verordnungen sowie in den lokalen Gesetzesbestimmungen sind die grundlegenden Ziele f�r die Behandlung der Nationalit�ten-Probleme verankert.

    Um Gleichberechtigung, Einheit und gemeinsame Prosperit�t aller Nationalit�ten zu verwirklichen, hat die chinesische Regierung der Unterdr�ckung und Ausbeutung der Nationalit�ten ein Ende gesetzt und die Nationalit�ten-Gebietsautonomie chinesischer Pr�gung geschaffen, d. h., da� in den Gegenden, in denen ausschlie�lich nationale Minderheiten wohnen, autonome Gebiete gegr�ndet wurden, in denen diese durch ihre eigenen Vertreter ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln. Heute gibt es in China f�nf autonome Gebiete, 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (Banner). Au�erdem wurden 1256 autonome Gemeinden als Erg�nzung der Gebietsautonomie der Nationalit�ten gegr�ndet. Die Fl�che all dieser autonomen Gegenden macht 64,3% der Gesamtfl�che Chinas aus, wo 160 Mio. Menschen wohnen, darunter geh�ren 72 Mio. Menschen nationalen Minderheiten an. Es gibt insgesamt 44 nationale Minderheiten, die sich im Rahmen der Gebietsautonomie selbst verwalten. Die �brigen sind zahlenm��ig so gering vertreten und wohnen so verstreut, da� ihnen keine eigenen Kreise zugewiesen werden k�nnen.

    Die Volkskongresse der autonomen Gebiete, Bezirke und Gemeinden haben das Recht, den �rtlichen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten entsprechend Selbstverwaltungsregelungen und spezifische Regelungen auszuarbeiten. Bis Ende 1998 hatten die autonomen Gegenden insgesamt 126 Selbstverwaltungsregelungen und 209 spezifische Regelungen ausgearbeitet.

    F�nf autonome Gebiete

Name Gr�ndungszeit Fl�che
(in Mio. qkm)
Hauptstadt
Das Autonome Gebiet der Inneren Mongolei Mai 1947 1,183 Hohhot
Das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang Oktober 1955 �ber 1,6 �r�mqi
Das Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalit�t M�rz 1958 0,2367 Nanning
Das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalit�t Oktober 1958 0,0664 Yinchuan
Das Autonome Gebiet Tibet September 1965 �ber 1,2 Lhasa


    Die Gebietsautonomie der Nationalit�ten erm�glicht es den nationalen Minderheiten, die gleichen Rechte wie die Han-Chinesen zu genie�en. Um den nationalen Minderheiten zu gew�hrleisten, ihre Rechte auf die Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten und die Teilnahme an der Staatsverwaltung auszu�ben, betrachtet die chinesische Regierung stets die Ausbildung eines moralisch und fachlich qualifizierten Kaderkontingents aus den nationalen Minderheiten als eine bedeutende politische Ma�nahme. In der Wahl der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses, des h�chsten Organs der Staatsmacht in China, wird das Recht der nationalen Minderheiten respektiert. In �bereinstimmung mit dem Gesetz der Volksrepublik China �ber die Wahl der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses und der Abgeordneten der lokalen Volkskongresse haben alle nationalen Minderheiten ihre Vertreter im NVK. Selbst die Nationalit�ten, deren Bev�lkerung so gering ist, da� sie die festgelegte Delegiertenzahl nicht erreichen kann, k�nnen auch mindestens einen NVK-Abgeordneten w�hlen. Vom 1. NVK 1954 bis heute ist der Anteil der Abgeordneten aus den nationalen Minderheiten h�her als ihr Anteil an der Gesamtbev�lkerung Chinas im jeweiligen Vergleichszeitraum. Im 9. NVK 1998 gab es 428 Abgeordneten aus den verschiedenen nationalen Minderheiten, dies war 14,3% der Gesamtzahl (2979) und 5% mehr als ihr Anteil an der Gesamtbev�lkerung im gleichen Zeitraum.

    Der Staat bildet mit allen Kr�ften Kader aus den nationalen Minderheiten aus. Die Zahl der Kader aus den nationalen Minderheiten betr�gt zur Zeit mehr als 2,7 Millionen. In den zentralen und lokalen Organen der Staatsmacht und in den Verwaltungs-, Rechtsprechungs- und staatsanwaltschaftlichen Organen gibt es auch eine ziemlich gro�e Anzahl von Mitarbeitern aus den nationalen Minderheiten. 21% der Vizevorsitzenden des NVK und 9,6% der Vizevorsitzenden der PKKCV geh�ren nationalen Minderheiten an. Im F�hrungsgremium des Staatsrates gibt es ein Mitglied aus nationaler Minderheit. Unter den dem Staatsrat unterstehenden Ministerien sind zwei Minister aus nationalen Minderheiten. Alle wichtigen �mter in den Lokalregierungen der 155 autonomen Gegenden werden von Kadern aus den nationalen Minderheiten bekleidet.

    Die chinesische Regierung legt gro�es Gewicht auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in den von den nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten und hat viele politische Vorzugsma�nahmen ergriffen, um den autonomen Gegenden bzw. nationalen Minderheiten bei der Entwicklung von Wirtschaft und Kultur zu helfen. Jedes Jahr stellt die Zentralregierung �ber 30 Mrd. Yuan als �Subvention f�r die von den nationalen Minderheiten bewohnten Gegenden", �Subvention zum Aufbau in den Grenzgebieten", �Finanzsubvention in festgelegter Summe", �Entwicklungsfonds zur Unterst�tzung der wirtschaftlich unterentwickelten Gebiete", �Fonds f�r die Deckung des Grundbedarfs der von nationalen Minderheiten bewohnten armen Gegenden", �Sondersubvention f�r die Bed�rftigen" und �Spezielle Subventionen" zur Verf�gung.

    Mit der Wirtschaftsentwicklung haben Kultur, Bildungswesen, Wissenschaft und Technik, Gesundheits- und Verlagswesen, Presse sowie Sport in den autonomen Gegenden der nationalen Minderheiten Fortschritte von historischer Bedeutung gemacht, und gute Aspekte ihrer Traditionen und Kultur wurden �bernommen und weiterentwickelt. Das dortige Bildungswesen entwickelt sich schnell. In den autonomen Gegenden sind Rundfunk- und Fernsehnetze in ihren Anf�ngen vorhanden. Ein relativ vollst�ndiges Verlagssystem f�r Publikationen in Sprachen nationaler Minderheiten, das aus Verlagen, Druckereien und Vertriebsabteilungen besteht, ist dabei zu entstehen. Bis Ende 1998 gaben landesweit 36 Nationalit�ten-Verlage �ber 4100 Buchtitel von mehr als 53 Mio. Exemplaren in 23 Sprachen nationaler Minderheiten heraus. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Angeh�rigen der nationalen Minderheiten ist von 30 Jahren in der Zeit kurz nach der Befreiung Chinas 1949 auf �ber 60 Jahre heute gestiegen.

    Die von den nationalen Minderheiten bewohnten Gegenden haben mit Unterst�tzung des Staates, mit Hilfe seitens anderer Landesteile und durch ihre eigene harte Arbeit ihre wirtschaftliche Entwicklung beschleunigt und alle Bereiche umfassend entwickelt. Das Recht der nationalen Minderheiten auf Gleichberechtigung und die nationale Gebietsautonomie werden garantiert und die sozialistischen Beziehungen zwischen allen Nationalit�ten weiter entwickelt.

    Ministerpr�sident Zhu Rongji betonte in seinem T�tigkeitsbericht der Regierung auf der im M�rz 2000 einberufenen 3. Tagung des 9. Nationalen Volkskongresses: �China ist ein einheitlicher Nationalit�tenstaat. Wir m�ssen die sozialistischen Beziehungen zwischen den Nationalit�ten, die auf Gleichberechtigung, Zusammenschlu� und gegenseitiger Hilfe beruhen, konsolidieren und entwickeln und die gemeinsame Prosperit�t und den gemeinsamen Fortschritt aller Nationalit�ten realisieren. Es ist notwendig, den Geist der vom ZK der Partei einberufenen Arbeitskonferenz �ber die nationalen Minderheiten weiter in die Tat umzusetzen und die wirtschaftliche Entwicklung und den allseitigen sozialen Fortschritt der nationalen Minderheiten und der von nationalen Minderheiten bewohnten Gebiete zu beschleunigen. Das Gesetz �ber die nationale Gebietsautonomie mu� gewissenhaft durchgef�hrt und das Selbstverwaltungsrecht der Gebiete mit nationaler Autonomie und das Recht der nationalen Minderheiten auf Gleichberechtigung m�ssen gesch�tzt werden. Wir m�ssen tatkr�ftig Kader und verschiedenartige Fachkr�fte aus nationalen Minderheiten ausbilden und die Stabilit�t der von nationalen Minderheiten bewohnten Gebiete und die Einheit des Mutterlandes entschlossen wahren."