Die
Volksrepublik China ist ein einheitlicher Staat mit 56 Nationalit�ten.
Den Daten der 4. Volksz�hlung 1990 zufolge machte die Han-Nationalit�t
einen Anteil von 91,96% und die anderen 55 Nationalit�ten
einen Anteil von 8,04% an der Gesamtbev�lkerung aus. Eine
Stichprobe, die 1995 unter 1% der Bev�lkerung des ganzen Landes
vorgenommen wurde, ergab, da� unter den 1,2 Mrd. Menschen
des ganzen Landes 108,46 Mio. Menschen Angeh�rige der nationalen
Minderheiten waren. Dies machte 8,98% der Gesamtbev�lkerung
aus, 0,94% mehr als 1990.
Die Bev�lkerung der nationalen Minderheiten
verteilt sich trotz geringer Zahl weit �ber das ganze Land.
Sie leben haupts�chlich in der Inneren Mongolei, in Xinjiang,
Ningxia, Guangxi, Tibet, Yunnan, Guizhou, Qinghai, Sichuan,
Gansu, Liaoning, Jilin, Hunan, Hubei, Hainan und Taiwan.
Die KP Chinas und die chinesische Regierung
legen nach wie vor gro�es Gewicht auf die Beilegung der Nationalit�ten-Frage.
Um die Nationalit�ten-Frage im Inland vern�nftig l�sen zu
k�nnen, wurde eine Reihe diesbez�glicher politischer Ma�nahmen
ausgearbeitet. Sie sind: Gleichberechtigung und Einheit aller
Nationalit�ten, Gebietsautonomie der Nationalit�ten und gemeinsame
Prosperit�t aller Nationalit�ten. In der Verfassung und in
allen speziellen Gesetzen und Verordnungen sowie in den lokalen
Gesetzesbestimmungen sind die grundlegenden Ziele f�r die
Behandlung der Nationalit�ten-Probleme verankert.
Um Gleichberechtigung, Einheit und gemeinsame
Prosperit�t aller Nationalit�ten zu verwirklichen, hat die
chinesische Regierung der Unterdr�ckung und Ausbeutung der
Nationalit�ten ein Ende gesetzt und die Nationalit�ten-Gebietsautonomie
chinesischer Pr�gung geschaffen, d. h., da� in den Gegenden,
in denen ausschlie�lich nationale Minderheiten wohnen, autonome
Gebiete gegr�ndet wurden, in denen diese durch ihre eigenen
Vertreter ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln. Heute
gibt es in China f�nf autonome Gebiete, 30 autonome Bezirke
und 120 autonome Kreise (Banner). Au�erdem wurden 1256 autonome
Gemeinden als Erg�nzung der Gebietsautonomie der Nationalit�ten
gegr�ndet. Die Fl�che all dieser autonomen Gegenden macht
64,3% der Gesamtfl�che Chinas aus, wo 160 Mio. Menschen wohnen,
darunter geh�ren 72 Mio. Menschen nationalen Minderheiten
an. Es gibt insgesamt 44 nationale Minderheiten, die sich
im Rahmen der Gebietsautonomie selbst verwalten. Die �brigen
sind zahlenm��ig so gering vertreten und wohnen so verstreut,
da� ihnen keine eigenen Kreise zugewiesen werden k�nnen.
Die Volkskongresse der autonomen Gebiete,
Bezirke und Gemeinden haben das Recht, den �rtlichen politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten entsprechend
Selbstverwaltungsregelungen und spezifische Regelungen auszuarbeiten.
Bis Ende 1998 hatten die autonomen Gegenden insgesamt 126
Selbstverwaltungsregelungen und 209 spezifische Regelungen
ausgearbeitet.
F�nf
autonome Gebiete
Name |
Gr�ndungszeit |
Fl�che
(in Mio. qkm) |
Hauptstadt |
Das
Autonome Gebiet der Inneren Mongolei |
Mai
1947 |
1,183 |
Hohhot |
Das
Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang |
Oktober
1955 |
�ber
1,6 |
�r�mqi |
Das
Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalit�t |
M�rz
1958 |
0,2367 |
Nanning |
Das
Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalit�t |
Oktober
1958 |
0,0664 |
Yinchuan |
Das
Autonome Gebiet Tibet |
September
1965 |
�ber
1,2 |
Lhasa |
Die Gebietsautonomie der Nationalit�ten
erm�glicht es den nationalen Minderheiten, die gleichen Rechte
wie die Han-Chinesen zu genie�en. Um den nationalen Minderheiten
zu gew�hrleisten, ihre Rechte auf die Verwaltung ihrer inneren
Angelegenheiten und die Teilnahme an der Staatsverwaltung
auszu�ben, betrachtet die chinesische Regierung stets die
Ausbildung eines moralisch und fachlich qualifizierten Kaderkontingents
aus den nationalen Minderheiten als eine bedeutende politische
Ma�nahme. In der Wahl der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses,
des h�chsten Organs der Staatsmacht in China, wird das Recht
der nationalen Minderheiten respektiert. In �bereinstimmung
mit dem Gesetz der Volksrepublik China �ber die Wahl der Abgeordneten
des Nationalen Volkskongresses und der Abgeordneten der lokalen
Volkskongresse haben alle nationalen Minderheiten ihre Vertreter
im NVK. Selbst die Nationalit�ten, deren Bev�lkerung so gering
ist, da� sie die festgelegte Delegiertenzahl nicht erreichen
kann, k�nnen auch mindestens einen NVK-Abgeordneten w�hlen.
Vom 1. NVK 1954 bis heute ist der Anteil der Abgeordneten
aus den nationalen Minderheiten h�her als ihr Anteil an der
Gesamtbev�lkerung Chinas im jeweiligen Vergleichszeitraum.
Im 9. NVK 1998 gab es 428 Abgeordneten aus den verschiedenen
nationalen Minderheiten, dies war 14,3% der Gesamtzahl (2979)
und 5% mehr als ihr Anteil an der Gesamtbev�lkerung im gleichen
Zeitraum.
Der Staat bildet mit allen Kr�ften Kader
aus den nationalen Minderheiten aus. Die Zahl der Kader aus
den nationalen Minderheiten betr�gt zur Zeit mehr als 2,7
Millionen. In den zentralen und lokalen Organen der Staatsmacht
und in den Verwaltungs-, Rechtsprechungs- und staatsanwaltschaftlichen
Organen gibt es auch eine ziemlich gro�e Anzahl von Mitarbeitern
aus den nationalen Minderheiten. 21% der Vizevorsitzenden
des NVK und 9,6% der Vizevorsitzenden der PKKCV geh�ren nationalen
Minderheiten an. Im F�hrungsgremium des Staatsrates gibt es
ein Mitglied aus nationaler Minderheit. Unter den dem Staatsrat
unterstehenden Ministerien sind zwei Minister aus nationalen
Minderheiten. Alle wichtigen �mter in den Lokalregierungen
der 155 autonomen Gegenden werden von Kadern aus den nationalen
Minderheiten bekleidet.
Die chinesische Regierung legt gro�es
Gewicht auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung
in den von den nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten
und hat viele politische Vorzugsma�nahmen ergriffen, um den
autonomen Gegenden bzw. nationalen Minderheiten bei der Entwicklung
von Wirtschaft und Kultur zu helfen. Jedes Jahr stellt die
Zentralregierung �ber 30 Mrd. Yuan als �Subvention f�r die
von den nationalen Minderheiten bewohnten Gegenden", �Subvention
zum Aufbau in den Grenzgebieten", �Finanzsubvention in festgelegter
Summe", �Entwicklungsfonds zur Unterst�tzung der wirtschaftlich
unterentwickelten Gebiete", �Fonds f�r die Deckung des Grundbedarfs
der von nationalen Minderheiten bewohnten armen Gegenden",
�Sondersubvention f�r die Bed�rftigen" und �Spezielle Subventionen"
zur Verf�gung.
Mit der Wirtschaftsentwicklung haben
Kultur, Bildungswesen, Wissenschaft und Technik, Gesundheits-
und Verlagswesen, Presse sowie Sport in den autonomen Gegenden
der nationalen Minderheiten Fortschritte von historischer
Bedeutung gemacht, und gute Aspekte ihrer Traditionen und
Kultur wurden �bernommen und weiterentwickelt. Das dortige
Bildungswesen entwickelt sich schnell. In den autonomen Gegenden
sind Rundfunk- und Fernsehnetze in ihren Anf�ngen vorhanden.
Ein relativ vollst�ndiges Verlagssystem f�r Publikationen
in Sprachen nationaler Minderheiten, das aus Verlagen, Druckereien
und Vertriebsabteilungen besteht, ist dabei zu entstehen.
Bis Ende 1998 gaben landesweit 36 Nationalit�ten-Verlage �ber
4100 Buchtitel von mehr als 53 Mio. Exemplaren in 23 Sprachen
nationaler Minderheiten heraus. Die durchschnittliche Lebenserwartung
der Angeh�rigen der nationalen Minderheiten ist von 30 Jahren
in der Zeit kurz nach der Befreiung Chinas 1949 auf �ber 60
Jahre heute gestiegen.
Die von den nationalen Minderheiten
bewohnten Gegenden haben mit Unterst�tzung des Staates, mit
Hilfe seitens anderer Landesteile und durch ihre eigene harte
Arbeit ihre wirtschaftliche Entwicklung beschleunigt und alle
Bereiche umfassend entwickelt. Das Recht der nationalen Minderheiten
auf Gleichberechtigung und die nationale Gebietsautonomie
werden garantiert und die sozialistischen Beziehungen zwischen
allen Nationalit�ten weiter entwickelt.
Ministerpr�sident
Zhu Rongji betonte in seinem T�tigkeitsbericht der Regierung
auf der im M�rz 2000 einberufenen 3. Tagung des 9. Nationalen
Volkskongresses: �China ist ein einheitlicher Nationalit�tenstaat.
Wir m�ssen die sozialistischen Beziehungen zwischen den Nationalit�ten,
die auf Gleichberechtigung, Zusammenschlu� und gegenseitiger
Hilfe beruhen, konsolidieren und entwickeln und die gemeinsame
Prosperit�t und den gemeinsamen Fortschritt aller Nationalit�ten
realisieren. Es ist notwendig, den Geist der vom ZK der Partei
einberufenen Arbeitskonferenz �ber die nationalen Minderheiten
weiter in die Tat umzusetzen und die wirtschaftliche Entwicklung
und den allseitigen sozialen Fortschritt der nationalen Minderheiten
und der von nationalen Minderheiten bewohnten Gebiete zu beschleunigen.
Das Gesetz �ber die nationale Gebietsautonomie mu� gewissenhaft
durchgef�hrt und das Selbstverwaltungsrecht der Gebiete mit
nationaler Autonomie und das Recht der nationalen Minderheiten
auf Gleichberechtigung m�ssen gesch�tzt werden. Wir m�ssen
tatkr�ftig Kader und verschiedenartige Fachkr�fte aus nationalen
Minderheiten ausbilden und die Stabilit�t der von nationalen
Minderheiten bewohnten Gebiete und die Einheit des Mutterlandes
entschlossen wahren."
|