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Vom 5. bis 19. März 1998 fand die 1. Tagung des 9. Nationalen Volkskongresses in Beijing statt. Im Bild: Jiang Zemin (M.), Li Peng (2.v.r.), Zhu Rongji (2.v.l.) und andere Staatsführer betreten den Konferenzsaal.
Konferenzsaal der 1.
Tagung des 9. Nationalen
Volkskongresses

Der Staatsapparat der Volksrepublik China umfaßt:
Die Organe der Staatsmacht - den Nationalen Volkskongreß und die lokalen Volkskongresse aller Ebenen;
Den Staatspräsidenten;
Die Verwaltungsorgane des Staates - den Staatsrat und die lokalen Volksregierungen aller Ebenen;
Das militärische Führungsorgan des Staates - die Zentrale Militärkommission;
Die Rechtsprechungsorgane des Staates - das Oberste Volksgericht, die lokalen Volksgerichte aller Ebenen und die speziellen Volksgerichte;
Die Organe der Staatsanwaltschaft - die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und die speziellen Volksstaatsanwaltschaften.



Der Nationale Volkskongreß

Der Nationale Volkskongreß ist das höchste Organ der Staatsmacht. Er übt die legislative Gewalt des Staates, entscheidet die wichtigen Staatsangelegenheiten des Staates, wählt die Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongreses, den Staatspräsidenten und dessen Stellvertreter, bestimmt den Ministerpräsidenten und andere Mitglieder des Staatsrats, wählt den Vorsitzenden der Zentralen Militärkommission und bestimmt ihre anderen Mitglieder, wählt den Präsidenten des Obersten Volksgerichts und den Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft.
Der Nationale Volkskongreß wird alle fünf Jahre gewählt. Seine Tagungen finden in der Regel jährlich einmal statt. In der Zeit zwischen den Tagungen des Nationalen Volkskongresses wird die Staatsmacht von seinem ständigen Organ - dem Ständigen Ausschuß - ausgeübt. Der Ständige Ausschuß des Nationalen Volkskongresses setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär und anderen Mitgliedern. Der gegenwärtige Vorsitzende ist Li Peng.
Die 1. Tagung des IX. Nationalen Volkskongresses, die vom 5. bis. 19. März 1998 stattfand, war eine Konferenz mit Wahlen der Regierungsführung. Ihr Hauptthema: Das große Banner der Deng-Xiaoping-Theorie hochhalten, einig bleiben, hart kämpfen, den Weg bahnen und die Sache des Aufbaus des Sozialismus chinesischer Prägung bis ins 21. Jahrhundert vorantreiben. Fast 3000 Abgeordnete aus allen Landesteilen haben auf dieser Tagung einige große Angelegenheiten von historischer Bedeutung erledigt: Überprüfung und Annahme des Tätigkeitsberichts der Regierung und der Berichte über die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung; Wahl der führenden Persönlichkeiten des Staates und Entscheidung über Ernennungen; Überprüfung und Genehmigung des Plans zur Strukturreform des Staatsrats. Auf dieser Tagung wurden die auf dem 15. Parteitag aufgestellten, jahrhundertüberschreitenden großen Ziele durch gesetzliche Verfahren in den Willen des Staates verwandelt, was die politische und organisatorische Garantie für die Modernisierung Chinas schafft.



Der Staatspräsident

In Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Nationalen Volkskongresses und seines Ständigen Ausschusses erläßt der Staatspräsident die Gesetze, ernennt und entläßt die Mitglieder des Staatsrats, erteilt Anordnungen, empfängt diplomatische Vertreter anderer Länder, entsendet bevollmächtigte Vertreter ins Ausland oder beruft sie zurück und ratifiziert die mit anderen Ländern abgeschlossenen Verträge und wichtigen Abkommen oder hebt sie auf. Der gegenwärtige Staatspräsident ist Jiang Zemin, der stellvertretende Staatspräsident ist Hu Jintao.



Der Staatsrat

Der Staatsrat der Volksrepublik China, das heißt die Zentrale Volksregierung, ist das höchste Organ der Staatsverwaltung. Er führt die vom Nationalen Volkskongreß und dessen Ständigem Ausschuß entworfenen und genehmigten Gesetze und Beschlüsse durch und ist ihnen gegenüber verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Staatsrat übt folgende Funktionen und Gewalten aus: Festlegung von Verwaltungsmaßnahmen, Ausarbeitung von administrativen Verordnungen und Vorschriften und Verkündung von Entscheidungen und Anordnungen in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen.
Der Staatsrat besteht aus dem Ministerpräsidenten, den stellvertretenden Ministerpräsidenten, den Staatskommissaren, den Ministern, den Vorsitzenden der Kommissionen, dem Präsidenten der Oberrechnungskammer und dem Generalsekratär. Der gegenwärtige Ministerpräsident ist Zhu Rongji.



Die Zentrale Militärkommission

Sie ist das führende Organ des Staates für das Militärwesen und leitet die Streitkräfte des Landes. Die chinesischen Streitkräfte bestehen aus der chinesischen Volksbefreiungsarmee, den Einheiten der bewaffneten Polizisten und der Volksmiliz.
Die Zentrale Militärkommission setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den anderen Mitgliedern. Der gegenwärtige Vorsitzende ist Jiang Zemin.



Die lokalen Volkskongresse und die lokalen Volksregierungen aller Ebenen

Gemäß der administrativen Einteilung des Landes gibt es Volkskongresse und Volksregierungen der Provinzen (autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte), der Kreise (Städte) und der Gemeinden (Ortschaften). Die lokalen Volkskongresse von der Kreisebene an aufwärts haben ständige Ausschüsse.
Die lokalen Volkskongresse aller Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsmacht. Sie haben das Recht, in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten wichtige Angelegenheiten zu bestimmen. Die Volkskongresse der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte können auch lokale Verordnungen und Vorschriften ausarbeiten.
Die lokalen Volksregierungen aller Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsverwaltung der jeweiligen Ebene. Sie sind den Volkskongressen und ihren ständigen Ausschüssen der jeweiligen Ebenen und den Organen der Staatsverwaltung der nächsthöcheren Ebene verantwortlich und rechenschaftspflichtig, unterstehen der einheitlichen Führung des Staatsrats und leiten in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die administrative Arbeit.



Die Volksgerichte

Sie sind die Organe der Rechtsprechung des Staates. Neben dem Obersten Volksgericht gibt es in den Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten Volksgerichte der höheren, der mittleren und der unteren Ebene. Das Oberste Volksgericht ist das höchste Organ der Rechtsprechung. Es ist dem Nationalen Volkskongreß und dessen Ständigem Ausschuß verantwortlich und beaufsichtigt die Arbeit der Rechtsprechung der lokalen Volksgerichte aller Ebenen und der speziellen Volksgerichte wie Militärgerichte. Der jetzige Präsident des Obersten Volksgerichts ist Xiao Yang.
Alle Rechtsfälle der Volksgerichte werden öffentlich verhandelt, mit Ausnahme derjenigen, die Staatsgeheimnisse, Sittlichkeitsdelikte oder Straftaten Minderjähriger betreffen. Der Angeklagte hat das Recht auf Verteidigung. Neben der Selbstverteidigung hat er das Recht, einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Er kann sich auch durch einen nahen Verwandten oder seinen Vormund verteidigen lassen.



Die Volksstaatsanwaltschaften

Sie sind Staatsorgane der Gesetzesaufsicht und parallel zu den jeweiligen Volksgerichten eingerichtet. Der gegenwärtige Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft ist Han Zhubin.
Die Volksstaatsanwaltschaften erfüllen ihre Aufgaben in der Ausübung staatsanwaltschaftlicher Befugnisse. Sie üben staatsanwaltschaftliche Vollmachten gegenüber landesverräterischen und spalterischen Aktivitäten sowie anderen schweren Verbrechen aus; sie überprüfen die von den Organen für öffentliche Sicherheit untersuchten Fälle und entscheiden, ob es nötig ist, Straftäter in Haft zu nehmen, Anklage zu erheben oder auf eine Strafverfolgung zu verzichten; sie erheben und unterstützen öffentliche Anklagen in Kriminalfällen; sie überwachen die Aktivitäten der Organe der öffentlichen Sicherheit, der Volksgerichte, Gefängnisse, Untersuchungsgefängnisse sowie Anstalten zur Erziehung durch Arbeit, damit diese den Gesetzen entsprechen.
Wie die Volksgerichte üben die Volksstaatsanwaltschaften entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ihre staatsanwaltschaftlichen Vollmachten unabhängig aus, frei von Einmischung durch Verwaltungsorgane, gesellschaftliche Organisationen oder Individuen. Die Gesetze werden gegenüber allen Bürgern gleich angewandt.