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5. bis 19. März 1998 fand die 1. Tagung des 9. Nationalen Volkskongresses in Beijing
statt. Im Bild: Jiang Zemin (M.), Li Peng (2.v.r.), Zhu Rongji (2.v.l.) und andere
Staatsführer betreten den Konferenzsaal.
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| Konferenzsaal
der 1. Tagung des 9. Nationalen Volkskongresses |
Der
Staatsapparat der Volksrepublik China umfaßt:
Die Organe der Staatsmacht
- den Nationalen Volkskongreß und die lokalen Volkskongresse aller Ebenen;
Den
Staatspräsidenten;
Die Verwaltungsorgane des Staates - den Staatsrat und
die lokalen Volksregierungen aller Ebenen;
Das militärische Führungsorgan
des Staates - die Zentrale Militärkommission;
Die Rechtsprechungsorgane
des Staates - das Oberste Volksgericht, die lokalen Volksgerichte aller Ebenen
und die speziellen Volksgerichte;
Die Organe der Staatsanwaltschaft - die Oberste
Volksstaatsanwaltschaft, die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und
die speziellen Volksstaatsanwaltschaften.
Der
Nationale Volkskongreß
Der Nationale Volkskongreß
ist das höchste Organ der Staatsmacht. Er übt die legislative Gewalt
des Staates, entscheidet die wichtigen Staatsangelegenheiten des Staates, wählt
die Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongreses, den
Staatspräsidenten und dessen Stellvertreter, bestimmt den Ministerpräsidenten
und andere Mitglieder des Staatsrats, wählt den Vorsitzenden der Zentralen
Militärkommission und bestimmt ihre anderen Mitglieder, wählt den Präsidenten
des Obersten Volksgerichts und den Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft.
Der
Nationale Volkskongreß wird alle fünf Jahre gewählt. Seine Tagungen
finden in der Regel jährlich einmal statt. In der Zeit zwischen den Tagungen
des Nationalen Volkskongresses wird die Staatsmacht von seinem ständigen
Organ - dem Ständigen Ausschuß - ausgeübt. Der Ständige Ausschuß
des Nationalen Volkskongresses setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden
Vorsitzenden, dem Generalsekretär und anderen Mitgliedern. Der gegenwärtige
Vorsitzende ist Li Peng.
Die 1. Tagung des IX. Nationalen Volkskongresses,
die vom 5. bis. 19. März 1998 stattfand, war eine Konferenz mit Wahlen der
Regierungsführung. Ihr Hauptthema: Das große Banner der Deng-Xiaoping-Theorie
hochhalten, einig bleiben, hart kämpfen, den Weg bahnen und die Sache des
Aufbaus des Sozialismus chinesischer Prägung bis ins 21. Jahrhundert vorantreiben.
Fast 3000 Abgeordnete aus allen Landesteilen haben auf dieser Tagung einige große
Angelegenheiten von historischer Bedeutung erledigt: Überprüfung und
Annahme des Tätigkeitsberichts der Regierung und der Berichte über die
volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung; Wahl der führenden
Persönlichkeiten des Staates und Entscheidung über Ernennungen; Überprüfung
und Genehmigung des Plans zur Strukturreform des Staatsrats. Auf dieser Tagung
wurden die auf dem 15. Parteitag aufgestellten, jahrhundertüberschreitenden
großen Ziele durch gesetzliche Verfahren in den Willen des Staates verwandelt,
was die politische und organisatorische Garantie für die Modernisierung Chinas
schafft.
Der Staatspräsident
In
Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Nationalen Volkskongresses und
seines Ständigen Ausschusses erläßt der Staatspräsident die
Gesetze, ernennt und entläßt die Mitglieder des Staatsrats, erteilt
Anordnungen, empfängt diplomatische Vertreter anderer Länder, entsendet
bevollmächtigte Vertreter ins Ausland oder beruft sie zurück und ratifiziert
die mit anderen Ländern abgeschlossenen Verträge und wichtigen Abkommen
oder hebt sie auf. Der gegenwärtige Staatspräsident ist Jiang Zemin,
der stellvertretende Staatspräsident ist Hu Jintao.
Der
Staatsrat
Der Staatsrat der Volksrepublik China, das heißt
die Zentrale Volksregierung, ist das höchste Organ der Staatsverwaltung.
Er führt die vom Nationalen Volkskongreß und dessen Ständigem
Ausschuß entworfenen und genehmigten Gesetze und Beschlüsse durch und
ist ihnen gegenüber verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Staatsrat
übt folgende Funktionen und Gewalten aus: Festlegung von Verwaltungsmaßnahmen,
Ausarbeitung von administrativen Verordnungen und Vorschriften und Verkündung
von Entscheidungen und Anordnungen in Übereinstimmung mit der Verfassung
und den Gesetzen.
Der Staatsrat besteht aus dem Ministerpräsidenten, den
stellvertretenden Ministerpräsidenten, den Staatskommissaren, den Ministern,
den Vorsitzenden der Kommissionen, dem Präsidenten der Oberrechnungskammer
und dem Generalsekratär. Der gegenwärtige Ministerpräsident ist
Zhu Rongji.
Die Zentrale Militärkommission
Sie
ist das führende Organ des Staates für das Militärwesen und leitet
die Streitkräfte des Landes. Die chinesischen Streitkräfte bestehen
aus der chinesischen Volksbefreiungsarmee, den Einheiten der bewaffneten Polizisten
und der Volksmiliz.
Die Zentrale Militärkommission setzt sich zusammen
aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den anderen Mitgliedern.
Der gegenwärtige Vorsitzende ist Jiang Zemin.
Die
lokalen Volkskongresse und die lokalen Volksregierungen aller Ebenen
Gemäß
der administrativen Einteilung des Landes gibt es Volkskongresse und Volksregierungen
der Provinzen (autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte), der Kreise
(Städte) und der Gemeinden (Ortschaften). Die lokalen Volkskongresse von
der Kreisebene an aufwärts haben ständige Ausschüsse.
Die lokalen
Volkskongresse aller Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsmacht. Sie haben
das Recht, in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten wichtige Angelegenheiten zu
bestimmen. Die Volkskongresse der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren
Städte können auch lokale Verordnungen und Vorschriften ausarbeiten.
Die
lokalen Volksregierungen aller Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsverwaltung
der jeweiligen Ebene. Sie sind den Volkskongressen und ihren ständigen Ausschüssen
der jeweiligen Ebenen und den Organen der Staatsverwaltung der nächsthöcheren
Ebene verantwortlich und rechenschaftspflichtig, unterstehen der einheitlichen
Führung des Staatsrats und leiten in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten
die administrative Arbeit.
Die Volksgerichte
Sie
sind die Organe der Rechtsprechung des Staates. Neben dem Obersten Volksgericht
gibt es in den Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten
Volksgerichte der höheren, der mittleren und der unteren Ebene. Das Oberste
Volksgericht ist das höchste Organ der Rechtsprechung. Es ist dem Nationalen
Volkskongreß und dessen Ständigem Ausschuß verantwortlich und
beaufsichtigt die Arbeit der Rechtsprechung der lokalen Volksgerichte aller Ebenen
und der speziellen Volksgerichte wie Militärgerichte. Der jetzige Präsident
des Obersten Volksgerichts ist Xiao Yang.
Alle Rechtsfälle der Volksgerichte
werden öffentlich verhandelt, mit Ausnahme derjenigen, die Staatsgeheimnisse,
Sittlichkeitsdelikte oder Straftaten Minderjähriger betreffen. Der Angeklagte
hat das Recht auf Verteidigung. Neben der Selbstverteidigung hat er das Recht,
einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Er kann sich auch durch
einen nahen Verwandten oder seinen Vormund verteidigen lassen.
Die
Volksstaatsanwaltschaften
Sie sind Staatsorgane der Gesetzesaufsicht
und parallel zu den jeweiligen Volksgerichten eingerichtet. Der gegenwärtige
Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft ist Han Zhubin.
Die
Volksstaatsanwaltschaften erfüllen ihre Aufgaben in der Ausübung staatsanwaltschaftlicher
Befugnisse. Sie üben staatsanwaltschaftliche Vollmachten gegenüber landesverräterischen
und spalterischen Aktivitäten sowie anderen schweren Verbrechen aus; sie
überprüfen die von den Organen für öffentliche Sicherheit
untersuchten Fälle und entscheiden, ob es nötig ist, Straftäter
in Haft zu nehmen, Anklage zu erheben oder auf eine Strafverfolgung zu verzichten;
sie erheben und unterstützen öffentliche Anklagen in Kriminalfällen;
sie überwachen die Aktivitäten der Organe der öffentlichen Sicherheit,
der Volksgerichte, Gefängnisse, Untersuchungsgefängnisse sowie Anstalten
zur Erziehung durch Arbeit, damit diese den Gesetzen entsprechen.
Wie die Volksgerichte
üben die Volksstaatsanwaltschaften entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ihre staatsanwaltschaftlichen Vollmachten unabhängig aus, frei von Einmischung
durch Verwaltungsorgane, gesellschaftliche Organisationen oder Individuen. Die
Gesetze werden gegenüber allen Bürgern gleich angewandt.