Nationale Gebietsautonomie

Die Gründung des Autonomen Gebiets Tibet Gemäß der Verfassung Chinas wird in Tibet das System der nationalen Gebietsautonomie praktiziert. Nationale Gebietsautonomie heißt, daß unter der einheitlichen Staatsführung in den von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten die entsprechenden Organe eingerichtet werden, die das Autonomierecht ausüben. Die nationalen Minderheiten sind die Herren in ihrem Gebiet und verwalten die Lokalangelegenheiten innerhalb ihrer Nationalitäten. In Tibet sind ihre autonomen Organe der Volkskongreß und die Volksregierung des autonomen Gebiets, ihre Leiter sind Tibeter.
Im März 1955 beschloß die Zentralregierung, den Vorbereitungsausschuß des Autonomen Gebiets Tibet zu gründen. Im September 1965 wurde die 1. Plenartagung des I. Volkskongresses des Autonomen Gebiets Tibet abgehalten und das Autonome Gebiet Tibet offiziell proklamiert. Die meisten tibetischen Vertreter, die an dem Volkskongreß teilnahmen, waren ehemalige Leibeigene und Sklaven, aber auch patriotisch gesinnte Persönlichkeiten der geistlichen und weltlichen Oberschicht.
Bei der Wahl zu den Volkskongressen der Gemeinden, Kreise und Städte sowie des autonomen Gebiets im Jahr 1993 gab es in Tibet 1,311 Mio. Wahlberechtigte (98,6% der Einwohner über 18 Jahre), von denen sich 1,201 (91,6%) an der geheimen Wahl beteiligten. Jetzt stellen die nationalen Minderheiten 99,92% aller Abgeordneten, die überwiegende Mehrzahl davon sind Tibeter. Auf Kreisebene liegt der Prozentsatz der Abgeordneten aus den nationalen Minderheiten bei 92,6 und beim VI. Volkskongreß des Autonomen Gebiets Tibet bei 82,44.

Das volle Autonomierecht Die Verfassung Chinas und das Gesetz über die nationale Gebietsautonomie verleihen dem Autonomen Gebiet Tibet das volle Autonomierecht. Es umfaßt die Befugnisse, autonome Bestimmungen und spezielle Regelungen entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der Nationalitäten des Gebiets auszuarbeiten, den Wirtschaftsaufbau und die Erschließung und Nutzung der örtlichen Naturressourcen unabhängig zu arrangieren und zu verwalten, die örtlichen Finanzeinahmen und die Beihilfen seitens der Zentralregierung selbständig zu verwenden, die Erziehung und das Kulturwesen wie Literatur, Kunst, Verlagswesen, Rundfunk, Film, Fernsehen usw. unabhängig zu entwickeln. Seit dem Jahr 1965 haben der Volkskongreß des Autonomen Gebiets Tibet und sein Ständiger Ausschuß über 150 lokale Gesetze und Verordnungen, Bestimmungen und Beschlüsse über die Politik, Wirtschaft, Kultur und Erziehung, die der Realität in Tibet und den Interessen der tibetischen Bevölkerung entsprechen, ausgearbeitet, z. B. eine „Geschäftsordnung des Volkskongresses des Autonomen Gebiets Tibet“, „Vorschriften für den Denkmalschutz“, „Forstschutzbestimmungen des Autonomen Gebiets Tibet“, „Verwaltungsmaßnahmen für den Bergbau durch kollektive Bergwerksunternehmen und Privatbetriebe“ und „Anpassungsbestimmungen für die Durchführung des Ehegesetzes der Volksrepublik China“. Die Ausarbeitung und Durchführung der lokalen Gesetze und Verordnungen haben eine wichtige Grundlage für die Verwirklichung der demokratischen Rechte und die Entwicklung der tibetischen Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur geschaffen.

Ausbildung von Kadern nationaler Minderheiten Die Zentralregierung und die tibetischen Regierungen aller Ebenen legen großen Wert auf die Ausbildung von Kadern aus den nationalen Minderheiten. Heute machen die tibetischen Kader und die Kader der anderen nationalen Minderheiten 70,3% aller Kader des Gebiets aus. Bei den Führungskadern sind es 67,2%, bei den Kadern der Bezirke und Städte 65,3% und bei den Kadern der Kreise 60,9%.
Auch dem Studium und der Benutzung der tibetischen Sprache wird große Aufmerksamkeit geschenkt. Im Jahr 1987 hat der IV. Volkskongreß des Autonomen Gebiets Tibet Bestimmungen über das Studium, die Benutzung und die Entwicklung der tibetischen Sprache beschlossen, und die tibetische Regierung hat daraufhin entsprechende Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet. Im ganzen Gebiet werden bei Konferenzen die tibetische und die chinesische Sprache in gleicher Weise benutzt. Bei Gerichtsverfahren benutzen die tibetischen Teilnehmer die tibetische Sprache, desgleichen werden gesetzliche Dokumente in Tibetisch abgefaßt. Die Hauptbeamten bei den Staatsanwaltsschaften und Gerichten sind Tibeter.