Zoll,
Warentest, Quarantäne
Zollamt Lhasa Das Zollamt Lhasa ist ein tibetisches Lokalorgan, das vom Hauptzollamt
der VR China eingerichtet wurde. Ihm unterstehen die Zollämter Xigaze, Nyalam,
Shiquanhe und Gyirong, die die Vertretungen beim Postamt der Stadt Lhasa haben.
Das Zollamt Lhasa genießt die vom Staatsrat und vom Hauptzollamt erlassene
Vorzugspolitik. Mit Genehmigung des Hauptzollamts hat das Zollamt Lhasa Zollstellen
in Chengdu, Provinz Sichuan, und Golmud, Provinz Qinghai, eingerichtet, wo die
für Tibet bestimmten Güter abgefertigt werden. Die in Tibet verkauften
Waren werden nach niedrigeren Steuersätzen besteuert als für andere
Landesteile bestimmte Waren.
Warentest Um die Rechte und Interessen des Staates und der Verbraucher zu schützen,
werden Importwaren getestet. Das Warentestamt für Im- und Exportwaren Tibet
hat Zweigstellen in Zham, Chengdu und Golmud eingerichtet.
Hygienekontrolle bei Nahrungsmitteln Für die Hygienekontrolle bei Nahrungsmitteln
werden in Tibet über 80 Organe eingerichtet. Nach dem Nahrungsmittelhygienegesetz
und dem Quarantänegesetz der VR China müssen seit dem 1. Juni 1992 die
nach Tibet eingeführten Nahrungsmittel von der dafür zuständigen
Stelle in Lhasa kontrolliert und getestet werden.
Quarantäne für Tiere und Pflanzen Der Quarantänestelle für
Tiere und Pflanzen in Lhasa unterstehen Zweigstellen in Zham, Burang, Gyirong
und Riwo. Quarantänestationen sind am Flughafen Gonggar und im inernationalen
Postamt Lhasa eingerichtet. Gemäß dem Quarantänegestz für
den Import und Export von Tieren und Pflanzen der VR China beziehen sich
dessen Bestimmungen auf folgende Im- und Exportwaren: lebende Tiere, tierische
Produkte, Zuchtpflanzen und wilde Pflanzen einschließlich des Saatguts,
Pflanzenprodukte, Vakzine für Tiere, Seren, pflanzliche und tierische Produkte
sowie Behälter, Verpackungsmaterial und Transportmittel aus Seuchenzonen.
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