Umweltschutz

Verschiedene Gesetze und Verordnungen für Umweltschutz Die Regierung des Autonomen Gebiets Tibet führt gewissenhaft die staatliche Politik hinsichtlich einer rationellen Erschließung und Nutzung der natürlichen Ressourcen und des Umweltschutzes durch und hält an der strategischen Richtlinie fest, daß der Wirtschaftsaufbau, der Städte- und Landbau und die Umweltgestaltung bei der Planung, Ausführung und Entwicklung Hand in Hand gehen. In den letzten Jahren erließen der Ständige Ausschuß des Nationalen Volkskongresses und die Regierung des Autonomen Gebiets Tibet eine Reihe von Gesetzesbestimmungen und Verwaltungsregeln und –vorschriften zum Schutz der Umwelt und der Naturressourcen. Zu nennen sind die „Vorschriften des Autonomen Gebiets Tibet über den Umweltschutz“, die „Vorschriften des Autonomen Gebiets Tibet über den Waldschutz“, die „Provisorischen Bestimmungen des Autonomen Gebiets Tibet über die Verwaltung des Weidelandes“, die „Bekanntmachung der Volksregierung des Autonomen Gebiets Tibet über den Schutz der Ressourcen an Wasserprodukten“ sowie die „Maßnahmen des Autonomen Gebiets Tibet über den Umweltschutz bei Bauprojekten“. Allein zum Schutz wilder Tierarten wurden mehr als 20 Regeln und Vorschriften erlassen.
1975 wurde eine Umweltschutzinstitution der Regierung des Autonomen Gebiets Tibet gegründet und 1990 wurde die Umweltschutzkommission des autonomen Gebiets ins Leben gerufen.
Seit Jahren ist Tibet dabei, gemäß den verschiedenen Gesetzen und Gesetzesverordnungen den Waldschutz und die Aufforstung zu verstärken. Seit Anfang der 60er Jahre hat in tibet 70 Mio. Bäume angpflant; jedes Jahr werden ca. 140 000 ha Bergland aufgeforstet. Auch in der Landwirtschaft und Viehzucht schenkt man dem Umweltschutz große Aufmerksamkeit.
Tibets Fauna und Flora ist außerordentlich artenreich. 180 Spezies von Tieren und Pflanzen sind geschützt. Die Zahl der eins vom Aussterben bedrohten Schwarzhalskraniche sowie Takin und Tiger nimmt zu.

Einrichtungen von Naturschutzgebieten Von den 70er Jahren an hat das Autonome Gebiet Tibet verstärkt Geldmittel für den Schutz von Tieren und Pflanzen eingesetzt und in Gegenden, in denen seltene Tiere leben, Jagdverbot erlassen. Von 1982 bis 1985 hat die Regierung des autonomen Gebiets sieben Naturschutzgebiete, Medog, Zayü, Gang Xian, Bagqi, Zhangmugou, Jiangcun und Qomolangma eingerichtet. 1993 wurden sechs weitere Naturschutzgebiete ausgewiesen, nämlich Qangtang, Xainza, Yanjing, Dongjug, Changmaoling und Painbo.

Bekämpfung der Umweltveschmutzung In Tibet ist nur eine sehr geringe Beeinträchtigung der Umwelt durch Industrie, Verkehr usw. festzustellen. Unfälle mit Schäden für die Ökologie sind ebenso unbekannt wie sauerer Regen. Bei Bauprojekten werden in Tibet stets die möglichen Folgen für die Umwelt berücksichtigt und gleichzeitig mit der Ausführung der Projekte Reinigungsanlagen gebaut. Frühere Verschmutzungsherde sind beseitigt worden. 80% der Abgase aus Brennstoffen werden gereinigt. Beim Städtebau werden eine rationelle Planung und großzügige Begrünung durchgeführt. Die Grünfläche in Lhasa macht 17,6% der gesamten Stadtfläche aus – das sind 12 qm pro Einwohner. In den letzten Jahren haben tibetische Institutionen für Technik und Forschung wichtige Untersuchungen bezüglich der Beeinträchtigung der Umwelt durch die Industrie und der Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt. In Lhasa, Xigaze und Qamdo wurden Umweltkontrollstationen eingerichtet.
Allen Untersuchungen zufolge ist die Umwelt in Tibet intakt. Die Luft- und die Wasserqualität ist gut, die Strahlungswerte sind normal, es besteht keine von Menschen verursachte radioaktive Verschmutzung.