UmweltschutzVerschiedene
Gesetze und Verordnungen für Umweltschutz Die Regierung des Autonomen Gebiets
Tibet führt gewissenhaft die staatliche Politik hinsichtlich einer rationellen
Erschließung und Nutzung der natürlichen Ressourcen und des Umweltschutzes
durch und hält an der strategischen Richtlinie fest, daß der Wirtschaftsaufbau,
der Städte- und Landbau und die Umweltgestaltung bei der Planung, Ausführung
und Entwicklung Hand in Hand gehen. In den letzten Jahren erließen der Ständige
Ausschuß des Nationalen Volkskongresses und die Regierung des Autonomen
Gebiets Tibet eine Reihe von Gesetzesbestimmungen und Verwaltungsregeln und vorschriften
zum Schutz der Umwelt und der Naturressourcen. Zu nennen sind die Vorschriften
des Autonomen Gebiets Tibet über den Umweltschutz, die Vorschriften
des Autonomen Gebiets Tibet über den Waldschutz, die Provisorischen
Bestimmungen des Autonomen Gebiets Tibet über die Verwaltung des Weidelandes,
die Bekanntmachung der Volksregierung des Autonomen Gebiets Tibet über
den Schutz der Ressourcen an Wasserprodukten sowie die Maßnahmen
des Autonomen Gebiets Tibet über den Umweltschutz bei Bauprojekten.
Allein zum Schutz wilder Tierarten wurden mehr als 20 Regeln und Vorschriften
erlassen. 1975 wurde eine Umweltschutzinstitution der Regierung des Autonomen
Gebiets Tibet gegründet und 1990 wurde die Umweltschutzkommission des autonomen
Gebiets ins Leben gerufen. Seit Jahren ist Tibet dabei, gemäß den
verschiedenen Gesetzen und Gesetzesverordnungen den Waldschutz und die Aufforstung
zu verstärken. Seit Anfang der 60er Jahre hat in tibet 70 Mio. Bäume
angpflant; jedes Jahr werden ca. 140 000 ha Bergland aufgeforstet. Auch in der
Landwirtschaft und Viehzucht schenkt man dem Umweltschutz große Aufmerksamkeit.
Tibets Fauna und Flora ist außerordentlich artenreich. 180 Spezies von
Tieren und Pflanzen sind geschützt. Die Zahl der eins vom Aussterben bedrohten
Schwarzhalskraniche sowie Takin und Tiger nimmt zu.
Einrichtungen von Naturschutzgebieten Von den 70er Jahren an hat das Autonome
Gebiet Tibet verstärkt Geldmittel für den Schutz von Tieren und Pflanzen
eingesetzt und in Gegenden, in denen seltene Tiere leben, Jagdverbot erlassen.
Von 1982 bis 1985 hat die Regierung des autonomen Gebiets sieben Naturschutzgebiete,
Medog, Zayü, Gang Xian, Bagqi, Zhangmugou, Jiangcun und Qomolangma eingerichtet.
1993 wurden sechs weitere Naturschutzgebiete ausgewiesen, nämlich Qangtang,
Xainza, Yanjing, Dongjug, Changmaoling und Painbo. Bekämpfung
der Umweltveschmutzung In Tibet ist nur eine sehr geringe Beeinträchtigung
der Umwelt durch Industrie, Verkehr usw. festzustellen. Unfälle mit Schäden
für die Ökologie sind ebenso unbekannt wie sauerer Regen. Bei Bauprojekten
werden in Tibet stets die möglichen Folgen für die Umwelt berücksichtigt
und gleichzeitig mit der Ausführung der Projekte Reinigungsanlagen gebaut.
Frühere Verschmutzungsherde sind beseitigt worden. 80% der Abgase aus Brennstoffen
werden gereinigt. Beim Städtebau werden eine rationelle Planung und großzügige
Begrünung durchgeführt. Die Grünfläche in Lhasa macht 17,6%
der gesamten Stadtfläche aus das sind 12 qm pro Einwohner. In den
letzten Jahren haben tibetische Institutionen für Technik und Forschung wichtige
Untersuchungen bezüglich der Beeinträchtigung der Umwelt durch die Industrie
und der Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt. In Lhasa, Xigaze und Qamdo wurden
Umweltkontrollstationen eingerichtet. Allen Untersuchungen zufolge ist die
Umwelt in Tibet intakt. Die Luft- und die Wasserqualität ist gut, die Strahlungswerte
sind normal, es besteht keine von Menschen verursachte radioaktive Verschmutzung.
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