Die Verfassung
Die Verfassung ist das Grundgesetz des Staates.
Die heute gültige Verfassung wurde am
4. Dezember 1982 von der 5. Tagung des V. Nationalen Volkskongresses
angenommen und in Kraft gesetzt.
1. Die wichtigsten Verfassungsbestimmungen
für Chinas politisches System
A. Die Hauptprinzipien der chinesischen Politik
(1) Die Kommunistische Partei Chinas ist die
einzige Regierungspartei Chinas
Die Volksrepublik China wurde von der KP Chinas
gegründet.
Die KP Chinas war, ist und wird die Führerin
des chinesischen Volkes sein.
(2) Die demokratische Diktatur des Volkes
Die Volksrepublik China ist ein sozialistischer
Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der
Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter
und Bauern beruht.
Die demokratische Diktatur des Volkes bedeutet
ihrem Wesen nach die Diktatur des Proletariats.
Die Arbeiterklasse ist die führende Klasse
des Staates, die Bauernschaft ist ihre Verbündete.
(3) Das sozialistische System
Das von der Arbeiterklasse geführte und
auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruhende sozialistische
System ist das grundlegende System der Volksrepublik China. Jede
Organisation und jede Einzelperson, die das sozialistische System
sabotiert, ist ein Feind des Staates und Volkes.
(4) Alle Macht gehört dem Volk
Alle Macht des Staates gehört dem Volk.
Die Organe, durch die das Volk die Staatsmacht
ausübt, sind der nationale Volkskongreß und die lokalen
Volkskongresse auf den verschiedenen Ebenen.
Das Volk verwaltet die Staatsangelegenheiten,
die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Angelegenheiten durch
verschiedene Kanäle und in verschiedenen Formen.
Die Einheitsfront steht unter der Führung
der Kommunistischen Partei Chinas. An ihr haben die verschiedenen
demokratischen Parteien und Massenorganisationen, alle sozialistischen
Werktätigen sowie alle Patrioten, die den Sozialismus unterstützen,
und alle Patrioten, die für die Wiedervereinigung des Vaterlandes
eintreten, teil.
Im poilitischen und gesellschaftlichen Leben
des Landes, bei der Förderung der Freundschaft mit den Völkern
anderer Länder, beim Aufbau der Modernisierungen und im Kampf
für die Wiedervereinigung und Einheit des Landes wird die Einheitsfront
ihre wichtige Rolle spielen und sich konsolidieren und entwickeln.
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes ist
eine Organisation der Einheitsfront mit umfassendem repräsentativem
Charakter.
(5) Die grundlegende Aufgabe und das Ziel des
Staates
Auf dem Weg des Aufbaus des Sozialismus chinesischer
Prägung werden alle Kräfte auf die sozialistische Modernisierung
konzentriert. Unter der Führung der Kommunistischen Partei
Chinas und angeleitet durch den Marxismus-Leninismus, die Mao-Zedong-Ideen
und die Deng-Xiaoping-Theorie werden die Volksmassen aller Nationalitäten
an der demokratischen Diktatur des Volkes, dem sozialistischen Weg
und der Reform und Öffnung festhalten, ununterbrochen die sozialistischen
Institutionen vervollkommnen, die sozialistische Marktwirtschaft
entwickeln, die sozialistische Demokratie ausbauen, die sozialistische
Rechtsordnung perfektionieren und im Vertrauen auf die eigene Kraft
hart arbeiten, um die Industrie, Landwirtschaft, Landesverteidigung
und Wissenschaft und Technik Schritt für Schritt zu modernisieren
und China zu einem starken sozialistischen Staat mit hochentwickelter
Demokratie und Zivilisation aufzubauen.
(6) Der demokratische Zentralismus
Das organisatorische Prinzip der Staatsorgane
ist der demokratrische Zentralismus.
Die Volkskongresse aller Ebenen werden durch
Wahlen gebildet.
Die Volkskongresse aller Ebenen entscheiden über die wichtigsten
Angelegenheiten im politischen Leben des Staates, rufen alle Organe
der Staatsverwaltung, alle Staatsorgane der Rechtsprechung und alle
Organe der Staatsanwaltschaft ins Leben.
(7) Die Waffengewalt gehört dem Volk
Die Waffengewalt der Volksrepublik China gehört
dem Volk.
Die Aufgabe der Streitkräfte besteht darin, Aggressionen abzuwehren,
das Vaterland zu verteidigen, die friedliche Arbeit des Volkes zu
schützen, am Aufbau des Landes teilzunehmen und dem Volk zu
dienen.
(8) Das Land nach den Gesetzen regieren
Jedes Individuum, jede politische Partei und
jede gesellschaftliche Organisation müssen die Verfassung zur
Richtschnur ihres Handelns erheben und dürfen kein Privileg
genießen, die die Verfassung und die Gesetze zu überschreiten.
Jede Handlung, die der Verfassung und den Gesetzen zuwiderläuft,
muß untersucht werden.
Man muß das Land nach den Gesetzen regieren
und einen sozialistischen Rechtsstaat aufbauen.
(9) Die regionale Autonomie der Nationalitäten
Alle Nationalitäen sind gleichberechtigt.
Diskriminierung und Unterdrückung jeglicher
Nationalität sind verboten, desgleichen jede Handlung, die
die Einheit der Nationalitäten untergräbt oder ihre Spaltung
betreibt.
B. Die Stellung der Bürger im politischen
Leben des Staates und ihre Rechte
(1) Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Das aktive und das passive Wahlrecht
Alle Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, besitzen unabhängig von Nationalität, Rasse, Geschlecht,
Beruf, sozialer Herkunft, Religion, Bildungsstand, Vermögenslage
und der Dauer ihrer Ansässigkeit das aktive und das passive
Wahlrecht.
Davon ausgenommen sind Personen, denen die
politischen Rechte gesetzlich aberkannt sind.
(3) Die Freiheit des Denkens und der Rede
Die Bürger genießen die Freiheit
der Rede, der Publikation, der Versammlung, der Vereinigung, der
Durchführung von Straßenumzügen und Demonstrationen.
(4) Glaubensfreiheit
Die Bürger genießen Glaubensfreiheit.
Kein Staatsorgan, keine gesellschaftliche Organisation
und keine Einzelperson dürfen Bürger dazu zwingen, sich
zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen.
(5) Die Freiheit der Person der Bürger
ist unverletzlich
Kein Bürger darf ohne Genehmigung oder Entscheidung einer Volksstaatsanwaltschaft
oder ohne Entscheidung eines Volksgerichts verhaftet werden; Verhaftungen
müssen durch ein Organ für öffentliche Sicherheit
vorgenommen werden.
Die Beraubung oder Beschränkung der Freiheit
der Person von Bürgern durch rechtswidrige Festnahme oder andere
Maßnahmen ist verboten.
Die rechtswidrige Leibesvisitation von Bürgern ist verboten.
Die persönliche Würde der Bürger
und die Wohnungen der Bürger sind unverletzlich.
(6) Die Freiheit der Korrespondenz
Die Freiheit der Korrespondenz und das Briefgeheimnis der Bürger
sind gesetzlich geschützt.
Keine Organisation oder Einzelperson darf die
Freiheit der Korrespondenz und das Briefgeheimnis von Bürgern
aus irgendeinem Grund verletzen, abgesehen von solchen Fällen,
in denen aufgrund der Bedürfnisse der staatlichen Sicherheit
oder zwecks Aufklärung von Straftaten die Organe für öffentliche
Sicherheit oder die Organe der Staatsanwaltschaft gemäß
den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren eine Zensur der Korrespondenz
vornehmen dürfen.
(7) Das Recht auf Kritik und Vorschläge
Die Bürger haben das Recht, gegenüber
jedem Staatsorgan oder Staatsfunktionär Kritik und Vorschläge
zu äußern; sie haben das Recht, sich wegen Rechtsüberschreitung
oder Pflichtvernachlässigung durch Staatsorgane oder Staatsfunktionäre
mit einer Anrufung, Anklage oder Anzeige an das entsprechende Staatsorgan
zu wenden.
(8) Das Recht auf Schadensersatz von seiten
des Staates
Personen, die infolge der Verletzung ihrer Bürgerrechte durch
Staatsorgane oder Staatsfunktionäre Verluste erleiden, haben
das Recht auf Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(9) Das Recht auf Arbeit
Die Bürger haben sowohl das Recht als
auch die Pflicht zu arbeiten.
Durch verschiedene Kanäle schafft der Staat die Bedingungen
für Beschäftigung, verstärkt den Arbeitsschutz, verbessert
die Arbeitsbedingungen und erhöht auf der Grundlage der Produktionserweiterung
das Arbeitsentgelt und vermehrt soziale Vorteile.
(10) Das Recht auf Sozialleistung
Die Bürger haben im Alter, in Krankheitsfällen
oder bei Arbeitsunfähigkeit das Recht auf materielle Unterstützung
von seiten des Staates und der Gesellschaft.
Der Staat und die Gesellschaft sichern den
Lebensunterhalt von invaliden Armeeangehörigen, gewähren
den Familienangehörigen von Märtyrern Beihilfe und behandeln
die Familienangehörigen des militärischen Personals mit
Vorzug.
Der Staat und die Gesellschaft treffen Vorkehrungen
für die Arbeit, das Leben und die Ausbildung von Blinden, Taubstummen
und anderen behinderten Bürgern.
(11) Das Recht auf Erziehung
Die Bürger haben das Recht und die Pflicht,
eine Erziehung zu erhalten bzw.anzunehmen.
(12) Die akademische Freiheit und die Freiheit
zum künstlerischen Schaffen
Die Bürger haben die Freiheit zur wissenschaftlichen
Forschung, zum literarischen und künstlerischen Schaffen und
zu anderen kulturellen Betätigungen.
(13) Gleichberechtigung von Männern und
Frauen
Die Frauen genießen in allen Bereichen
des politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen
Lebens sowie des Familienlebens die gleichen Rechte wie die Männer.
(14) Beide Ehepartner haben die Pflicht zur
Familienplanung.
(15) Die Bürger sind verpflichtet, dem
Gesetz entsprechend Steuern zu entrichten.
(16) Es ist die Ehrenpflicht der Bürger,
Militärdienst zu leisten und den Organisationen der Volksmiliz
beizutreten.
2. Die Auslegung und Abänderung der
Verfassung sowie die Überwachung ihrer Durchführung
a. Die Auslegung der Verfassung
Der Ständige Ausschuß des Nationalen
Volkskongresses hat das Recht, die Verfassung auszulegen.
Er legt die Verfassung aus durch die Ausarbeitung
von Gesetzen und die Erlassung von Verordnungen und Beschlüssen.
b. Die Abänderung der Verfassung
Der Nationale Volkskongreß hat das Recht,
die Verfassung abzuändern.
Abänderungen der Verfassung müssen
vom Ständigen Ausschuß des Nationalen Volkskongresses
oder von mehr als einem Fünftel der Abgeordneten des Nationalen
Volkskongresses vorgeschlagen und durch eine Stimmenmehrheit von
mehr als zwei Dritteln aller Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses
angenommen werden.
c. Die Überwachung der Durchführung
der Verfassung
Der Nationale Volkskongreß übt die
Funktion und Gewalt aus, die Durchführung der Verfassung zu
überwachen. Der Ständige Ausschuß des Nationalen
Volkskongresses übt die Funktion und Gewalt aus, die Verfassung
auszulegen und ihre Durchführung zu überwachen.
Der Nationale Volkskongreß hat das Recht,
die Auslegung der Verfassung durch seinen Ständigen Ausschuß
zu ändern oder zu annullieren.
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