Neue Bestimmung für ausländische Fahrer und Fahrzeuge

China hat eine neue Bestimmung für ausländische Fahrzeuge und Fahrer erlassen. Die Bestimmung ist Teil einer Anstrengung, die Verkehrssicherheit in China zu verbessern und tritt am 1. Januar 2007 in Kraft, teilte das Ministerium für Öffentliche Sicherheit mit.

Das bestehende Gesetz stammt aus dem Jahr 1989 und gilt als veraltet für den schnell wachsenden Verkehr.

Eine große Anzahl ausländischer Passagier- und Lastfahrzeuge überqueren in den Grenzregionen täglich die Grenze nach China.

Ausländische Fahrzeuge, die vorübergehend die Grenze nach China überqueren, müssen versichert sein und über Zertifikate über Fahrzeugsicherheit und eine technische Untersuchung verfügen.

Außerdem legt die Bestimmung fest, welche Strecken und Gebiete die ausländischen Fahrzeuge befahren dürfen und wann sie China wieder verlassen müssen.

Aus einer Statistik des Ministeriums geht hervor, dass im Jahr 2005 von Ausländern gefahrene Fahrzeuge 95 Verkehrsunfälle verursachten, bei denen es zu 28 Todesfällen und 90 Verletzten kam.

Insgesamt wurden bei Verkehrsunfällen in China im Jahr 2005 40 Ausländer getötet und 198 verletzt.

Ausländer, die sich nur kurze Zeit in China aufhalten, müssen entweder ihre Fahrzeuge aus dem Ausland mitbringen oder sich ein Auto mieten. Offiziell zugelassene Mietwagen sind in der Regel Kleinwagen.

Ausländer, die über einen ausländischen Führerschein verfügen, können nach einer Einführung in die chinesischen Verkehrsregeln und -gesetze eine vorläufige Fahrerlaubnis erhalten.

Die neue Bestimmung soll den alltäglichen Umgang mit ausländischen Fahrzeugen und Fahrern in China regulieren. Ausländische Journalisten, die während der Olympiade 2008 in China Auto fahren, werden als "Sonderfälle" behandelt werden, teilte das Ministerium weiter mit. China werde hierbei die übliche Praxis des Olympischen Komitees übernehmen.

(China.org.cn, Xinhua, 19. Dezember 2006)