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26. 08. 2009 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Gesetz

Chinas Legislative prüft Gesetzesentwurf zur Bestimmung von Regierungsbefugnissen

Chinas oberste gesetzgebende Instanz hat am vergangenen Montag zum dritten Mal einen Gesetzesentwurf zur Regulierung der Vollzugsgewalt der Regierung gelesen – der erste seiner Art, der den Missbrauch von Vollzugsgewalt in Behörden einschränken soll.

Der Entwurf zur Regulierung der Vollzugsgewalt der öffentlichen Verwaltung lag dem Ständigen Komitee des Nationalen Volkskongresses, Chinas oberster gesetzgebender Instanz, in dritter Lesung vor.

Chinas oberste gesetzgebende Instanz hat am vergangenen Montag zum dritten Mal einen Gesetzesentwurf zur Regulierung der Vollzugsgewalt der Regierung gelesen – der erste seiner Art, der den Missbrauch von Vollzugsgewalt in Beh?rden einschr?nken soll.

Die erste Lesung war im Dezember 2005 und die zweite im Oktober 2007.

Bei Verabschiedung wird der Gesetzesentwurf den gesetzlichen Rahmen für die Verwaltungsmacht von Regierungsbehörden vervollständigen, sagten Experten.

Ein Funktionär des Gesetzesausschusses des Nationalen Volkskongresses, sagte, dass die Vollzugsgewalt oft missbraucht werde, was einem Verstoß gegen das öffentliche Interesse gleichkäme. Einige Behörden führten ihre Verwaltungspflicht nicht ordnungsgemäß aus oder missbrauchten ihre Macht.

Das Gesetz wird die Vollzugsgewalt der Regierungsbehörden festlegen. Behörden ohne entsprechende Befugnis müssen vor einer Vollzugsmaßnahme einen Gerichtsbeschluss beantragen.

Der Gesetzesentwurf legt noch nicht fest, welche Behörden Vollzugsgewalt erhalten. Regierungsbehörden sollen im Streitfalle eine Schlichtung anstreben, wenn dadurch ihre Interessen oder das öffentliche Interesse nicht beeinträchtigt werden.

Befugte Behörden sollten Vollzugsmaßnahmen nicht nachts oder während der Ferien durchführen, heißt es im Gesetzesentwurf.

Vollzugsmaßnahmen wie die"Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Strom, Wärme oder Brennstoffen" dürfen nicht angewendet werden.

Nach Chinas Gesetzgebung scheitert ein Gesetzentwurf, wenn er mehr als zwei Jahre lang nicht auf der Tagesordnung der obersten gesetzgebenden Instanz stand.

Die Lesung des Gesetzes in der laufenden Sitzung, fast zwei Jahre nach der letzten Sitzung im Oktober 2007, hält das Gesetzgebungsverfahren somit aufrecht.

Quelle: people.com.cn

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