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27. 11. 2010 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Rechtswesen

Zehn Prozent der Todesurteile werden wieder aufgehoben

Schlagwörter: Todesurteile, China, Todesstrafe

Rund 90 Prozent der Todesurteile werden für ernsthafte Verbrechen ausgesprochen wie Mord, Raub, Gewaltakte, Vergewaltigung, Drogenschmuggel und Entführung. Im August entschloss sich der Nationale Volkskongress, das oberste gesetzgebende Organ, bei einer Revision des chinesischen Strafrechts die Todesstrafe für 13 gewaltfreie Wirtschaftsverbrechen aufzuheben. Laut Hu unterstütze der Oberste Volksgerichtshof diesen Schritt, da er ein "positives Signal aussendet, wenn es darum geht, die Anwendung der Todesstrafe streng zu kontrollieren." Dennoch sei die letztinstanzliche Begutachtung eines Todesurteils noch immer eine Herausforderung, da Geständnisse unter Foltereinfluss unterschrieben worden sein können und manche Richter auf dem Land schlecht ausgebildet sind.

Einer der bekanntesten Fälle des Landes, in dem jemand mit einem durch Folter erzwungenen Geständnis verurteilt worden war, ist der von Zhao Zuohai. Nachdem er elf Jahre im Gefängnis saß, wurde er im vergangenen Mai freigelassen. Es hatte sich herausgestellt, dass der Mann, den er angeblich umgebracht hatte, noch am Leben war. Der Bauer aus Henan sagte, dass ihn die Polizei gefolterte habe, bis er alles gestanden hat, was man von ihm verlangte.

Zhao Bingzhi, Chef des Forschungskomites zum Strafrecht, welches der Chinesischen Rechtsgesellschaft angehört, sagte, es sei für den Obersten Volksgerichtshof von größter Bedeutung, die Fälle, in denen die Todesstrafe aufgehoben wurde, zu sammeln und zu klassifizieren und dann an niedrige Gerichte weiterzuleiten. "Der Oberste Volksgerichtshof sollte nicht mehr nur Beweise sammeln, sondern auch Regeln dazu aufstellen, bei welchen Verbrechen die Todesstrafe angemessen ist."

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Quelle: China Daily

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