Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf nicht behindert werden

Cheng Siwei, stellvertretender Vorsitzender des Ständigen Ausschusses des chinesischen Nationalen Volkskongresses, hat am Samstag in einem Artikel in der Volkszeitung darauf hingewiesen, dass es in China keinen Organisationen oder Individuen erlaubt sei, ihre Mitarbeiter an der Mitgliedschaft an einer Gewerkschaft zu behindern.

Cheng schrieb, der Unterschied chinesischer Gewerkschaften zu den ausländischen liege darin, dass sie sowohl die Rechte und Interessen der Mitarbeiter schützen als auch die Entwicklung der Unternehmen fördern würden. Für diesen Umstand hätten auswärtigen Investoren und Privatunternehmer noch "mangelndes Verständnis". Die betreffenden Behörden Chinas sollten verstärkt Aufklärungsarbeit leisten und mit administrativen und rechtlichen Mitteln die legitimen Rechte und Interessen der Mitarbeiter schützen.

(CRI/China.org.cn, 25. Oktober 2004)