Chinas Staatsrat beantragt Erläuterung zu Hong Konger Grundgesetz

Der chinesische Staatsrat hat am Sonntag dem Ständigen Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) einen Antrag über die Erläuterung von Klausel 2, Artikel 53 im Hong Konger Grundgesetz vorgelegt, um zu verdeutlichen, dass die Amtsperiode des neuen Chefadministrators der Sonderverwaltungszone Hong Kongs die restliche Amtsperiode seines Vorgängers ist.

Dazu sagte ein Sprecher des Büros für Angelegenheiten in Hong Kong und Macao beim Staatsrat, diese Entscheidung des Staatsrates beruhe auf einem entsprechenden Bericht der Regierung der Sonderverwaltungszone
Hong Kong vom Mittwoch. Sie verkörpere den konsequenten Standpunkt des Staatsrates, strikt am Hong Konger Grundgesetz festzuhalten und die Stabilität und Prosperität in Hong Kong zu wahren.

Ein Sprecher der Regierung der Sonderverwaltungszone Hong Kong begrüßte die Entscheidung des Staatsrates und betonte, die gesetzlicher Erläuterung werde der Durchführung der Richtlinien "ein Land, zwei Systeme", "Verwaltung Hong Kongs durch Hong Konger" und "hochgradige Autonomie" nicht schaden.

(China.org.cn, 11. April 2005)