Der Alte Sommerpalast

Zu den herausragenden Kulturdenkmälern des 17. Jahrhunderts zählt der Yuanmingyuan-Garten - der Alte Sommerpalast.

Der im Laufe von 150 Jahren angelegte kaiserliche Garten war mit seinen künstlichen Landschaften und seiner Vielzahl von Palastbauten, Tempeln und Pavillons die Vollendung chinesischer Gartenkunst. Mit dem Bau wurde 1709 während der Herrschaft des Qing-Kaisers Kangxi begonnen. Dessen Nachfolger Yongzheng setzte das Werk fort, das unter Kaiser Qianlong schließlich vollendet wurde.

Die Palastanlage umfasste drei Gärten: den Garten des Hellen Vollmondes, den Garten des Ewigen Frühlings und den Garten der Zehntausend Frühlinge. Die Anlage erstreckte sich auf einer Fläche von 333 Hektar und zeigte Nachbildungen der schönsten Gärten Nord- und Südchinas. Kaiser Qianlong, der viel auf Reisen war, gab persönliche Anweisungen, wie der eine oder andere Garten, der ihm auf seinen Reisen gefallen hatte, zu kopieren sei. "Südchinas schönste Landschaften machten sich vor dem Kaiser klein, und er nahm sie in die Arme und trug sie mit sich fort", schrieb der Dichter Wang Kanyun.

Im Yuanmingyuan gab es viele buddhistische und taoistische Tempel.

Gewöhnlich verbrachten die Qing-Kaiser mehrere Monate jährlich im Alten Sommerpalast, von wo aus er während der Sommermonate regierte.

Um die Abgesandten fremder Staaten zu beeindrucken, ließen die Herrscher auch Gebäude im europäischen Stil errichten. Sie entstanden zwischen 1747 und 1760. Die "Westlichen Gebäude" befanden sich auf einem 70 Meter breiten und 759 Meter langen Streifen innerhalb einer Mauer. Bewohnt wurden die Gebäude nicht. Ihr einziger Zweck war es, Eindruck zu machen. Vor dem Hauptgebäude stieg aus dem Maul eines steinernen Fisches eine Fontäne bis zu 16 Meter hoch. Um den Brunnen herum hatte man 18 aus Bronze gegossene Wildgänse und vier bronzene Schafe aufgestellt.

Der Alte Sommerpalast wurde im 2. Opiumkrieg 1860 von britisch-französischen Truppen völlig zerstört. Heute ist der Yuamingyuan ein öffentlicher Park.

(China.org.cn, 24. Mai 2005)