| Neues Gesetz über Geschlechtsverkehr von Minderjährigen |
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Vor kurzem ist eine gesetzliche Bestimmung erlassen worden, die in der chinesischen Gesellschaft große Aufmerksamkeit erregt hat. Die vom Obersten chinesischen Volksgericht erlassene Bestimmung lautet: Minderjährige im Alter zwischen 14 und 16 Jahren sind bei Geschlechtsverkehr mit minderjährigen Mädchen ohne schwerwiegende Folgen nicht strafbar. Bisher wurden derartige sexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgt. Dazu meinte Sun Yunxiao vom chinesischen Forschungszentrum für Kinder und Jugendliche: "In der Vergangenheit beruhte die sexuelle Erziehung Minderjähriger hauptsächlich auf der Einschüchterung durch Gesetze. Dies war gegenüber den Minderjährigen unfair. Ich meine, die Gesetzesbestimmung des Obersten Chinesischen Volksgerichtes dient dem Schutz der Minderjährigen." Mit der kontinuierlichen Öffnung der chinesischen Gesellschaft bekommt man immer mehr Informationen in bezug auf Sex. Und aufgrund der besseren Ernährung werden Jungen und Mädchen auch immer früher geschlechtsreif. Tendenziell nimmt der Geschlechtsverkehr von Minderjährigen in China zu und ist schwer zu kontrollieren. Einige Minderjährige sind laut den bisherigen Gesetzen straffällig, was aber ihrem Erwachsenwerden nicht förderlich ist. Um diesen Minderjährigen eine Chance zu geben, wurde diese Gesetzesänderung erlassen. In der Öffentlichkeit wird dies als "tolerante" Handlungsweise zum Schutz der Menschenrechte der Minderjährigen in China angesehen. Wu Yan hat ein 16-jähriges Kind. Sie sagte zu diesem Gesetz: "Manchen Kindern sind die Folgen des Geschlechtsverkehrs gar nicht bewusst. Wenn die Jungen nun als Vergewaltiger verurteilt werden, ist dies an den Haaren herbeigezogen. Die Gesetze sollten lockerer sein. Die Aufklärung sollte auf moralistischer Erziehung basieren." Allerdings gibt es unterschiedliche Ansichten zu dieser neuen Gesetzesbestimmung. Liao Shenghui ist Lehrerin an einer Mittelschule in Beijing. Sie zeigt sich besorgt und fürchtet, dass dieses Gesetz der Erziehung der Jugendlichen schadet: "Jemand, der bereits daran denkt, Geschlechtsverkehr zu haben, könnte sich ermutigt fühlen, wenn er sieht, dass er vom Gesetz nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann." Eine Mittelschülerin namens Chen Ping sagte: "Früher konntest du dich bei sexueller Belästigung zumindest an das Gesetz wenden. Jetzt gibt es neue Regelungen, also weniger Bestrafung und mehr Anleitung. Aber ich finde gesetzliche Bestrafung besser, zumindest für den Schutz der Mädchen." Zu diesen verschiedenen Einwänden sagt ein Experte des Obersten Volksgerichts, dass die Gesetzesauslegung sehr konkret sei. Es sei nicht so, dass Minderjährige bei Geschlechtsverkehr mit minderjährigen Mädchen nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können. Nur unter bestimmten Umständen sind sie nicht strafbar. Bei Vergewaltigung könne man sich nicht auf diese Auslegung berufen. Sun vom chinesischen Forschungszentrum für Kinder und Jugendliche geht davon aus, dass angesichts der zunehmenden sexuellen Aktivität der Minderjährigen und der Schwierigkeiten, diese zu kontrollieren, die sexuelle Aufklärung der Minderjährigen eine große Herausforderung darstellt: "Dieser Schritt ist notwendig. Aber es werden neue Fragen auftauchen, wenn andere Dinge, die damit in Zusammenhang stehen, vernachlässigt werden. Zum Beispiel die Erziehung. Wenn es an Bestrafungsmaßnahmen fehlt und die sexuelle Aufklärung mangelhaft ist, wird das zu einem Durcheinander führen. Minderjährige können unkonventionell und zügellos sein, insbesondere die Jungen." Da das Gesetz immer humaner wird und die Toleranz gegenüber Minderjährigen langsam wächst, fordert Sun, dass Familie, Schule und Gesellschaft das gesunde Aufwachsen der Minderjährigen garantieren sollten. Sie müssten die ihnen zugedachte Rolle spielen und Minderjährige bei der Entwicklung eines ausgereiften Bilds von Sexualität unterstützen. Die zuständigen Behörden sollten so schnell wie möglich gezielte Maßnahmen erarbeiten. Es sollten Anstalten gegründet werden, um Minderjährige aufzunehmen, die moralisch verwerflich gehandelt haben, aber nicht straffällig im Sinne des Gesetzes sind. Diese sollten eine Chance auf Besserung erhalten. (CRI, 28. Februar 2006)
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