7 Aktivitäten auf der Großen Mauer verboten

Nach einem absolvierten Besuch seinen Namen in Steine der chinesischen Großen Mauer zu ritzen ist unmoralisch und ist nach am 1. Dezember 2006 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen strafbar.

Insgesamt werden sieben Aktivitäten auf der Großen Mauer untersagt, dazu zählen: das Entfernen von Erde, Ziegelsteinen und anderen Steinen aus der Mauer, das Pflanzen von Getreide auf der Mauer, das Schreiben oder Ritzen von Inschriften, die Installation von Objekten, die nicht im Zusammenhang mit dem Schutz der Großen Mauer stehen, das Fahren auf der Mauer, die Ausstellung von Gegenständen, die die Mauer beschädigen könnten sowie die Organisation von Aktivitäten in gesperrten Abschnitten der Mauer. Diese Bestimmungen werden dem bestehenden chinesischen Denkmalschutzgesetz hinzugefügt.

Nach den neuen Bestimmungen, müssen Personen die Graffitis an die Große Mauer sprühen oder sie anderweitig beschriften mit einer Strafe von 200 bis 500 Yuan (20 bis 50 Euro) rechnen. Für andere Verstöße gegen die neuen Bestimmungen können für Einzelpersonen Strafen von bis zu 50.000 Yuan (5000 Euro) und für Organisationen Strafen von bis zu 500.000 Yuan (50.000 Euro) verhängt werden.

In Hinblick auf die Touristenströme an die Große Mauer, erklärte ein Beamter, diese würden durch den Verkauf der Eintrittskarten reguliert. Aber bisher sei die Anzahl der Touristen am Badaling Abschnitt der Mauer noch nicht problematisch und dementsprechend gäbe es keine Notwendigkeit, Restriktionen vorzunehmen.

(China.org.cn, Xinhua, 4. Dezember 2006)