|
|
Wie wird das Politbüro des Zentralkomitees entstehen?
|
Das Politbüro wird von der Plenartagung des Zentralkomitees gewählt. Im Parteistatut seit dem 12. Parteitag wird festgelegt: „Die Plenartagung des Zentralkomitees wird vom Politbüro einberufen und findet jährlich mindestens einmal statt“, und „das Politbüro und sein Ständiger Ausschuss üben zwischen den Plenartagungen des Zentralkomitees die Funktion und Befugnisse des Zentralkomitees aus.“ Das Politbüro soll dem Zentralkomitee regelmäßig einen Rechenschaftsbericht vorlegen, und hält sich an ein Prinzip der kollektiven Leitung. Der Generalsekretär des Zentralkomitees ist für die Einberufung der Sitzungen des Politbüros verantwortlich. Das Politbüro muss die Richtlinien und politischen Maßnahmen, die vom Landesparteitag angenommen worden sind, getreu durchführen. Die wichtigen Beschlüsse über personelle Veränderungen in den zentralen Führungsorganen und schwerwiegende Angelegenheiten in der Partei, die vom Politbüro gefaßt worden sind, müssen von der Plenartagung des Zentralkomitees rückwirkend genehmigt werden.
(CIIC/18. Oktober 2002)
|
|