Im Parteistatut sieht vor: Der Landesparteitag findet alle fünf Jahre einmal statt und wird vom Zentralkomitee einberufen. Wenn das Zentralkomitee es für notwendig hält oder über ein Drittel aller Organisationen auf Provinzebene es fordern, kann der Landesparteitag vorfristig einberufen werden. Wenn keine außerordentlichen Umstände vorliegen, soll er nicht verschoben werden. Über die Anzahl der Abgeordneten zum Landesparteitag und über das Verfahren zur Wahl der Abgeordneten entscheidet das Zentralkomitee.