Die Wahlprozeduren sehen wie folgt aus:
a. Nach Empfehlungen und Nominierungen der Parteiorganisationen der verschiedenen Wahleinheiten von unten nach oben stellen die ständigen Ausschüsse der Parteikomitees dieser Wahleinheiten durch wiederholte Diskussionen über die nominierten Kandidaten und nach überwiegenden Meinungen der Parteiorganisationen bzw. der Parteimitglieder vorläufige Kandidatenlisten auf.
b. Prüfung von Kandidaten. Dabei werden Meinungen der Parteiorganisationen und der Disziplinkontroll- und Überwachungsabteilungen der Einheiten, in denen die Kandidaten arbeiten, sowie der Parteimitglieder in vollem Maße angehört.
c. In Übereinstimmung mit den konkreten Forderungen des ZK der Partei in Bezug auf die Bedingungen für die Abgeordneten und deren Zahl, Quotenanteil und Zusammensetzung und nach Prüfungsergebnissen stellen die ständigen Ausschüsse der Parteikomitees der verschiedenen Wahleinheiten noch einmal ihre Kandidatenlisten auf.
d. Die Plenartagungen der Parteikomitees werden einberufen, um ihre Kandidatenlisten, die der Organisationsabteilung beim ZK der Partei zur Überprüfung vorgelegt werden, anzunehmen.
e. Die Wahleinheiten rufen Parteitage bzw. Parteikongresse ein, um die Abgeordneten zum Landesparteitag zu wählen. Die Zahl der Kandidaten ist normalerweise 10% mehr als die der gewählten Abgeordneten. In der Vorwahl wie auch der offiziellen Wahl kann die Methode der Mehrkandidatenwahl angewandt werden. Die Vorwahl kann durch die offizielle Mehrkandidatenwahl ersetzt werden. Das Wahlergebnis wird beim ZK der Partei zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt.
(CIIC/23. Oktober 2002)
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