Innerhalb der Partei haben alle offiziellen Parteimitglieder das aktive und passive Wahlrecht und können als Kandidaten zum Parteitag nominiert werden. Allerdings muss die Kandidatenliste durch gründliche Diskussionen in den Parteiorganisationen und von den Wählern und nach den überwiegenden Meinungen festgelegt werden. Keine Organisation bzw. Einzelperson darf aus irgendeinem Grund einen Kandidaten ernennen.
Ein Kandidat zum Parteitag soll ein ausgezeichnetes Element sein, das ein gutes ideologisches Bewußtsein, einen guten Arbeits-, Führungs- und Lebensstil und einen noblen Charakter hat; ehrlich und aufrecht in seiner Art ist; enge Verbindung mit den Volksmassen hält und eine starke Fähigkeit hat, dienstliche Angelegenheiten zu besprechen, Meinungen und Forderungen der Parteimitglieder und der Volksmassen wahrheitsgetreu wiederzugeben und das demokratische Recht der Parteimitglieder richtig auszuüben.
(CIIC/24. Oktober 2002)
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