Die Bevölkerung von Yulin, Guangxi, hält die Delegierte des 16. Parteitags und Richterin am Mittleren Volksgerichtshof der Stadt Yulin Pan Jingkui für eine gute Richterin.
Während ihrer Zeit als vorsitzende Untersuchungsrichterin am Untersuchungsgericht war sie für die Untersuchung von Streitfällen bei Bodennutzungsrechten von Wassergräben auf dem Land zuständig. Einmal waren die Fronten sogar so sehr verhärtet, dass der Berufung einlegende Feng Guizhong über zehn Leute im Gerichtssaal versammelte und damit drohte, bei einem ungerechten Urteil eine Schlägerei anzuzetteln. Um den wahren Tathergang zu klären, führten Pan Jingkui und die verantwortlichen Personen am Tatort Untersuchungen durch. Beide Parteien wurden noch am Tatort vernommen und der Prozess einem gerechten Urteil unterzogen, so das ein Eklat vermieden werden konnte.
Feng Guizhong, Bewohner des Dorfes Rendong in der Gemeinde Yuzhou in der Stadt Yulin, erklärte anschließend, dass alle die Untersuchungsrichterin Pan für ihr Revisionsurteil in diesem Fall bewundern und ihre rechtliche Vorgehensweise als gerecht und unparteiisch betrachten.
In ihrer Laufbahn am Wirtschaftsgericht und Untersuchungsgericht verhandelte sie mehrere hundert Fälle und keinen einzigen mit einem falschen Gerichtsurteil. Um die Transparenz von Gerichtsurteilen zu erhöhen, führten Pan Jingkui und ihre Kollegen tatkräftig Untersuchungen durch und unterstützten Reformen im Bereich von Revisionsfällen. Jedem Berufung einlegenden Kläger wird ausreichend Möglichkeit gegeben, im Gerichtssaal die entsprechenden Beweise vorzulegen. Sollte es zu keiner Wiederaufnahme des Verfahrens kommen, so haben sich die Kläger dem Gerichtsurteil zu beugen.
Die Abgeordnete des 16. Parteitages und Untersuchungsrichterin am Mittleren Volksgerichtshof in der Stadt Yulin Pan Jingkui erklärte, dass sie sich durch ihre Ernennung zur Abgeordnete des 16. Parteitages sehr geehrt gefühlt habe und sie diese Auszeichnung als neuen Wegstart und weiteren Schritt in die Zukunft betrachte, um ihre Arbeit mit ganzer Kraft und ganzem Herzen durchzuführen.
(CIIC/14. November 2002)
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