Die lokalen Volkskongresse und die lokalen Volksregierungen aller Ebenen


Gemäß der gegenwärtig geltenden administrativen Einteilung des Landes gibt es die Volkskongresse und Volksregierungen der Provinzen (autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte), der Kreise (Städte) und der Gemeinden (Kleinstädte). Die lokalen Volkskongresse von der Kreisebene an aufwärts haben ihre ständigen Aussch¨¹sse.

Die lokalen Volkskongresse aller Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsmacht. Sie sind befugt, in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die wichtigen Angelegenheiten zu bestimmen. Die Volkskongresse der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte sind auch ermächtigt, lokale Verordnungen und Vorschriften auszuarbeiten.

Die lokalen Volksregierungen aller Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsverwaltung der jeweiligen Ebene. Sie sind den Volkskongressen und ihren ständigen Aussch¨¹ssen der jeweiligen Ebenen und den Organen der Staatsverwaltung der nächsthöheren Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig, unterstehen der einheitlichen F¨¹hrung des Staatsrats und leiten in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die administrative Arbeit.

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