China und die WTO


Nach 15-jährigen Anstrengungen Chinas haben am 10. November 2001 die Vertreter von 142 Mitgliedsländern der WTO auf ihrer 4. Versammlung auf Ministerebene in Doha, Hauptstadt von Katar, die „Vereinbarungen ¨¹ber den Beitritt der Volksrepublik China zur WTO¡° ¨¹berpr¨¹ft und angenommen. Am 11. Dezember wurde China offiziell das 143. Mitglied der WTO. Der WTO beizutreten war eine strategische Entscheidung, die die chinesische Regierung angesichts der wirtschaftlichen Globalisierung getroffen hatte. Damit ist eine neue Phase der Öffnung Chinas nach außen eingeleitet.

Die Vorbereitungen f¨¹r den Beitritt zur WTO hatte China bereits 1999 getroffen, indem die wirtschaftlichen Gesetze und Verordnungen saniert wurden, die mit dem Ausland zu tun haben. Alle Gesetze, gesetzlichen Verordnungen und administrativen Regelungen, die mit den Bestimmungen der WTO nicht zu vereinbaren sind, wurden oder werden revidiert bzw. annulliert. Bis Ende 2001 hatten die zuständigen Abteilungen des Staatsrats rund 2300 betreffende Gesetze und gesetzliche Verordnungen ¨¹berarbeitet. Der Staatsrat gab eine Liste mit 221 administrativen Regelungen bekannt, die annulliert wurden. Der Nationale Volkskongress hatte ebenfalls in diesem Jahr das Urheberrechtsgesetz und das Warenzeichengesetz sowie das Gesetz f¨¹r den Betrieb von Unternehmen mit chinesischer und ausländischer Kapitalbeteiligung revidiert. Mit dem Gesetz f¨¹r den Betrieb von Unternehmen in chinesischer und ausländischer Kooperation, dem Gesetz f¨¹r ausländische Unternehmen und dem Patentgesetz, die bereits im Jahr 2000 ¨¹berarbeitet worden waren, hat China die Revidierungsarbeit von sechs Gesetzen beendet, die unmittelbar mit dem Beitritt zur WTO im Zusammenhang standen. Die Ständige Vertretung Chinas bei der Welthandelsorganisation wurde am 28. Januar 2002 in Genf eröffnet.

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