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Allgemeines |
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Gemäß der Verfassung der VR China ist China administrativ in folgende Ebenen eingeteilt: (1) Das ganze Land ist in Provinzen, autonome Gebiete und regierungsunmittelbare Städte unterteilt; (2) Provinzen und autonome Gebiete sind in autonome Bezirke, Kreise, autonome Kreise und Städte unterteilt; (3) Kreise, autonome Kreise und Städte auf Kreisebene sind in Gemeinden, Nationalitäten-Gemeinden und Ortschaften unterteilt. Die regierungsunmittelbaren Städte und die relativ großen Städte sind in Bezirke und Kreise und die autonomen Bezirke in Kreise, autonome Kreise und Städte unterteilt. Die autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und autonomen Kreise sind Regionen mit nationaler Autonomie. Der Staat kann, wenn nötig, Sonderverwaltungszonen einrichten. Zur Zeit gibt es in China 34 Verwaltungseinheiten, einschließlich von vier regierungsunmittelbaren Städten, 23 Provinzen und fünf autonomen Gebieten sowie zwei Sonderverwaltungszonen. Aufbau der Grundorgane staatlicher Macht Der Arbeitsmechanismus für den kommunalen Aufbau verbesserte sich weiter. Im Jahr 2004 verdoppelten die Städte ihre Anstrengungen, den Aufbau der Grundlage der Wohnviertel zu verstärken, den Arbeitsmechanismus für den kommunalen Aufbau zu verbessern, das Bewusstsein der Bewohner für die Beteiligung am kommunalen Aufbau zu erhöhen und die Selbstverwaltungsfunktion der Wohnviertel zu intensivieren. Bis Ende 2004 gab es in den Wohnvierteln des ganzen Landes 174 000 Dienstleistungseinrichtungen und 9888 Dienstleistungszentren. Bis Ende 2004 gab es landesweit 80 017 Stadteinwohnerkomitees, 3017 oder 4% mehr als 2003, und 625 147 Dorfeinwohnerkomitees, 37 853 oder 5,7% weniger als 2003. „Die kommunale Direktwahl“ wurde in vielen Städten durchgeführt. Seit Herbst 2003 haben die Hauptstädte, Städte auf Bezirksebene und Städte auf Kreisebene der Provinzen und autonomen Gebiete in Westchina (ausschließlich Tibets) und die regierungsunmittelbare Stadt Chongqing mit der kommunalen Direktwahl experimentiert. Das seit 1990 durchgeführte „Organisationsgesetz für Stadteinwohnerkomitees“ legt eindeutig das Prinzip fest, dass die Mitglieder der Einwohnerkomitees von allen Einwohnern oder den Vertretern aller Familien in den betreffenden Siedlungen gewählt werden sollen. Aber bis zu den späten 1990ern hatten nur einige Städte in den wirtschaftlich entwickelten östlichen Gebieten mit der kommunalen Direktwahl experimentiert. Zusammenlegung von Gemeinde- bzw. Landstädtchenregierungen beschleunigte sich. Ende 2004 betrug die Gesamtzahl der Gemeinden und Landstädtchen 37 334, davon waren 19 883 Landstädtchen, 343 weniger als 2003, und 17 451 Gemeinden, 613 weniger als 2003. Im ganzen Jahr wurden 956 Gemeinde- bzw. Landstädtchenregierungen aufgelöst oder zusammengelegt. Die Auflösung und Zusammenlegung von Gemeinde- bzw. Landstädtchenregierungen hat die Lasten der Bauern erleichtert, die Urbanisierung vorangetrieben und die Entwicklung der ländlichen Wirtschaft gefördert. Im Jahr 2004 gab es landesweit 5904 Straßenbüros, 153 mehr als 2003. |
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