Fluggesellschaften: http://www.china.org.cn/english/TR-e/42587.htm
Ausländer sollen beim Kauf einer Eisenbahnkarte nach Tibet entweder eine Genehmigung des Büros für auswärtige Angelegenheit, des Amtes für Tourismus oder des Amtes für Handel des Autonomen Gebiets Tibet vorzeigen. Auch eine Bestätigung einer Behörde auf gleicher Ebene in einer anderen Region Chinas belegt, dass die zuständigen Behörden in Tibet bereits eine Genehmigung erteilt haben.
(China.org.cn ,22. März 2007)