Gruppendiskussionen über Auslegung gewisser Bestimmungen im Hong Konger Grundgesetz

Die 8. Tagung des Ständigen Ausschusses des 10. chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) hat am Samstag in Gruppendiskussionen den Entwurf zur Auslegung gewisser Bestimmungen in den Anlagen des Hong Konger Grundgesetzes überprüft.

Die Mitglieder des Ausschusses vertraten einstimmig die Ansicht, die gesetzmäßige Auslegung der betreffenden Bestimmungen in den Anlagen des Hong Konger Grundgesetzes durch den Ständigen Ausschuss des NVK entspreche der Verfassung des Landes und dem Hong Konger Grundgesetz sei notwendig und rechtzeitig. Sie diene zur Beseitigung von Missverständnissen und Streitigkeiten, zur Erlangung von Einigkeit, zur Gewährleistung der Entwicklung des Hong Konger politischen Systems in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und schließlich zur Wahrung der langfristigen Prosperität und Stabilität in Hong Kong.

Bei der Auslegungsarbeit habe man die Demokratie entfaltet, strikt nach den Gesetzen gehandelt und die Meinungen aller Bevölkerungskreise in Hong Kong umfassend angehört und berücksichtigt. Der Auslegungsentwurf verkörpere den eigentlichen Sinn des Hong Konger Grundgesetzes, die Richtlinie „ein Land, zwei Systeme" und die konsequente Richtlinie und Politik der Zentralregierung für Hong Kong. Er entspreche völlig dem Grundgesetz der Sonderverwaltungszone und den Realitäten der Entwicklung des demokratischen Systems in Hong Kong. Deshalb solle er nach der Überprüfung gemäß dem Gesetz zur Abstimmung vorgelegt werden.

Auch am Samstag hat die chinesische amtliche Nachrichtenagentur Xinhua in einem Artikel darauf hingewiesen, dass die Gesetzesauslegung durch den Ständigen Ausschuss des NVK die Autorität des NVK in Interpretation und Umsetzung des Hong Konger Grundgesetzes demonstriert und bei der Hong Konger Bevölkerung allgemeine Unterstützung gefunden.

(CRI, 5. April 2004)