NVKs Beschluss entspricht dem Grundgesetz in Hong Kong |
Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses (NVK) hat am Montag in Beijing beschlossen, dass es in den Jahren 2007 und 2008 keine direkten Wahlen des Chefadministrators und des Legislativrates in der chinesischen Sonderverwaltungszone Hong Kong geben wird. Unter dieser Voraussetzung, so der Ständige Ausschuss weiter, könnten die „konkreten Verfahren für diese Wahlen gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Hong Konger Grundgesetzes und nach dem Prinzip der Folgerichtigkeit angemessen revidiert“ werden. Der Ständige Ausschuss vertritt die Ansicht, im Zuge der Entwicklung der Hong Konger Gesellschaft werde sich auch das politische System der Sonderverwaltungszone weiter entwickeln, bis schließlich wie im Hong Konger Grundgesetz vorgesehen, der Chefadministrator nach einem „dem demokratischen Verfahren entsprechenden Vorschlag einer repräsentativen Vorschlagskommission“ und alle Mitglieder des Legislativrates direkt gewählt werden. Der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des NVK, Wu Bangguo, verwies darauf, dass der Beschluss des Ständigen Ausschusses des NVK nach rechtlichen Grundlagen zustande gekommen sei, nachdem der Ausschuss den betreffenden Bericht des Hong Konger Chefadministrators sorgfältig überprüft und Meinungen verschiedener Seiten berücksichtigt hatte. Der Beschluss entspreche „den Prinzipien des Grundgesetzes, nach denen das demokratische System in Hong Kong gemäß den dortigen Gegebenheiten folgerichtig entwickelt“ werden müsse, und er verkörpere zugleich die „konsequente Stellung der Zentralregierung Chinas“, Demokratie in der Sonderverwaltungszone Hong Kong zu fördern, so Wu Bangguo weiter. Wie der Chefadministrator Tung Chee Hwa am Montag mitteilte, diene diese Entscheidung nach Auffassung der Regierung der Sonderverwaltungszone der Wahrung der übergeordneten und langfristigen Interessen der Hong Konger Bevölkerung und der dauerhaften Sicherung von Prosperität und Stabilität in Hong Kong. (CRI/China.org.cn, 27. April 2004) |