Die Verwirklichung der Gleichberechtigung, der Geschlossenheit, der
gegenseitigen Hilfeleistung und der gemeinsamen Prosperität aller
Nationalitäten ist das grundlegende Prinzip der chinesischen
Regierung bei der Behandlung der nationalen Beziehungen. Nach
diesem Prinzip führt China das System der regionalen Autonomie der
Nationalitäten durch, nämlich unter der einheitlichen Führung des
Staates in den von nationalen Minderheiten konzentriert bewohnten
Gebieten entsprechende Institutionen einzurichten, die die
Autonomie ausüben, so dass die nationalen Minderheiten Herren über
ihre Regionen sind und die lokalen Angelegenheiten innerhalb ihrer
Nationalitäten selbst verwalten können. Außerdem sorgt der Staat
dafür, Kader und Fachkräfte aus den nationalen Minderheiten an
allgemeinen Hochschulen, speziellen Hochschulen oder Instituten der
Nationalitäten und besonderen Schulen für Nationalitätenkader
auszubilden. Darüber hinaus gewährt die Zentralregierung den
Regionen mit nationaler Autonomie finanzielle und materielle
Unterstützung, um die Entwicklung ihrer lokalen Wirtschaft und
Kultur zu fördern. Das "Gesetz über die regionale Autonomie der
Nationalitäten", das auf der 2. Tagung des VI. Nationalen
Volkskongresses 1984 angenommen wurde, stellt die Durchführung des
Systems der regionalen Autonomie der Nationalitäten sicher.
Zur Zeit bestehen in China neben
fünf autonomen Gebieten auf Provinzebene - das Autonome Gebiet
Innere Mongolei, das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang, das
Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität, das Autonome
Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität und das Autonome Gebiet Tibet -
noch 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (Banner). Darüber
hinaus gibt es noch über 1300 Nationalitäten-Gemeinden. Die Organe
für die Ausübung der Autonomie sind die Volkskongresse und die
Volksregierungen der autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und
autonomen Kreise (Banner). Die Vorsitzenden oder stellvertretenden
Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse der Volkskongresse der
verschiedenen Ebenen sowie die Vorsitzenden der autonomen Gebiete
und die Vorsteher der autonomen Bezirke und Kreise (Banner) sind
Bürger jener Nationalitäten, die die regionale Autonomie
ausüben.
Die Organe für die Ausübung der
Autonomie haben neben den Funktionen und Befugnissen der lokalen
Staatsorgane der jeweiligen Ebenen noch umfassende autonome Rechte.
Beispielsweise können sie entsprechend den politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der jeweiligen
Nationalität Verordnungen über die Autonomie und spezifische
Ausführungsbestimmungen ausarbeiten; sie können selbst über die
Verwendung ihrer finanziellen Einnahmen entscheiden und
selbstständig die lokalen Angelegenheiten bezüglich des
wirtschaftlichen Aufbaus und der Bildung, der Wissenschaft, der
Kultur und des Gesundheits- und Sportwesens planen und regeln, das
kulturelle Erbe pflegen und die Entwicklung ihrer nationalen Kultur
vorantreiben.
|