Gemäß der gegenwärtig geltenden
administrativen Einteilung des Landes gibt es die Volkskongresse
und Volksregierungen der Provinzen (autonomen Gebiete,
regierungsunmittelbaren Städte), der Kreise (Städte) und der
Gemeinden (Kleinstädte). Die lokalen Volkskongresse von der
Kreisebene an aufwärts haben ihre ständigen Ausschüsse.
Die lokalen Volkskongresse aller
Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsmacht. Sie sind befugt, in
ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die wichtigen Angelegenheiten
zu regeln. Die Volkskongresse auf der Ebene der Provinzen, der
autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte sind auch
ermächtigt, lokale Verordnungen und Vorschriften auszuarbeiten.
Die lokalen Volksregierungen aller
Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsverwaltung der jeweiligen
Ebene. Sie sind den Volkskongressen und deren ständigen Ausschüssen
der jeweiligen Ebenen sowie den Organen der Staatsverwaltung der
nächsthöheren Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig,
unterstehen der einheitlichen Führung des Staatsrats und leiten in
ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die administrative Arbeit.