Nach der Gründung der Volksrepublik
China 1949 wurden nacheinander vier Verfassungen ausgearbeitet,
nämlich die Verfassungen von 1954, 1975 und 1978 sowie die heute
gültige Verfassung von 1982. Außer der Präambel enthält die
gegenwärtig geltende Verfassung vier Kapitel: "Allgemeine
Grundsätze", "Grundrechte und Grundpflichten der Bürger",
"Staatsaufbau" und "Die Staatsflagge, die Nationalhymne, das
Staatswappen und die Hauptstadt". Insgesamt sind es 138 Artikel.
Auf den Tagungen des Nationalen Volkskongresses 1988, 1993, 1999
und 2004 wurden Verbesserungsanträge für die Verfassung angenommen,
und dementsprechend wurden einige Artikel und Inhalte einiger Teile
der Verfassung abgeändert bzw. ergänzt. In der abgeänderten
Verfassung von 2004 sind u. a. die Förderung der koordinierten
Entwicklung der materiellen, der politischen und der geistigen
Zivilisation, die Etablierung eines vollständigen
Sozialabsicherungssystems, der Schutz des Privatvermögens und die
Gewährleistung der Menschenrechte hinzugefügt worden.
Die Verfassung schreibt vor, dass
alle Bürger vor dem Gesetz ausnahmslos gleich sind und dass der
Staat die Menschenrechte achtet und gewährleistet. Die Verfassung
garantiert jedem Bürger Grundrechte, darunter das aktive und das
passive Wahlrecht, die Freiheit der Rede, der Publikation, der
Versammlung, der Vereinigung, der Durchführung von Straßenumzügen
und Demonstrationen, die Glaubensfreiheit, die Freiheit der Person
sowie die Unverletzlichkeit der persönlichen Würde, der Wohnung und
des legitimen Privatvermögens, die Freiheit und das Geheimnis der
Korrespondenz, das Recht, gegenüber jeglichem Staatsorgan oder
Staatsfunktionär Kritik und Vorschläge zu äußern und ihre Arbeit zu
beaufsichtigen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Erholung und
das Recht auf materielle Unterstützung seitens des Staates und der
Gesellschaft im Alter, in Krankheitsfällen oder bei
Arbeitsunfähigkeit, ferner das Recht, eine Erziehung zu erhalten,
und die Freiheit zur wissenschaftlichen Forschung, zum
literarischen und künstlerischen Schaffen und zu anderen
kulturellen Betätigungen.
Das chinesische Rechtssystem besteht
aus der Verfassung und den die Verfassung betreffenden Gesetzen,
ferner den Zivil- und Handelsgesetzen, den Verwaltungsgesetzen, den
Wirtschaftsgesetzen, den Sozialgesetzen, dem Strafrecht sowie dem
Verfahrens- und Nichtverfahrensrecht. Seit 1979 hat sich das
chinesische Rechtssystem umfassend und schnell entwickelt. Bis Ende
2003 haben der Nationale Volkskongress und dessen Ständiger
Ausschuss über 440 Gesetze und rechtliche Bestimmungen
ausgearbeitet, der Staatsrat hat über 1000 Verwaltungsverordnungen
erstellt, die lokalen Volkskongresse haben mehr als 10 000 lokale
rechtliche Bestimmungen festgelegt. Diese Gesetze und rechtlichen
Bestimmungen betreffen die verschiedenen Bereiche wie die Politik,
die Wirtschaft und die Gesellschaft. So hat sich ein relativ
vollständiges Rechtssystem in China herausgebildet.