Gemäß der gegenwärtig geltenden administrativen Einteilung des Landes gibt es die Volkskongresse und Volksregierungen der Provinzen (autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte), der Kreise (Städte) und der Gemeinden (Kleinstädte). Die lokalen Volkskongresse von der Kreisebene an aufwärts haben ihre ständigen Ausschüsse.
Die lokalen Volkskongresse der verschiedenen Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsmacht. Sie sind befugt, die wichtigen Angelegenheiten in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten zu regeln. Die Volkskongresse auf der Ebene der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte sind auch ermächtigt, lokale Verordnungen und Vorschriften auszuarbeiten.
Die lokalen Volksregierungen der verschiedenen Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsverwaltung der jeweiligen Ebene. Sie sind den Volkskongressen und deren Ständigen Ausschüssen der jeweiligen Ebenen sowie den Organen der Staatsverwaltung der nächsthöheren Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig, unterstehen der einheitlichen Führung des Staatsrats und leiten in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die administrative Arbeit.
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