Nach der Gründung der Volksrepublik China 1949 wurden nacheinander vier Verfassungen ausgearbeitet, nämlich die Verfassungen von 1954, 1975 und 1978 sowie die heute gültige Verfassung von 1982. Außer der Präambel enthält die gegenwärtig geltende Verfassung vier Kapitel: „Allgemeine Grundsätze“, „Grundrechte und Grundpflichten der Bürger“, „Staatsaufbau“ und „Staatsflagge, Nationalhymne, Staatswappen und Hauptstadt“. Sie enthält insgesamt 138 Artikel. Auf den Tagungen des Nationalen Volkskongresses 1988, 1993, 1999 und 2004 wurden Verbesserungsanträge für die Verfassung angenommen, und dementsprechend wurden einige Artikel und Inhalte einiger Teile der Verfassung abgeändert bzw. ergänzt. In der revidierten Verfassung von 2004 sind u. a. die Förderung der koordinierten Entwicklung der materiellen, der politischen und der geistigen Zivilisation, die Etablierung eines vollständigen Sozialversicherungssystems, der Schutz des Privateigentums und die Wahrung der Menschenrechte hinzugefügt worden.
Die Verfassung schreibt vor, dass alle Bürger vor dem Gesetz ausnahmslos gleich sind und dass der Staat die Menschenrechte achtet und gewährleistet. Die Verfassung garantiert jedem Bürger Grundrechte, darunter das aktive und das passive Wahlrecht, die Freiheit der Rede, Publikation, Versammlung und Vereinigung, der Durchführung von Straßenumzügen und Demonstrationen, die Glaubensfreiheit, die Freiheit der Person sowie die Unverletzlichkeit der persönlichen Würde, der Wohnung und des legitimen Privateigentums, die Freiheit und das Geheimnis der Korrespondenz, das Recht, gegenüber jeglichem Staatsorgan oder Staatsfunktionär Kritik und Vorschläge zu äußern und ihre Arbeit zu beaufsichtigen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Erholung und das Recht auf materielle Unterstützung seitens des Staates und der Gesellschaft im Alter, in Krankheitsfällen oder bei Arbeitsunfähigkeit, ferner das Recht, eine Erziehung zu erhalten, und die Freiheit zur wissenschaftlichen Forschung, zum literarischen und künstlerischen Schaffen und zu anderen kulturellen Betätigungen.
Das chinesische Rechtssystem besteht aus der Verfassung und den die Verfassung betreffenden Gesetzen, ferner den Zivil- und Handelsgesetzen, Verwaltungsgesetzen, Wirtschaftsgesetzen, Sozialgesetzen, aus dem Strafrecht sowie dem Verfahrens- und Nichtverfahrensrecht. Seit 1979 hat sich das chinesische Rechtssystem umfassend und schnell entwickelt. Bis Ende 2005 haben der Nationale Volkskongress und dessen Ständiger Ausschuss rund 500 Gesetze und rechtliche Bestimmungen ausgearbeitet, der Staatsrat hat über 1000 Verwaltungsverordnungen erstellt, die lokalen Volkskongresse haben mehr als 10 000 lokale rechtliche Bestimmungen festgelegt. Diese Gesetze und rechtlichen Bestimmungen betreffen die verschiedenen Bereiche wie Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. So hat sich in China ein relativ vollständiges Rechtssystem herausgebildet.
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